Kreuztal. Wenn jetzt nicht erneut jemand klagt, könnte 2025 mit dem Bau der Kreuztaler Südumgehung begonnen werden. Der Planfeststellungsbeschluss ist da.

Es gibt wieder Baurecht für die Kreuztaler Südumgehung. Die Bezirksregierung Arnsberg hat das ergänzende Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 508 in Kreuztal mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Der Beschluss liegt ab dem 21. Mai zur Einsicht aus. Das hat die Bezirksregierung am Freitag, 17. Mai, mitgeteilt.

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Das Bauvorhaben wurde bereits im November 2017 planfestgestellt. 20121 hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster den Beschluss für rechtswidrig erklärt, weil der Reit- und Fahrverein Kindelsberg über die Maßen belastet worden wäre: zum einen durch die Angabe von Gelände, zum anderen durch Ausgleichsmaßnahmen, die die Nutzung des übrigen Areals einschränkten. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat daraufhin die Pläne geändert. Der Mühlenkopf wird jetzt nicht mehr für Ausgleichsmaßnahmen genutzt, stattdessen Trupbacher Heide und Leimbachtal in Siegen.

Südumgehung Kreuztal:

In Kreuztal und Siegen lagen die Unterlagen im Oktober öffentlich aus. Es seien private Einwendungen erhoben worden, dazu hätten die Träger öffentlicher Belange Stellung genommen, berichtet die Bezirksregierung. Die Gegenäußerung sei der Planfeststellungsbehörde im April 2024 zugegangen; auf einen erneuten Erörterungstermin im Rahmen des Ermessensspielraums werde verzichtet. Der Beschluss ist vom 21. Mai bis 3. Juni auf der Seite www.bra.nrw.de/-5111) einsehbar.

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Die 2,5 Kilometer lange dreispurige Straße zweigt zwischen Buschhütten und Kreuztal von der HTS ab und mündet zwischen Ferndorf und Kredenbach in die alte B 508 ein. Beim letzten Infotermin im März hatte Straßen-NRW-Projektleiter Kevin Lass einen Baubeginn „im Optimalfall“ für 2025 in Aussicht gestellt. Allerdings beginnt nun zunächst eine zweimonatige Frist, in der gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss Klage erhoben werden kann.