Mülheim. . Die städtischen Seniorendienste fordern nach einem Korruptionsverdachtsfall mindestens 278.000 Euro Schadenersatz von ihrem Ex-Geschäftsführer.

  • Die Mülheimer Seniorendienste fordern mindestens 278 000 Euro Schadenersatz von ihrem Ex-Geschäftsführer Heinz Rinas
  • Die Klage vor dem Landgericht Duisburg setzt auf das Strafverfahren mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit und Untreue auf
  • Auch bei einem vom Bund geförderten Projekt soll Rinas den Seniorendiensten laut Klage Schaden zugefügt haben

Die städtischen Seniorendienste haben die logische Konsequenz aus dem Korruptionsverdachtsfall um ihren ehemaligen Geschäftsführer Heinz Rinas gezogen und verklagen ihn auf Schadenersatz: 278.000 Euro Schaden sind gefordert – plus eine Summe x für eine offenbar vom Bund wegen festgestellter Mängel widerrufene Projektförderung.

Das Landgericht Duisburg bestätigt das Vorliegen einer entsprechenden Klage. Sie habe auch zum Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass jener beklagte Schaden von Rinas vorsätzlich herbeigeführt worden sei, so ein Sprecher des Gerichtes.

128 Tatvorwürfe gegen Rinas

Im parallel laufenden Strafverfahren erhebt die Anklage der Staatsanwaltschaft 128 Tatvorwürfe gegen Rinas. Dort haben die Ermittler einen vermeintlichen Untreueschaden von mindestens 263.000 Euro ausgemacht, den Rinas zu verantworten haben soll. Zusätzlich soll er im Gegenzug lukrativer Auftragsvergaben Bestechungsgelder in Höhe von fast 70.000 Euro kassiert haben. Der Verhandlungsauftakt ist noch nicht terminiert.

Auf etwa jenen Schaden, den das Ermittlungsverfahren zum Ergebnis hat, pendelt sich nun auch die Schadenersatzklage der städtischen Seniorendienste ein. So bestätigt das Landgericht, dass die einzelnen Schadenersatzforderungen etwa auch auf den unter Korruptionsverdacht stehenden Auftragsvergaben zur Wäscherei und Hausreinigung beruhen. Im Strafverfahren wird Rinas vorgeworfen, sich mit Hilfe dieser Auftragsvergaben, die er eigenmächtig, ohne nötige Ausschreibung getätigt haben soll, persönlich bereichert zu haben. Er soll als Gegenleistung Bestechungsgelder der von Freunden und Bekannten geführten Unternehmen kassiert haben.

Arbeiten für private Zwecke

Die Schadenersatzforderung der Stadttochter basiert ferner auf den bekannten Vorwürfen, dass Rinas Mitarbeiter der Seniorendienste in vielfältiger Weise für private Zwecke habe arbeiten lassen, das Spektrum reicht vom Einscannen privater Fotosammlungen bis hin zu Bürodiensten für ein privat betriebenes Institut oder ein Spendenprojekt. Private Einkäufe und Telefoniekosten soll Rinas abgerechnet und für ein Hilfsprojekt in Mazedonien Vermögen der Seniorendienste veruntreut haben.

Bisher nur andeutungsweise bekannt war der Vorwurf seitens der Seniorendienste, dass Rinas bei einem mit Drittmitteln geförderten Projekt der Seniorendienste einen Schaden in noch unbestimmter Summe verursacht haben soll. Vonseiten des Gerichtes heißt es, dass das Bundesverwaltungsamt den Zuwendungsbescheid widerrufen haben soll. Dem Vernehmen nach soll Rinas auch mit diesen Mitteln Aufträge ohne nötige Ausschreibung vergeben haben – zum großen Teil ebenfalls an einen engen Vertrauten, der im Strafermittlungsverfahren als Verdächtiger geführt worden ist.

>>> Beteiligungsholding benennt keinen Gesamtschaden

Dr. Hendrik Dönnebrink als Chef der städtischen Beteiligungsholding, unter deren Dach die Seniorendienste organisiert sind, wollte am Dienstag „aus prozesstaktischen Gründen“ keine Summe nennen, die man in seinem Hause als Gesamtschaden in der Causa Rinas ausgemacht hat.

Nach Kenntnis dieser Zeitung sind in den Ermittlungsakten noch weitere Vorwürfe gegen Rinas benannt, die aber nicht zur Anklage gekommen sind.