Mülheim. . Mülheimer Korruptionsverdachtsfall: LKA ermittelt bei Wäscherei-Auftrag der städtischen Seniorendienste verdächtige Provisionszahlungen.

Ein Betreiber eines örtlichen Seniorenheims dürfte wohl kaum auf die Idee kommen, die täglich anfallende dreckige Wäsche in einen 130 Kilometer entfernten Ort transportieren und dort reinigen zu lassen. Der ehemalige Geschäftsführer der städtischen Seniorendienste, der wegen Korruptionsverdachts beschuldigte Heinz Rinas, aber schon.

Die Ermittler des Landeskriminalamtes vermuteten in diesem Fall schon Ende 2013 ein schmutziges Geschäft im Dreiecksgeflecht von Rinas, seinem Berater S. und Verantwortlichen der Wäscherei. Erste Ermittlungsergebnisse nährten nach ihrer Darstellung den Verdacht der Korruption in dieser Geschäftsbeziehung, auch von Betrug und Untreue war die Rede.

Den Deal mit der Wäscherei aus der Eifel hat laut Dokumenten, die dieser Zeitung vorliegen, Mitte 2012 Berater S. eingefädelt, den Rinas kurz nach seinem Antritt als Geschäftsführer der Seniorendienste ins Haus geholt haben soll und der in zahlreichen Verdachtsfällen im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg als Strippenzieher auftaucht.

Investieren oder auslagern?

Rinas soll seinerzeit aufgrund eines größeren Schadens am Dampfkessel der hauseigenen Wäscherei der drei städtischen Seniorenwohnheime vor der Entscheidung gestanden haben, in eine Modernisierung der Wäscherei zu investieren oder die Wäsche einem externen Dienstleister anzuvertrauen. Es fiel die Entscheidung zur Auslagerung – und das, obwohl offenbar klar war, dass die vorhandenen zehn Wäscherei-Mitarbeiter wegen tariflicher Schranken nicht einfach kündbar waren und die Personalkosten für sie fortan nicht mehr über den Pflegesatz refinanzierbar sein würden.

Keine Durchsuchungsbeschlüsse bis Sommer 2014

Der im Ermittlungsverfahren federführenden Staatsanwaltschaft Duisburg legten die LKA-Beamten schon im Dezember des Vorjahres nahe, Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken, um weiterführendes Beweismaterial bei den Beschuldigten aufzuspüren.

Wie berichtet, gab sich die zuständige Staatsanwältin offensichtlich aber wiederholt wenig Mühe, ihre entsprechenden Anträge mit den bisherigen Erkenntnissen des LKA zu unterfüttern, so dass diese von den Gerichten als unbegründet abgewiesen wurden.

Bis zum Sommer 2014, so viel steht nach Informationen dieser Zeitung fest, kam es nicht zu jenen Durchsuchungen.

Ob die Verdachtsmomente sich im Anschluss noch erhärten ließen, wird sich in Kürze zeigen: Dann will die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren fast zweieinhalb Jahre nach der Strafanzeige gegen Rinas abschließen.

Der lukrative Auftrag, der innerhalb von knapp eineinhalb Jahren rund 470 000 Euro Umsatz brachte, ging an eine Wäscherei in der Eifel, besagte 130 Kilometer entfernt – wie so häufig in Rinas’ Zeit als Geschäftsführer der städtischen Seniorendienste ohne Ausschreibung, stellen die Ermittler einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Vergaberecht fest.

Es soll nicht mal ein schriftlicher Vertrag mit jener Wäscherei existieren. Nach der Aufkündigung der Geschäftsbeziehungen seitens der städtischen Tochtergesellschaft im Februar 2014 soll der Wäscherei-Betreiber einen Anspruch auf einen mündlich vereinbarten Vierjahresvertrag geltend gemacht haben. Der sei nötig, um auch jene Kosten zu decken, die die Demontage der alten Wäscherei mit Kesselanlage, Mangeln und Waschmaschinen bei den Seniorendiensten verursacht habe. Nur mit einer Abfindung von 30.000 Euro kam die Stadttochter dem Vernehmen nach vorzeitig aus der nicht weiter gewünschten Geschäftsbeziehung heraus.

Untreue-Verdacht gegen Rinas

Doch zurück zu den Ermittlern des Landeskriminalamtes: Nicht nur verdächtigen sie Rinas aufgrund der kostenlosen Weitergabe der abgeschriebenen alten, aber noch funktionstüchtigen Wäschereianlage der Untreue. Sie haben bei der Kontenüberprüfung des Rinas-Beraters auch drei auffällige Zahlungen von jeweils 3358 Euro festgestellt, die die Wäscherei im Monatsrhythmus unter dem Verwendungszweck „Provision“ überwiesen hatte. Sie sind sich sicher, dass zumindest S. sich seine Vermittlung des lukrativen Auftrags hat bezahlen lassen.

Des Weiteren vermuten sie, dass Rinas partizipiert hat und sich so beide zum Nachteil der Stadttochter bereichert haben. So weisen sie in ihren Berichten zeitnah zu den Provisionszahlungen Barabhebungen des Beraters, der seine Hauskasse und seinen Wohnsitz im Oberbergischen hat, unter anderem in Oberdümpten nach. Die Ermittler hegten Anfang 2014 den Verdacht, dass Rinas zu etwa einem Drittel an diesen Kickback-Zahlungen partizipiert haben könnte.

Rinas als Hauptbeschuldigter im weitreichenden Mülheimer Korruptionsverdachtsfall kam einer schriftlichen Bitte dieser Zeitung um Stellungnahme zu diesem Verdachtsfall bis Mittwoch nicht nach.