Lüdenscheid. Bislang kann der Rechtsstaat einer 22-Jährigen nicht Einhalt gebieten. Warum ein SPD-Mann darin eine Gefahr für die Demokratie sieht.

Der Fall einer mutmaßlichen Serienbrandstifterin in Lüdenscheid wird nun auch den NRW-Landtag beschäftigen. Die 22-Jährige steht unter Verdacht, für mehr als 150 mutwillig herbei geführte Feuer in der Sauerland-Stadt verantwortlich zu sein, vor allem geht es um Altpapiercontainer, aber auch um andere Objekte. Doch bislang war es dem Rechtsstaat nicht möglich, die junge Frau von ihren Taten abzubringen oder die Öffentlichkeit vor ihr zu schützen.

Ob dies nach einem für Oktober angesetzten Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Lüdenscheid der Fall sein wird, ist noch offen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Gordan Dudas hat in dem Fall der jungen Frau, die offensichtlich unter psychischen Problemen leidet, jetzt eine Kleine Anfrage an die NRW-Landesregierung gestellt. Der Tenor: Sieht die Regierung eine Möglichkeit, weitere Brandstiftungen zu verhindern? „Mir ist wichtig zu betonen: Meine Anfrage ist keine Kritik an der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hagen“, sagt Dudas im Gespräch mit der WESTFALENPOST. „Und es ist auch keine Kritik an der Landesregierung, wie man es als Oppositionspolitiker ja sonst mal gerne tut. Es geht mir darum, Handlungsoptionen zu erfahren. Denn der Fall treibt die Menschen um - hier in Lüdenscheid, aber auch über die Stadtgrenzen hinaus.“

Gordan Dudas

„Diese Nicht-Handlungsfähigkeit des Staates, so fürchte ich, kann für eine Demokratie gefährlich werden.“

Gordan Dudas

Der SPD-Politiker berichtet über seine Erfahrungen aus der jüngsten Zeit. Er habe die Berichterstattung in den Medien, die Leserbriefe dazu gelesen, aber auch viele „ganz normale Gespräche mit Bürgern“ geführt. Immer sei dabei das Unverständnis laut geworden, dass die Behörden offensichtlich machtlos seien. „Diese Nicht-Handlungsfähigkeit des Staates, so fürchte ich, kann für eine Demokratie gefährlich werden“, sagt Dudas. Ein Gefühl, dass die Rentnerin Wallburga Jung schon im April gegenüber der WP geäußert hatte: „Ich verstehe nicht, dass der Rechtsstaat so machtlos und hilflos ist. Müssen erst Häuser brennen und Personen zu Schaden kommen, bevor der Staat handelt?“

Zwangsweise Unterbringung in Psychiatrie nicht möglich

Das Problem bislang: Die juristische Aufarbeitung zieht sich hin. Zwar gibt es eine Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen, die diese auch beim Landgericht eingereicht hatte - unter anderem wegen schwerer Brandstiftung. Doch das Landgericht hatte die Anklage in der Form nicht zugelassen, sondern bei den angeklagten Taten im juristischen Sinne nur Sachbeschädigungen erkannt. Die Folge: Wegen der geringeren Strafandrohung wurde die Anklage an das Amtsgericht Lüdenscheid verwiesen. Und mit dieser Verweisung an eine Instanz tiefer ist die Möglichkeit verbaut, dass auch eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet werden könnte. Ein Amtsgericht kann dies nicht entscheiden. Bislang sind so psychiatrische Hilfen nur möglich, wenn die Frau, deren Anwalt sich auf Anfrage aktuell nicht äußern möchte, auch einwilligt. Und dies scheint zumindest nicht dauerhaft der Fall zu sein.

Gordan Dudas hofft nun, dass die Landesregierung doch noch Möglichkeiten erkennt, die Bevölkerung zu beschützen. „Und wenn es diese Möglichkeiten nicht gibt, dann muss man darüber reden, ob die Landesregierung nicht rechtliche Änderungen anstoßen muss, damit sie möglich werden.“ Die Staatsanwaltschaft in Hagen registriert indes die weiteren Fälle, die nach der bereits existierende Anklage auf das Konto der 22-Jährigen gehen sollen. „Die Fälle bekommen natürlich ein Aktenzeichen, aber wie wir weiter vorgehen, wird sicher von dem Ausgang der Verhandlung am Amtsgericht Lüdenscheid abhängen.“ Dort wird auch ein psychiatrisches Gutachten eine Rolle spielen.

Ob die Landesregierung indes noch weitere Wege findet, um das Sicherheitsbedürfnis der Bürger zu steigern, wird sich zeigen. Mit einer Antwort auf seine Anfrage rechnet Gordan Dudas in etwa vier Wochen.

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