Gladbeck. Die Stadt Gladbeck nutzt eine Option, Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. Diese Möglichkeit bietet ihnen Chancen und kommt der Bevölkerung zugute.

Es klingt, typisch Bürokratiedeutsch, sperrig: Rückführungsverbesserungsgesetz. Es trat im Februar diesen Jahres in Kraft. Was dahinter steckt, hat handfeste Auswirkungen für die Bevölkerung im Alltag. Denn: Leistungsberechtigte Flüchtlinge in Aufnahme-Einrichtungen können in Arbeit gebracht werden – sofern sie der Allgemeinheit dient. Die Stadt Gladbeck wendet diese Möglichkeit bereits an.

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Dabei muss vorab klargestellt werden: Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling. Und für die betreffenden Menschen kommt keineswegs jedwede Tätigkeit infrage. Das Gesetz zielt ab auf Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern.

Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling, Arbeit nicht gleich Arbeit

Diese Möglichkeit werde in Gladbeck bereits umgesetzt, antwortet David Hennig auf Anfrage dieser Zeitung. Der Sprecher der Stadtverwaltung Gladbeck berichtet: „Derzeit arbeiten vier Personen in sogenannten ,Arbeitsgelegenheiten‘ im Amt für Soziales und Wohnen.“ Diese Flüchtlinge unterstützen, so Hennig, bei Umzügen, in der Pflege der Außenanlagen, zum Beispiel einer Unterkunft, sowie bei der Instandhaltung von Räumen. „Sie erhalten 80 Cent pro Stunde“, sagt der Rathaussprecher. Und fügt hinzu: „Das wird nicht auf Bezüge angerechnet.“

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?

Zum Vergleich: In der wesentlich größeren Nachbarstadt Gelsenkirchen sind neun Flüchtlinge aus Unterkünften für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde bis zu 20 Stunden in der Woche bei Gelsendienste tätig. Doch das Geld dürfte wohl eine eher untergeordnete Rolle spielen.

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Positive und motivierende „Nebeneffekte“ dürften sein, dass die betreffenden Flüchtlinge etwas Sinnvolles tun, was das Selbstwertgefühl hebt. Zudem lernen sie bei der regelmäßigen Tätigkeit im Alltag schneller Deutsch. Außerdem ist ein erster Schritt in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt getan.

Stadtsprecher David Hennig am Mittwoch, 26. Oktober 2022, in Gladbeck. Foto: Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services

„Nach aktuellem Stand schätzen wir, dass etwa 221 Personen für eine solche Maßnahme grundsätzlich infrage kommen könnten.“

David Hennig

Die Anzahl der Menschen, die in Gladbeck für Arbeitsgelegenheiten eingesetzt werden, klingt sehr überschaubar. Allerdings ist zu bedenken: „Nur die Asylbewerber und die Ausreisepflichtigen sind asylbewerberleistungsberechtigt. Nur für sie ist eine Arbeitsgelegenheit denkbar.“ Die Altersspanne ist begrenzt auf 18 bis 65 Jahre. Zwingende Voraussetzungen: Die betreffenden Asylbewerber und Ausreisepflichtigen müssen „erwerbsfähig und Bezieherinnen beziehungsweise Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ sein, betont Hennig.

Heißt im Umkehrschluss: Diejenigen, deren „Aufenthalt absehbar beendet werden soll“, sind ausgeschlossen. „Nach aktuellem Stand schätzen wir, dass etwa 221 Personen für eine solche Maßnahme grundsätzlich infrage kommen könnten. Es gilt zu beachten, dass aber nicht alle genannten Personen auch tatsächlich Leistungen beziehen“, erklärt der Verwaltungssprecher.

So viele Flüchtlinge leben in Gladbeck

Die Gesamtzahl der Flüchtlinge in Gladbeck setzt sich nach Angaben der Stadtverwaltung folgendermaßen zusammen: 175 Asylbewerber, 126 Ausreisepflichtige (Geduldete) und 26 Asylberechtigte. Hinzu kommen 1909 politisch Verfolgte, die über einen Flüchtlingsstatus verfügen, 318 Menschen mit zuerkannten Abschiebe-Hindernissen und 1005 subsidiär Schutzberechtigte, also diejenigen ohne Flüchtlingsschutz oder Asylberechtigung, denen aber im Herkunftsland beispielsweise Folter, Verfolgung oder Todesstrafe drohen.

„Nur die Asylbewerber und die Ausreisepflichtigen sind asylbewerberleistungsberechtigt“, erläutert Stadtsprecher David Hennig. Ergo: Nur für sie ist eine Arbeitsgelegenheit denkbar. „Alle anderen haben eine Arbeitserlaubnis und stehen dem regulären Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung.“

Nicht zu vergessen, dass geeignete Tätigkeiten erst einmal zur Verfügung stehen müssen. Zwar kommen grundsätzlich alle unterstützenden Tätigkeiten in Betracht, die keine spezielle Ausbildung erfordern, doch das hört sich einfacher an, als es umsetzbar ist. Sicher, ist ein Einsatz beim Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) möglich: Ungelernte Kräfte können das Laub zusammenfegen, Unkraut beseitigen, Müll sammeln und einfache Hilfstätigkeiten bei der Grün- und Friedhofsunterhaltung ausführen. Aber: „Ein Einsatz ist mit einem entsprechend hohen Verwaltungsaufwand verbunden.“

Nicht nur die Stadtverwaltung kann Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen

Schauen wir auf andere potenzielle „Job-Anbieter“, schließlich können nicht nur Stadtverwaltung und ZBG Flüchtlinge beschäftigen. „Auch Einsätze bei freien Trägern der Wohlfahrtspflege, beispielsweise DRK oder Caritas, wären denkbar“ – was derzeit nicht der Fall sei. Entscheidend ist die Bereitschaft der jeweiligen Einsatzstelle, entsprechende Arbeitsgelegenheiten anzubieten“, sagt David Hennig.

Die Stadtverwaltung schätzt: Für einen solchen Einsatzplatz bei einem externen Träger entstehen pro Person voraussichtlich jährlich Kosten in Höhe rund 4000 Euro.

Hennig: „Alle allgemeinen Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit am Einsatzort finden Anwendung, da es sich um Menschen handelt, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften arbeiten würden.“ Das heißt für die Tätigkeit: Arbeitskleidung, Handschuhe etc. sind ein Muss.

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