Kreuztal. Der Ausgleich fürs Mattenbachtal in der Trupbacher Heide führe eher zu einer Verschlechterung, sagt die Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge.
Die Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge klagt gegen den Planergänzungsbeschluss für die Südumgehung Kreuztal. Damit liegt das Vorhaben erneut auf Eis. Wäre die Klage nicht gekommen, hätte Straßen NRW einen Baubeginn im nächsten Jahr für möglich gehalten.
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Der Beschluss war Ende Mai veröffentlicht worden. Er war erforderlich geworden, weil das Oberverwaltungsgericht (OVG) den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2017 für rechtswidrig erklärt hatte. Der Reit- und Fahrverein Kindelsberg hatte sich durch die Beschränkungen für seinen Betrieb in seiner Existenz bedroht gesehen. Daraufhin wurde vor allem der Mühlenkopf aus den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herausgenommen. Stattdessen wurden ökologische Verbesserungen auf der Trupbacher Heide und im Leimbachtal in Siegen vorgesehen.
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Nach Auffassung der Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge verstößt der Planergänzungsbeschluss in Teilen gegen geltendes Naturschutzrecht „und kann so keinesfalls rechtswirksam werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Als Ersatzfläche der vom OVG verworfenen Ausgleichsmaßnahmen für den Neuntöter im Mattenbachtal sei eine etwa drei Hektar große Wiese innerhalb des Nationalen Naturerbes Trupbacher Heide ausgesucht worden. Die Wiese befindet sich im Eigentum der NRW-Stiftung und werde seit vielen Jahren extensiv bewirtschaftet.
Aktionsgemeinschaft fordert „echten Ausgleich“
Die Naturschutzverbände habe im Verfahren auf den gesetzlichen Schutzstatus dieser Wiese hingewiesen, da sie aufgrund der Artenzusammensetzung und der Bewirtschaftungsart als magere Glatthafer-Mähwiese, Lebensraumtyp 6510, zu klassifizieren ist. Dieser Wiesentyp stehe durch das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt unter bundesgesetzlichem Schutz. Solche Wiesen gelten zudem als schützenswerte Kulturgüter, stellt die Aktionsgemeinschaft fest. Im Biotopkataster des Landesamtes für Umwelt und Natur sei die Wiese als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. „Die von Straßen NRW angedachte Ausgleichsmaßnahme berücksichtigt nicht diesen Schutzstatus und würde den Charakter des Wiesentyps nachteilig verändern.“
Da es keinen Sinn ergebe, Ausgleich dort umsetzen zu wollen, wo die Maßnahme eher zu einer Verschlechterung der ökologischen Situation führen werde, habe die Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge die Bezirksregierung aufgefordert, den Planergänzungsbeschluss zunächst außer Vollzug zu setzen und für echten Ausgleich zu sorgen. Diesem Vorschlag sei die Bezirksregierung als Verfahrensträgerin nicht gefolgt.
Dieselbe Rechtslage wie beim Umspannwerk Junkernhees?
Die Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge sehe sich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das hatte die Genehmigung des Umspannwerkes Junkernhees für rechtsunwirksam erklärt. Der Grund lag hier ebenfalls in der nicht ausreichenden Beachtung des gesetzlichen Biotopschutzes bei Planern und Genehmigungsbehörde.
„Wir hatten alle gedacht, die Nummer wäre durch.“
Verärgert hat Bürgermeister Walter Kiß die Klage der Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge gegen den Planergänzungsbeschluss für die Südumgehung kommentiert: „Wir hatten alle gedacht, die Nummer wäre durch. Wie lange solche Klageverfahren dauern, wissen wir ja.“ Es sei „einer der größten Fehler“ gewesen, den Umweltverbänden ein Klagerecht zuzugestehen. Deren naturschutzfachliche Argumente seien ein „Vehikel“, um den Bau der Straße ganz zu verhindern, sagte Bürgermeister Kiß im Rat.
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