Kreuztal. Für den Bau der Südumgehung Kreuztal werden jetzt auch Ausgleichsflächen in Siegen ausgewiesen. Der Plan wird nun offengelegt.

Es geht weiter mit der Südumgehung: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die ergänzenden Pläne vorgelegt, mit denen der Planfeststellungsbeschluss wieder rechtskräftig werden soll.

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Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte den 2017 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt und war damit einer Klage des Reit- und Fahrvereins Kindelsberg gefolgt. Der hatte beanstandet, dass der Verein nicht nur Flächen für den Straßenbau, sondern auch den Großteil der Flächen für den ökologischen Ausgleich abgeben oder zur Verfügung stellen sollte. Nach dem geänderten Plan werden nun auch in Siegen Ausgleichsflächen ausgewiesen.

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Unterlagen liegen ab 4. Oktober aus

Die Unterlagen werden in Kreuztal und Siegen vom 4. Oktober bis 3. November öffentlich in den Rathäusern ausgelegt. Betroffene können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 17. November bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Städten Kreuztal und Siegen Einwendungen zu dem Vorhaben erheben. Außerdem ist eine digitale Einsichtnahme der Planunterlagen im Internet unter www.bra.nrw.de/-4584 möglich.

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„Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Gegenäußerung zugeleitet“, heißt es in der Mitteilung der Bezirksregierung weiter. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, werde dieser rechtzeitig bekannt gegeben. „Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen über den Ausgang des ergänzenden Verfahrens.“