Mülheim. Zur Schadenersatzklage der Seniorendienste gegen Ex-Geschäftsführer Rinas macht das Landgericht deutlich, dass es klare Pflichtverstöße sieht.

  • Vor dem Landgericht wurde erstmals die Schadenersatzklage der Seniorendienste gegen Heinz Rinas verhandelt
  • Die städtischen Seniorendienste fordern rund 278 000 Euro von ihrem Ex-Geschäftsführer
  • Das Landgericht deutet an, dass es einen Großteil der Forderungen ohne Beweisaufnahme für rechtens erachtet

Am ersten Verhandlungstag zur Schadenersatzklage der städtischen Seniorendienste gegen ihren im Sommer 2013 fristlos gekündigten Geschäftsführer Heinz Rinas hat der Vorsitzende Richter am Landgericht ziemlich klar angedeutet, dass er mindestens einen Großteil der städtischen Forderungen gegenüber Rinas für berechtigt hält. Es geht insgesamt um rund 278 000 Euro.

Rinas, der sich parallel einer Anklage der Staatsanwaltschaft mit 128 einzelnen Tatvorwürfen (Untreue und Bestechlichkeit in besonders schweren Fällen) gegenübersieht, erschien am Freitag selbst nicht vor Gericht, er ließ sich von seinem Mülheimer Anwalt Andreas Schmidt vertreten. Dieser blieb während der Verhandlung auffallend wortkarg.

Dabei hielt der Vorsitzende Richter der Beklagtenseite vor, zu kaum einem der 87 vorgetragenen Punkte der Schadenersatzklage substanziert Vortrag erbracht zu haben, warum Rinas der jeweilige Schaden für seine damalige Arbeitgeberin nicht anzulasten wäre. Schmidt ließ das so stehen, verwies darauf, dass er nur vorbringen könne, was ihm sein Mandant zu den Vorwürfen mit auf dem Weg gegeben habe.

Lebensmittel im Wert von wenigen Tausend Euro

Die einzelnen Forderungen sind breit gefächert: Einerseits geht es um Lebensmittel im Wert von wenigen Tausend Euro, mit denen sich Rinas auf Kosten der Seniorendienste privat versorgt haben soll – eher eine Lappalie, die der Richter wegen der im Zweifel nötigen, aufwändigen Beweisaufnahme am liebsten vom Tisch hätte. Auf der anderen Seite geht es eben auch um geltend gemachte, beträchtliche Schäden. Etwa aus Auftragsvergaben, die Rinas seinerzeit unter Missachtung der Vergabevorschriften eigenwillig getätigt haben und sich dafür noch mit Bestechungsgeldern der Auftragnehmer privat bereichert haben soll.

Vielsagend: Der Vorsitzende Richter ließ nicht nur einmal durchblicken, dass er die diesbezüglichen Schadenersatzforderungen allein schon wegen offensichtlicher Pflichtverstöße von Rinas anzuerkennen gedenkt. Explizit merkte er dies etwa im Zusammenhang mit der Schließung der hauseigenen Wäscherei bei den Seniorendiensten an. Für eine Fremdvergabe habe es nicht einmal einen Gesellschafterbeschluss gegeben, so der Vorsitzende Richter. Insgesamt reiche es nicht aus, wie Rinas es bei den ähnlichen Verstößen gegen das Vergaberecht vorbringe, „auf eine unternehmerische Freiheit zu verweisen“.

Arbeitszeit der Mitarbeiter für private Zwecke beansprucht

Einige Dinge scheinen dem Gericht offenbar so klar, dass es dafür nicht einmal eine weitergehende Beweisaufnahme für nötig hält. Für andere Sachverhalte schon, etwa für den geltend gemachten Schaden, der den Seniorendiensten dadurch entstanden sein soll, dass Rinas Arbeitszeit der Mitarbeiter mitunter in großem Umfang für private Zwecke beansprucht haben soll.

Zunächst brachte das Gericht in Erfahrung, dass die Seniorendienste kein Interesse daran haben, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, bis das (noch nicht terminierte) Strafverfahren zu einem Abschluss gekommen sein wird. Seine Sicht der Dinge unterstrich das Gericht mit seinem Vergleichsvorschlag, wonach Rinas 85 Prozent der beklagten Summe, also knapp 240.000 Euro, zu zahlen hätte.

Rinas-Anwalt Schmidt zuckte mit den Achseln

Diesen anzunehmen, so unterstrich Rechtsanwältin Dr. Elke van Arnheim als Vertreterin der Seniorendienste, bedürfe einer Zustimmung der politischen Gremien in Mülheim, man wolle sich dem Vergleichsvorschlag aber „nicht per se verschließen“. Vorerst kündigte der Vorsitzende Richter für den 12. Oktober einen Beschluss zur Beweisaufnahme an. Er hält es für möglich, dass die Sache noch in diesem Jahr entscheidungsreif wird.

Drohe denn die Gefahr, dass Rinas die möglichen Schadenersatzansprüche gar nicht bedienen könne, wollte er wissen. Rinas-Anwalt Schmidt zuckte mit den Achseln.