Bei dem Unfall des Wasserflugzeugs waren zwei Passagiere getötet worden. Dem Piloten drohen nun bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Hamburg. Der Prozess um das tragische Flugzeug-Unglück vom 22. August 2009 im Hamburger Hafen, beginnt am 6. Januar vor dem Hamburger Amtsgericht. Eigentlich sollte sich der Pilot der Cessna bereits im vergangenen Oktober an wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Verwandte der Opfer, die als Nebenkläger am Prozess beteiligt sind, waren aber nicht ordnungsgemäß zu dem Termin geladen worden. Die Angehörigen des Bremer Ehepaares, das bei dem Unfall ums Leben kam, erfuhr erst aus der Presse, dass ein Verhandlungstermin angesetzt worden war.

Laut Anklage vergaß der Pilot nach einem Tankstopp am Flughafen Fuhlsbüttel, das Fahrwerk des Wasserflugzeuges wieder einzufahren. Als er die Maschine nach einem Rundflug auf dem Wasser in Höhe der Hafencity landen wollte, überschlug sich die Maschine. Das Wrack trieb kopfüber im Hafenbecken und drückte die Kabine mit den beiden Fluggästen unter Wasser. Die 54 Jahre alte Frau und ihr 57 Jahre alter Mann starben kurz danach im Krankenhaus. Bei einer Verurteilung drohen dem Piloten bis zu fünf Jahre Haft.