Mülheim. Das Landgericht hat den Ex-Manager einer Stadttochter zu Schadenersatz in Höhe von einer Viertelmillion Euro verurteilt. Jetzt wehrt sich Rinas.

Sein Erscheinen ist angeordnet vom Gericht: Möglicherweise werden sich Heinz Rinas, skandalumwitterter Ex-Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste, und Beteiligungschef Hendrik Dönnebrink an diesem Freitag nach fast sechs Jahren des juristischen Hin und Hers erstmals wieder persönlich begegnen.

Rinas hat Berufung eingelegt gegen die Entscheidung des Landgerichtes Duisburg, das ihn Anfang September 2018 zur Zahlung von exakt 245.215 Euro und 34 Cent nebst Zinsen verurteilt hatte – für allerlei Vergehen in Rinas’ nur kurzen Zeit als Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste.

Landgericht stellte zahlreiche Pflichtverletzungen fest

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Das Landgericht hatte zahlreiche schuldhafte Pflichtverletzungen, für die Rinas persönlich haftbar zu machen wäre, festgestellt. Damit war das Gericht in wesentlichen Teilen der Klage der städtischen Beteiligungsholding gefolgt. Den größten Einzelschaden hatte das Gericht darin gesehen, dass Rinas seinerzeit eigenmächtig Wäscherei-Leistungen an eine Fremdfirma vergeben hatte, obwohl bei den Seniorendiensten weiter ein eigenes Team dafür zu bezahlen war.

Die einzelnen Fälle ließen den Richter am Landgericht damals staunen: Ob Rinas seinen privaten Telefonanschluss über die Seniorendienste abrechnete oder private Lebensmitteleinkäufe. Ob er Mitarbeiter der Seniorendienste für private Kurierdienste, für das Einscannen privater Fotosammlungen, die Organisation von Hilfstransporten nach Mazedonien oder die Büroarbeit seines Institutes einsetzte. . .

Laut Informationen aus LKA-Kreisen war Rinas 2014 hoch verschuldet

So lief das Zivilrechtsverfahren am Landgericht

Rinas, der laut Informationen aus LKA-Kreisen 2014 hoch verschuldet war, geht nun in die Berufung. Eine erste Verhandlung ist für Freitag am Oberlandesgericht Düsseldorf angesetzt.

Neben dem zivilrechtlichen Verfahren sieht sich Rinas seit 2016 auch einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegenüber. Ursprünglich hatte sie ihm in 123 Fällen Untreue und in fünf Fällen Bestechlichkeit vorgeworfen. Das Strafverfahren ist zwar eröffnet, aber bislang nicht weitergeführt worden.