Wittgenstein. Ab dem 16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich.

Jetzt kommt die Impfpflicht im Gesundheitssektor. Bis zum 15. März 2022 müssen Mitarbeiter von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

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Ab dem 16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich, heißt es in der Regelung. Das bedeutet im Umkehrschluss aber noch nicht die Kündigung. Tatsächlich entscheidet das Gesundheitsamt dann, wie diese Personen anders – ungefährlich – eingesetzt werden könnten.

Die gesetzliche Regelung in Kürze

Bundestag und Bundesrat haben dem verschärften Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor.

Die dort tätigen Personen müssen geimpft oder genesen sein und dies bis zum 15. März nachweisen. Andernfalls riskieren sie eine Kündigung. Und wer ab dem 16. März neu in einer solchen Einrichtung arbeiten möchte, muss die vollständige Impfung oder den Genesenenstatus nachweisen.

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn man ein ärztliches Attest vorlegt, dass man nicht gegen Covid geimpft werden kann. Die Neuregelung gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und andere Einrichtungen und ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Wir haben uns dazu in Kliniken, beim DRK-Rettungsdienst, in einem Altenheim und bei Physiotherapeuten umgehört.

Kliniken

Das Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat in der Vamed Klinik Bad Berleburg, in der Vamed Rehaklinik Bad Berleburg und im Medizinischen Versorgungszentrum aktuell einen hohen Stellenwert: „Bereits seit dem Beginn der Pandemie setzen wir auf eine bestmögliche Aufklärung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen grundsätzlich alle Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen eindämmen. Dazu zählen insbesondere Impfungen, die einen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe nach einer Infektion mit dem Coronavirus bieten.“

Seitdem Impfstoffe verfügbar sind, biete Vamed allen Mitarbeitern des Akutkrankenhauses und der Rehaklinik sowie dem MVZ in Bad Berleburg Coronaschutzimpfungen – jüngst auch Auffrischungs- bzw. Booster-Impfungen – an.

„Dieses Angebot wurde sehr gut angenommen. Unsere Kliniken verfügen insgesamt über eine Impfquote von ca. 90 Prozent. Wir treffen alle Maßnahmen, um die Impfpflicht in unseren Einrichtungen umzusetzen und stehen dazu in einem engen Austausch mit dem Gesundheitsamt, das letztlich auch über mögliche Konsequenzen für nicht ausreichend immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheidet. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben dazu machen können, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitte März betroffen sein werden bzw. wie viele von ihnen sich zu einer beruflichen Neuausrichtung entschließen.

Wir informieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend über die einrichtungsbezogene Impfpflicht, um mögliche Konsequenzen für nicht-geimpfte Mitarbeitende transparent zu machen und diese möglichst zu verhindern“, berichtet Antje Gröpl-Horchler für den Klinikbetreiber.

Rettungsdienst

„Wir als DRK-Kreisverband werden die Vorgaben zur Impfpflicht, so wie sie gesetzlich geregelt wurden, 1:1 umsetzen. Bei uns wird die „Impfpflicht“ die Bereiche Rettungsdienst, Fahrdienst und häusliche Pflege betreffen.“ In den Bereichen Rettungsdienst, Fahrdienst und häusliche Pflege habe das DRK „glücklicherweise eine Impfquote von 98 Prozent“, so Marcus Sting. Sorgen um Impfverweigerer oder Kündigungen macht sich das DRK bislang nicht: „Wir hoffen nicht, dass nicht-geimpftes Personal seinen Arbeitsplatz aufgeben würde. Wir werden unser nicht-geimpftes Personal versuchen zu überzeugen, dass eine Impfung sinnvoll ist. Hierzu werden wir auch ein Impfangebot machen. Wenn kein vollständiger Impfstatus, Genesenen-Nachweis oder ärztliches Attest der nicht-Geimpften bis zum 15. März 2022 bei uns vorliegt, ist eine weitere Tätigkeit in den betroffenen Bereichen nicht mehr möglich.“

Altenheim

Im Seniorenheim Haus Ederhöhe in Beddelhausen bleibt man ganz gelassen. „Unsere Bewohner und Mitarbeiter sind komplett geimpft und geboostert. Auf der kompletten Ederhöhe ist noch kein Fall von Corona aufgetreten, weder bei den Bewohnern, noch bei unseren Mitarbeitern. Wir achten genau auf die Corona-Schutzverordnung und hoffen, damit diesen Stand zu halten“, teilt Kerstin Dippel von der Verwaltung mit.

Physiotherapie

Anna Dickel vom Gesundheitszentrum Dickel in Bad Berleburg steht der Regelung sehr skeptisch gegenüber: „Es sind einfach noch viel zu viele Fragen offen“, sagt sie und verweist darauf, dass es auch gute Gründe geben könne, auf eine Impfung zu verzichten.

Sorgen bereite diese Regelung auf beiden Seiten: „Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Angst vor Kündigungen“, mahnt Anna Dickel vom Gesundheitszentrum.