Mülheim/Düsseldorf. Rund eine Viertelmillion Euro Schadenersatz verlangt die Stadt Mülheim vom Ex-Chef ihrer Seniorendienste. Das Geld könnte nun fließen. Könnte.
Heinz Rinas hat seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Duisburg zurückgezogen. Nun kann die Stadt Mülheim den ihr zugesprochenen Schadenersatz in Höhe von 245.215 Euro und 34 Cent nebst Zinsen gegenüber dem ehemaligen Chef ihrer Seniorendienste geltend machen. Ob Geld fließen wird, ist allerdings unklar.
Eigentlich hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem die Berufung von Rinas anhängig war, für diese Tage eine Entscheidung angekündigt. Das nach einer ersten und letzten Verhandlung Ende Juni erwartbare Urteil gegen Rinas wird nun aber nicht mehr zu Papier gebracht. Rinas zog seine Berufung zurück.
Landgericht hatte allerlei schuldhafte Pflichtverletzungen festgestellt
So bleibt es dabei, was das Duisburger Landgericht bereits vor einem Jahr geurteilt hat: Für allerlei schuldhafte Pflichtverletzungen im Dienst bei den Mülheimer Seniorendiensten, die unter anderem die drei städtischen Seniorenheime betreiben, wird Rinas kräftig zur Kasse gebeten.
Die Schadenersatzansprüche machen sich dabei an allerlei Pflichtverletzungen fest: Angefangen bei privaten Lebensmitteleinkäufen bei einem Discounter in Saarn, die Geschäftsführer Rinas sich von seiner damaligen Arbeitgeberin hatte erstatten lassen, bis hin zu Rinas’ eigenmächtiger Fremdvergabe von Wäscherei-Leistungen, obwohl bei den Seniorendiensten Mitarbeiter aus diesem Bereich weiter zu bezahlen waren.
Sechs Jahre nach der fristlosen Kündigung kann Stadt endlich Geld einfordern
Rund eine Viertelmillion Euro kann die Stadt nun endlich geltend machen – sechs Jahre nach der fristlosen Kündigung Rinas’ im August 2013. Hendrik Dönnebrink, Chef der Mülheimer Beteiligungsholding, sagte am Montag auf Anfrage, dass die Stadt das Geld über die Vermögenshaftpflichtversicherung der Seniorendienste versuche einzutreiben.
Auch interessant
Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Schon die Ermittler des Landeskriminalamtes hatten 2014 festgestellt, dass zahlreiche private Girokonten von Rinas dicke rote Zahlen im Saldo stehen hatten. Über die aktuelle wirtschaftliche Situation von Rinas ist nichts bekannt.
Strafverfahren hängt weiter in der Luft
Weiter offen ist, wann endlich das am Landgericht anhängige Strafverfahren gegen Rinas fortgeführt wird. Dönnebrink hat dazu keine neue Information und zeigt sich „ratlos und verwundert, warum sie da nicht marschieren“.
Neben dem zivilrechtlichen Verfahren sieht sich Rinas seit 2016 einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegenüber. Ursprünglich hatte sie ihm in 123 Fällen Untreue und in fünf Fällen Bestechlichkeit vorgeworfen. Das Strafverfahren ist zwar eröffnet, aber bislang nicht weitergeführt worden.
So lief das Zivilrechtsverfahren am Landgericht
Ein Jahr lang, von September 2017 bis September 2018, verhandelte das Landgericht Duisburg die Schadenersatzklage der Mülheimer Seniorendienste gegen ihren Ex-Geschäftsführer Heinz Rinas. Im Anschluss legte Rinas Berufung ein, zog diese aber im Laufe des Verfahrens zurück.
Mülheimer Stadttochter will 278.000 Euro von Heinz Rinas
Stadt hat Aussichten auf Schadenersatzanspruch gegen Rinas
Schadenersatzklage gegen Rinas: Heute sagen 14 Zeugen aus
Heinz Rinas hat Mitarbeiter zu Falschaussagen aufgefordert
Mitarbeiter: Ständige Rufbereitschaft für Privatmann Rinas
Zeugin vor Gericht: „Ich war für Rinas das Mädchen für alles“
Ex-Chef der Seniorendienste muss Viertelmillion zahlen
Rinas will Stadt Mülheim eine Viertelmillion nicht zahlen
Oberlandesgericht wird Heinz Rinas nicht zur Hilfe kommen