Gladbeck. Grundsätzlich sind Gladbecker Arbeitgeber bereit, eine Inflationsausgleichszahlung zu leisten. Doch sie gehen unterschiedliche Wege.
Tausende Beschäftigte hoffen auf einen steuer- und abgabefreien Inflationsausgleich – oder haben ihn sogar schon bekommen. Etliche Unternehmen in Gladbeck sind grundsätzlich bereit, diese finanzielle Unterstützung an ihre Belegschaft zu zahlen. Doch dies ist an einige Faktoren geknüpft.
Elisabeth Kolberg, Geschäftsführerin des Vereins zur Förderung der Gladbecker Wirtschaft (VGW), stellt zunächst einmal fest, dass Aufklärung nötig ist. Denn: „Aus den Unternehmen wird berichtet, dass bei Mitarbeitern und sogar manchmal im Betriebsrat die Annahme herrscht, der Inflationsausgleich sei eine staatliche Zahlung, und die Unternehmer verteilen sie lediglich an ihre Beschäftigten.“ Kolberg betont, dass dem nicht so ist. „Die Arbeitgeber müssen diese Prämie aus eigener Tasche zahlen, aus dem operativen Gewinn des Unternehmens. Keineswegs kommt das Geld vom Staat.“
Gladbecker Unternehmen entscheiden unterschiedlich über die freiwillige Leistung
Das stellt auch Michael Grütering, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe, klar. Bei der Inflationsausgleichszahlung handele es sich um eine freiwillige Leistung. Arbeitgeber sind demnach weder verpflichtet, eine solche Prämie überhaupt zu zahlen, noch müssen sie den steuerfreien Rahmen von 3000 Euro ausschöpfen. Unternehmern steht zudem offen, ob sie den Ausgleich als Einmalbetrag leisten oder in beliebig vielen Raten. Auch könne der Zeitpunkt der Zahlung bis zum 31. Dezember 2024 frei gewählt werden – danach endet die Steuerfreiheit.
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Dem Gladbecker Wirtschaftsverein gehören fast 100 Unternehmen und Betriebe an – „von ganz groß bis ganz klein“. Kolberg erläutert: „Das internationale Großunternehmen ist ebenso bei uns Mitglied wie der Steuerberater. Alle Branchen und auch Dienstleister sind vertreten – nur nicht der Einzelhandel, der ist eigenständig organisiert. Und neue Mitglieder sind stets willkommen.“ So breit das Spektrum der angeschlossenen Betriebe, so unterschiedlich die Möglichkeiten, eine Inflationsausgleichszahlung aufzubringen. Expertin Kolberg weiß: „Da geht es um Summen, die Arbeitgeber nicht mal so eben zahlen können. Zum Teil ist noch nicht ausdiskutiert, wie die Prämie umgesetzt werden könnte.“ Nicht nur bei kleineren Unternehmen zeichne sich ab, dass ein bestimmter Betrag aufgeteilt über einen Zeitraum x an die Belegschaft gehen soll.
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Manch ein Unternehmen hat laut Grütering bereits im Dezember den Höchstbetrag von 3000 Euro ausbezahlt, andere splitteten die Beträge in Tranchen auf. „Ich weiß von vielen Betrieben, die 750 Euro oder 1500 Euro jeweils zum ersten März 2023 und 2024 überweisen“, spiegelt Grütering den betrieblichen Umgang mit den Geldzahlungen wieder. Eine so hohe Bereitschaft, die Beschäftigten finanziell zu unterstützen, habe er noch nie erlebt – etwa 80 Prozent der Unternehmen im Einzugsbereich. Namentlich erwähnt werden wollte kein Betrieb, das gilt laut Elisabeth Kolberg auch für Gladbeck.
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Die VGW-Geschäftsführerin führt einen Aspekt an, der Arbeitgeber zur Ausgleichszahlung bewegt: „Ein Riesenthema ist der Fachkräftemangel. Da werden dicke Pakete an Benefits geschnürt, um überhaupt jemanden zu bekommen.“ Daher spielen eben auch Vorteile wie die Inflationsprämie eine Rolle.
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Die rund 380 Beschäftigten bei der Volksbank Ruhr Mitte sind bereits in den Genuss einer Finanzspritze gekommen. Vorstandsmitglied Ingo Abrahams erklärt: „Nach unserem Tarifabschluss 2022 mussten wir im Oktober eine Einmalzahlung leisten. Da war vom Inflationsausgleich noch keine Rede.“ Gestaffelt nach Einkommensklassen seien zum 15. Oktober 1000 Euro, 900 Euro bzw. 800 Euro geflossen: „Sozial ausgewogen. Die unterste Einkommensstufe hat am meisten, die höchste am wenigsten erhalten.“
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Kurz darauf, am 25. Oktober, habe die Politik die steuer- und abgabefreie Prämie beschlossen. Das habe rückwirkend nicht geltend gemacht werden können, sagt Abrahams. „Nun wird es zum 15. Januar bankseitig für unsere Vollzeitkräfte 500 Euro geben, Teilzeitkräfte erhalten eine anteilige Zahlung.“
So sieht’s im Bund aus
Nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts auf Bundesebene wollen 42 Prozent der Betriebe eine Prämie zahlen, 14 Prozent nicht. 44 Prozent sind demnach noch unentschlossen.
Im Einzelhandel dagegen erwäge bislang nur ein Drittel eine Prämie – im Schnitt 1500 Euro. Weil die Tarifverhandlungen für den Einzelhandel im März dieses Jahres beginnen, ist zu erwarten, dass ein Inflationsausgleich ebenso zur Debatte steht.
Leer geht die Belegschaft der Stadtverwaltung Gladbeck aus. Rathaus-Sprecher David Hennig begründet dies: „Selbst wenn die Verwaltung wollte, könnte sie diese Leistung nicht zahlen, denn es gibt dafür keine tarifliche Basis. Im Januar starten Tarifverhandlungen.“
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Die Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe repräsentieren rund 350 Unternehmen (Großhandels- und Industrie-Betriebe) mit 28.000 Beschäftigten. Das Verbandsgebiet umfasst die Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie den Kreis Recklinghausen.