Essen. . Ab dem 15. Juli dürfen bis zu 30 Personen in der Halle gemeinsam trainieren. Auch die Zahl der Zuschauer wurde vergrößert. Ein Überblick.

Die NRW-Landesregierung hat weitere Lockerungen für den Amateursport in der Corona-Krise beschlossen. Ab dem 15. Juli dürfen bis zu 30 Personen in der Halle gemeinsam trainieren. Zuvor waren es zehn Personen. Kontaktsportarten wie Handball können damit wieder Testspiele durchführen. Außerdem wurde die Zahl der erlaubten Zuschauer vergrößt. Bis zu 300 Personen dürfen nun bei Spielen dabei sein. Bislang waren bis zu 100 Zuschauer erlaubt.

Unter freiem Himmel haben bereits erste Freundschaftsspiele im Fußball stattgefunden. Von den beschlossenen Lockerungen profitieren nun auch Hallensportarten. Dazu zählt auch Handball. "Trainieren konnten die Vereine ja schon mit bis zu zehn Personen, aber was jetzt hinzukommt sind die Testspiele. Die sind für uns das Salz in der Suppe", sagt Christian Hentschel, Leistungssportkoordinator beim Westdeutschen Handball-Verband (WHV). "Das ist ein Stückweit eine Rückkehr in eine neue Normalität" Die meisten Verbände würden mit einem Saisonstart im Oktober planen. Hentschel ist zuversichtlich, weist aber auch auf die Herausfordeurngen hin: "Die wenigsten Handballvereine haben Hallen für 3000 Zuschauer. Es wird eine große Herausforderung, die Hygiene-Standards einzuhalten."

Sportfeste bleiben weiterhin untersagt

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Damit Zuschauer kommen dürfen, muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltung sind laut Corona-Schutzverordnung bis 31. Oktober untersagt.

Für alle Sportler müssen Hygiene-Vorkehrungen getroffen werden. So muss beispielsweise der Zugang geregelt werden und in Umkleideräumen der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. „Wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein. Das zeigen gerade die ‚Hotspots‘ in bestimmten Regionen. Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten", sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Update, 30. Mai 2020, 19:03 Uhr:

Nach einer langen Zwangspause wegen der Corona-Krise sind in Nordrhein-Westfalen weitere Lockerungen in Kraft getreten - das gilt auch für den Sportbetrieb.

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Am 30. Mai tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Ab Samstag dürfen Gruppen von zehn Personen draußen und mit Körperkontakt trainieren. Vorausgesetzt ist ein Hygienekonzept, das die Empfehlungen zum Schutz vor das Corona-Virus berücksichtigt. Darüber hinaus sind Wettkämpfe vor bis zu 100 Zuschauern auf einer Sportanlage zulässig.

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Für die Vereine in NRW geht es darum, den Wiederbeginn des Sports regelkonform umzusetzen. Das stellt viele vor große Herausforderungen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat deshalb auf seiner Homepage eine große Übersicht mit Beiträgen der 60 Spitzenverbände (von Handball- über Tischtennis-Bund bis zum Deutschen Alpenverein) aufgeführt. Dort können sich die Vereine generell erkundigen, welche Maßnahmen ihr Fachverband zur Fortführung des Trainingsbetriebs in ihrer Sportart bei gleichzeitiger Einhaltung der Hygiene-Regeln empfiehlt.

Staatssekretärin Andrea Milz ruderte bei den angekündigten Lockerungen teilweise zurück.
Staatssekretärin Andrea Milz ruderte bei den angekündigten Lockerungen teilweise zurück. © dpa | ederico Gambarini

NRW-Staatssekretärin für den Sport, Andrea Milz, hatte daher auch zunächst etwas die Erwartungen gedämpft. Beim Starttermin 30. Mai handele es sich "um eine Richtgröße". "Klammern Sie sich nicht an dieses Datum. So ist das nicht gemeint“, sagte Milz. Das Infektionsgeschehen müsse ständig betrachtet und bewertet werden. „Es ist nicht so gemeint, dass sich alle Sporttreibenden auf den 30. Mai stürzen.“ So bleiben weiterhin Wettkämpfe in Hallen verboten. Dafür können Fußballvereine beispielsweise jetzt "Fünf gegen fünf" spielen. "Das ist ein kleiner Schritt", sagt ein Sprecher des Fußball-Verbandes Niederrhein. Wie einige Vereine die Vorgaben umsetzen, lesen sie hier.

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In Bochum wurden derweil mehr als die Hälfte der Sporthallen zur Nutzung freigegeben. Während sich die Sportler des TV Wattenscheid über die Lockerungen freuen, müssen sich andernorts die Athleten gedulden.

Übersicht der Fachverbände

In NRW können sich seit dem 11. Mai auch Angehörige von zwei Haushalten treffen. Darüber hinaus gilt eine Obergrenze für Neuinfektionen: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage müssen die Lockerungen wieder zurück genommen werden.

Es ist nun an den Vereinen, konkrete Konzepte zu entwickeln. Was sie dabei berücksichtigen müssen, unterscheidet sich natürlich pro Sportart, wir haben die Vorgaben einiger der mitgliederstärksten Verbände aufgelistet.

Fußball

Das Fußballspielen soll Ende Mai in NRW wieder möglich sein.
Das Fußballspielen soll Ende Mai in NRW wieder möglich sein. © Funke Foto Services

Unter dem Motto "Zurück auf dem Platz" hat der Deutsche Fußball-Bund seinen Leitfaden veröffentlicht. "Wir sind noch weit davon entfernt, von Normalität in unserem Alltag sprechen zu können. Aber jede Lockerung bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität", schreiben DFB-Präsident Fritz Keller und -Vize Rainer Koch. Damit das gelingt, sollen folgende Vorgaben eingehalten werden: In den Vereinen soll ein Hygienebeauftragter ernannt und alle Mitarbeiter und Trainer über die Maßnahmen des Vereins informiert werden. Eine Platzhälfte soll nur von einer Trainingsgruppe genutzt werden. Begegnungen unterschiedlicher Trainingsgruppen gilt es zu vermeiden. Die Trainingsbeteiligung soll "gewissenhaft" pro Einheit dokumentiert werden. Auf dem Spielfeld soll in möglichst kleinen Gruppen trainiert werden, die im Optimalfall immer gleich zusammengestellt sind.

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Fahrgemeinschaften, die Nutzung von Duschen und Umkleideräumen, körperliche Begrüßungsrituale, gemeinsames Abklatschen oder Jubeln sowie Spucken auf den Rasen sind tabu. Der Abstand von 1,5 Metern sollte bei Ansprachen und Trainingsübungen eingehalten werden. Gastronomie- und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen. Das Händewäschen vor und nach dem Training wird vorausgesetzt, eine Anreise zum Trainingsplatz frühestens zehn Minuten vor dem Training ebenso. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Weitere Details der Verbands-Vorgaben gibt es hier

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Handball

Handball ist eine der Kontaktsportarten, die Ende Mai wieder möglich sein sollen.
Handball ist eine der Kontaktsportarten, die Ende Mai wieder möglich sein sollen. © Funke Foto Services

Auf 23 Seiten hat der Deutsche Handball-Bund sein Konzept dargelegt. Er empfiehlt einen Acht-Stufen-Plan: Vom den ersten Athletik-Übungen auf Basis von Trainingsempfehlungen hin zum Wettkampfbetrieb mit Zuschauer.

Gemäß dem Plan der NRW-Landesregierung setzt ab dem 7. Mai die dritte Stufe ein: Das handballspezifische Training ohne Zweikämpfe. In Kleingruppen bis zu fünf Personen unter Anweisung des Trainers können draußen Lauf- und Koordinationsübungen absolviert werden. Unter Einhaltung des Mindestabstands und der sonstigen Hygiene-Regeln seien dabei auch Wurfübungen denkbar, da das Infektionsrisiko hierbei als gering gelte. Das Tragen von Schweißbändern zur Entfernung von Schweiß sowie unter Umständen von Mundschutzmasken, Handschuhen oder schweißabweisender Funktionswäsche wird empfohlen.

IHandball: Bei Saisonabbruch wären Teams aus Witten gerettetm vierten Schritt, wenn die Turnhallen geöffnet werden, ist das Training in Kleingruppen (fünf Personen plus Trainer) in einer Hallenhälfte umsetzbar. Sportgeräte müssen desinfiziert werden, Papiertücher und Handseife bereitstehen. Auf Körperkontakt soll verzichtet werden. Außerdem: "Auf den Einsatz von Materialien zur Nutzung durch mehrere Personen sollte weitestgehend verzichtet werden." Wurfübungen können mit Torhüter gemacht werden.

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Basketball

Auch Basketball kommt nicht gänzlich ohne Körperkontakt aus - zunächst muss es aber mit Abstand gehen.
Auch Basketball kommt nicht gänzlich ohne Körperkontakt aus - zunächst muss es aber mit Abstand gehen. © Bögeholz/Funke Foto Services

Der Deutsche Basketball-Bund sieht ein Sechs-Stufen-System bis zur Aufnahme des Spielbetriebs vor. Auf der ersten Stufe ist das Athletik-Training draußen möglich, auf der zweiten auch Technik-Training allein in der Halle. Auf der dritten Stufe wird das Training in Kleingruppen in der Halle beschrieben. Dafür wird unter anderem empfohlen, dass der Trainer Handschuhe und Mundschtz trägt und keinerlei Kontakt zu den Spielern hat. Die Trainingsgruppen sollten konstant gleich bleiben, dasselbe gilt für Passpartner. Die Sportler sollen die Halle einzeln betreten und wie in anderen Sportarten auf Duschen und Händeschütteln verzichten. Das Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.

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Die vierte Stufe sieht Training mit Körperkontakt vor. Dies wäre ab dem 30. Mai denkbar. Maximal sollen sich vier Personen in einer Einfachhalle aufhalten. Es gelten dieselben Abstands- und Hygieneregeln wie auf der dritten Stufe. Das Wurftraining ist mit möglichst weitem Abstand durchzuführen.

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Volleyball

Dichtes Gedränge am Netz? Bis die Volleyballerinnen das so wieder dürfen, dauert es noch ein wenig.
Dichtes Gedränge am Netz? Bis die Volleyballerinnen das so wieder dürfen, dauert es noch ein wenig. © Klein/Funke Foto Services

Der Westdeutsche Volleyballverband hat seinen Vereinen eine eher zurückhaltende Empfehlung an die Hand gegeben. Der Verband betreut streng genommen zwei unterschiedliche Sportarten: Hallen- und Beachvolleyball.

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Bei den Hallensportlern verweist der Verband darauf an, dass der Zugang zu den Sporthallen von den Gemeinden geregelt wird, es also durchaus unterschiedliche Möglichkeiten geben könnte, wie Vereine wieder trainieren könnten, selbst wenn ab Juni die Sporthallen aus Perspektive der Landesregierung wieder betreten werden dürfen.

Der Rückkehr der Beachvolleyballer ist zumindest theoretisch etwas einfacher, weil Sport unter freiem Himmel unproblematischer erscheint.

Für beide, Hallen- wie Beachvolleyballer, verweist der Westdeutsche Volleyball auf die allgemeingültigen Hygiene- und Abstandsregeln.

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Konkret sagt der Verband, dass im Mai Trainingsgruppen fünf Personen nicht überschreiten sollten. Im Trainingsbetrieb sollte in jedem Fall auf das eigentliche „Spielen“ von 2 gegen 2, beziehungsweise 6 gegen 6 verzichtet werden. Denkbar wären aber kontrollierte Übungsformen auf dem Feld.

Die Empfehlungen gelten erst einmal für den Mai: Der Verband, der dem nationalen Verband gefolgt war und den Hallen-Spielbetrieb früh beendet hatte, plant laut Vorstandsbeschluss, ab dem 30 Mai wieder Beachvolleyballturniere durchführen lassen.

Der Verband setzt auf die Eigenverantwortung und appelliert an die Sportler und Vereine: „Bei allen Lockerungen im öffentlichen gesellschaftlichen Leben steht der Schutz der Gesundheit aller Menschen im Vordergrund. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und Hygienevorschriften bilden die Basis für alle Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund sollten wir Volleyballer*innen die Freude über die neuen Möglichkeiten sorgsam abwägen gegen mögliche Risikofaktoren. Denkt an Euch selbst, aber auch an alle Mitspieler*innen und haltet die Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Coronaschutzverordnung in NRW ein.“

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Vereine sollten Corona-Verantwortliche benennen, die sich um die Durchsetzung und Einhaltung von Regeln kümmern und, so schreibt der Veband, der noch auf die "Verantwortlichkeiten" der Vereinsvorstände hinweist, „entsprechende Handlungsempfehlungen an die Trainer*innen/Übungsleiter*innen/Mannschaftsverantwortlichen weitergeben.“

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Tennis

Die Tennisspieler atmen auf: Sie dürfen - wie hier in Oberhausen - endlich wieder auf den Platz. Das Wahren von Abständen ist für sie kein Problem.
Die Tennisspieler atmen auf: Sie dürfen - wie hier in Oberhausen - endlich wieder auf den Platz. Das Wahren von Abständen ist für sie kein Problem. © Bögerholz/Funke Foto Services

Als Individualsportart ist die Tennis-Welt durch das Coronavirus und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen nicht komplett lahmgelegt. Dementsprechend finden auch aktuell vereinzelt Turniere statt. Seit dem 7. Mai sind die Tennisplätze in NRW vom Land offiziell wieder freigegeben.

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Auf den Plätzen gelten die folgenden Regeln:

  • Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 Meter muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

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Die Spielerbänke sind mit einem Abstand von mindestens 1,5 Meter zu positionieren.
  • Auf den bisher obligatorischen Handschlag wird verzichtet.
  • Die Nutzung der Klubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
  • Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  • Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
  • Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.
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    Der Meisterschaftsbetrieb wird zudem in einer Übergangssaison fortgesetzt. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus.

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    Tischtennis

    Eng geht es nur beim Doppel zu, ansonsten zählt Tischtennis zu den Hallensportarten, bei denen Abstand gut eingehalten werden kann.
    Eng geht es nur beim Doppel zu, ansonsten zählt Tischtennis zu den Hallensportarten, bei denen Abstand gut eingehalten werden kann. © Funke Foto Services

    Der Tischtennis-Verband hat sich kurzgefasst. Ein wesentliches Problem in der Corona-Krise hat der Sport nicht: Körperkontakt ist nicht unvermeidbar. "Trainingspartner/Wettkampfgegner sind mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches) voneinander getrennt", heißt es deshalb im Konzeptpapier.

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    Einigen Regeln müssen die Sportler dennoch besondere Beachtung schenken: Der Auf- und Abbau von Tischen und Materialien erfolgt durch fest eingeteilte Personen, die dafür Handschuhe und Mundschutz nutzen. Schläger, Bälle und Tisch werden nach jeder Paarung desinfiziert. Ein neues Paar darf erst nach zehn Minuten Pause einen Tisch benutzen. Dazu sind Doppel, das Training mit Ball-Robotern oder -Eimern und Seitenwechsel während des Spiels untersagt, ferner das Anhauchen des Balles und das Abwischen von Schweißflecken auf dem Tisch.

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    Hockey

    Dicht an dich geht es auch beim Hockey zu. Immerhin: Übungen mit Abstand sind in NRW schon wieder erlaubt.
    Dicht an dich geht es auch beim Hockey zu. Immerhin: Übungen mit Abstand sind in NRW schon wieder erlaubt. © Möller/Funke Foto Services

    Auch im Hockey hat man sich Gedanken gemacht, wie Übergangsregeln aussehen könnten, die an die DOSB-Leitplanken angepasst sind. Noch ist der Wettkampfbetrieb des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) bis auf weiteres ausgesetzt. Im Training setzt man dabei auf Kleingruppen, die aus maximal vier Spieler bestehen dürfen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Teilnehmer der Gruppen nicht wechseln und auch der zuständige (Co-)Trainer der gleiche bleibt.

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    Im Trainingsbetrieb ist das konsequente Einhalten der Abstandsregeln (größer als zwei Meter) von großer Bedeutung. Abklatschen, Umarmen, Händeschütteln, Schulterklopfen oder ähnliches ist deshalb von den Sportlern zu unterlassen. Außerdem soll auf wettkampfnahe Spielformen mit Zweikämpfen verzichtet werden. Von Seiten des DHB heißt es, dass ein „klarer Schwerpunkt“ auf Technik- und Athletiktraining liegen soll.

    Darüber hinaus müssen Sportler bereits in Trainingskleidung zum Training erscheinen. Umziehen und Duschen ist ausschließlich zu Hause erlaubt.

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    Schwimmen

    Die Schwimmer haben einen Plan für die Trainingsrückkehr - noch müssen sie sich aber gedulden.
    Die Schwimmer haben einen Plan für die Trainingsrückkehr - noch müssen sie sich aber gedulden. © Oppitz/Funke Foto Services

    In NRW sollen ab dem 20. Mai die Freibäder wieder öffnen, ab dem 30. Mai dann auch die Hallenbäder. Der Deutsche Schwimmverband (DSV) hat daher einen Leitfaden für die Vereine und Sportler entwickelt, damit Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln auch beim Schwimmen eingehalten werden können. Darin hält er unter anderem fest:

    • Trainings- und Übungspläne sollten bereits zum Anfang der Woche per Mail an alle Sportler verschickt werden. Trainingsgruppen sollten auf maximal fünf Personen beschränkt werden und sind in Teilnehmerlisten zu erfassen und während der behördlichen Beschränkungen in ihrerZusammensetzung nicht zu wechseln. Trainingszeiten sind inklusive der Zu-und Abgangszeiten genau zu bestimmen und deren Einhaltung zu überwachen. Überschneidungen von Gruppen, zum Beispiel in Eingangsbereichen,sind zu vermeiden.
    • Außerdem gelten besondere Hygieneregeln: Sitz-und Liegeflächen sowie Barfuß-und Sanitärbereiche sollen täglich durch die Badbetreiber gereinigt und desinfiziert werden. Auch dietägliche Desinfektion der Sanitär-und Beckenumgangsflächen wird empfohlen, genauso ist die Reinigung und Desinfektion aller Griffflächen in möglichst kurzen Intervallen durchzuführen. Desinfektionsmittel soll für alle sichtbar zur Verfügung stehen.

    Abstände müssen folgendermaßen eingehalten werden:

    • An Land, zum Beispiel beim Warten auf den Einlass ins Bad: 1,5 Meter Abstand.
    • In der Kabine und beim Duschen: 2 Meter Abstand - wobei Umkleiden und Duschen - sofern deren Nutzung noch gestattet wird - nach Möglichkeit einzelnd genutzt werden sollen.
    • Bei Übungen (zum Beispiel Krafttraining) an Land: 2 Meter
    • Beim Schwimmen von Bahnen und Wasserball-Übungen: 2 bis 3 Meter. Besondere Verhaltensregelungen sind für den Aufenthalt an der Start-und Wendebrücke zu vereinbaren. Hier muss bereits bei einer Anzahl von vier Personen pro Schwimmbahn auf versetzte An-und Abschwimmzeiten oder seitliches „Wegtreten“ geachtet werden. Leinen sollen den Schwimmern helfen, die Abständen zu den anderen Bahnen einhalten zu können.

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    (meme/lo/rh/jk)