Mülheim. . Gut sechs Stunden dauerte die Beweisaufnahme zur Schadenersatzklage der Mülheimer Seniorendienste gegen Heinz Rinas. Es ging (auch) ums Ei.
Der Handelsrichter am Landgericht Duisburg hat am Dienstag 14 Zeugen zur Schadenersatzklage der städtischen Seniorendienste gegen ihren im Sommer 2013 fristlos gekündigten Geschäftsführer Heinz Rinas mit Fragen gelöchert. Dabei ging’s detailreich etwa um Eier, eine einzelne Energiesparlampe oder Sonntagsbrötchen. Das alles soll sich Rinas für private Zwecke, aber auf Kosten der stätischen Tochtergesellschaft gekauft haben. Das Landgericht deutete erneut an, dass es insgesamt einen großen Teil der geltend gemachten Schäden von 278 000 Euro wohl anerkennen wird.
Freilich: 278 000 Euro ist nicht die Summe, für die sich Rinas privat mit Lebensmitteln eingedeckt haben soll. Es sind etwas mehr als 2000 Euro, die er sich über Quittungen hauptsächlich aus dem Aldi-Markt an der Düsseldorfer Straße hat von den Buchhaltern der Stadttochter erstatten lassen. „Parmaschinken sehe ich hier.“ Sichtbar erheitert ging der Richter der 2. Kammer für Handelssachen am Mittwoch immer wieder auf Details der Kassenbons ein.
Die Sache mit den Eiern und der Energiesparlampe
Letztlich war zu klären, ob die Einkäufe, die sich Rinas hatte erstatten lassen, nicht doch für spezielle Wohngruppen-Angebote oder andere Zwecke der städtischen Senioreneinrichtungen bestimmt waren. Die Energiesparlampe etwa? „Nein, wir hatten für so was einen Technischen Dienst“, sagte ein Zeuge. Eier? Schon mal gar nicht, waren sich alle Befragten einig. Die dürften unbehandelt gar nicht ins Haus. Um Salmonellen vorzubeugen, sei extra eine Proloxiermaschine da. Mineralwasser? Sowieso im Haus, sagten die ehemaligen wie aktuellen Mitarbeiter der Seniorendienste.
Überhaupt, so hieß es, lesen sich die Einkaufsquittungen wie ein Wochenendeinkauf für einen Privathaushalt. Eine Packung Kaugummis für die Heimbewohner? Die hatte Rinas aber ebenso abgerechnet wie etwa zwei Schokohasen am Stil. Und überhaupt? Warum für dienstliche Einkäufe mitten am Tag bis nach Saarn fahren, wo es vom Haus Gracht doch nur wenige hundert Meter weit sind zum nächstgelegenen Discounter?
Mitarbeiterin deckt Lebensmittel-Lüge auf
Doch so klar schien die Sache doch nicht. Dem Gericht lagen von drei Zeugen, die die Rinas-Seite bestellt hatte, schriftliche Bestätigungen vor, dass sie sich über Rinas sehr wohl Einkäufe bei Aldi für die Seniorendienste hätten erstatten lassen. Während sich die ersten zwei Zeugen nicht erinnern konnten, unter dem Papier ihre Unterschrift gesetzt zu haben, packte die dritte aus: „Es sind einige Mitarbeiter von Herrn Rinas gebeten worden, ihm gegenüber das zu versichern. Das ist aber nicht wahr“, legte die ehemalige Leiterin des Zentralen Managements dem Gericht zum Beweis gar eine entsprechende Mail von Rinas vor, die dieser kurz nach seiner fristlosen Kündigung versandt hatte. Sie habe sich darauf eingelassen, weil sie gedacht habe, Rinas sei „grundlos rausgeschmissen“ worden. „Zum damaligen Zeitpunkt fühlte es sich nicht so falsch an wie heute“, bedauerte die ehemalige Mitarbeiterin auf Frage des Richters, warum sie sich denn bloß auf jene Falschaussage eingelassen habe.
Als ihm die Mail vor Augen geführt worden war, verstummte auch Rinas-Anwalt Andreas Schmidt aus Mülheim zusehends. Der Richter ließ keinen Zweifel daran, dass er den Seniorendiensten in diesem Fall einen Schadenersatzanspruch zubilligen wird. So wie bei anderen Sachverhalten der Klage auch.