Gladbeck. Nicht nur Privatleute können finanzielle Förderungen bekommen, auch Kommunen. Diese Finanzspritzen nutzt die Stadt Gladbeck.
Finanzielle Unterstützung ist aktuell an allen Ecken und Enden gefragt. Bund und Land bieten Privatleuten diverse Möglichkeiten, doch auch Kommunen können unter gewissen Voraussetzungen in Fördertöpfe greifen. So gelangt die Stadtverwaltung Gladbeck an Finanzspritzen.
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Straßenbau, Investitionen in Schulen, Kosten, die aus aktuellen Krisen erwachsen: All dies, um nur einige Handlungsfelder zu nennen, hat seinen Preis. Und der ist gerade für Kommunen, die hoch verschuldet sind und unter finanziellem Druck ächzen, extrem hoch – für Städte wie Gladbeck. Da sind Fördertöpfe willkommen.
„Der Stadt Gladbeck ist sehr daran gelegen, sich um Fördermittel zu bemühen“
„Der Stadt Gladbeck ist sehr daran gelegen, sich dort, wo es möglich und sinnvoll ist, um Fördermittel zu bemühen. Dabei wird stets eine vollständige Ausschöpfung der Förderbudgets angestrebt und in der Regel erreicht“, erklärt Christiane Schmidt, Kommunikationschefin im Rathaus. Vorlauf und Aufwand für die Beantragung von Fördermitteln sowie der Einsatz personeller Ressourcen seien dabei abhängig vom jeweiligen Projektumfang und der betreffenden Förderrichtlinie. „Die größte Herausforderung der Stadt bleibt es weiterhin, trotz der sehr knappen Finanzmittel und der Auswirkungen der Corona-Krise, Gladbeck als Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter positiv zu entwickeln, die Teilhabe aller am Stadtleben zu ermöglichen sowie die bestehende Infrastruktur und damit die Lebensqualität zu sichern und auszubauen.“
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Es gibt eine Vielzahl von Fördertöpfen der EU, des Bundes und des Landes, die angezapft werden können. Aber: Nicht jedes Programm kommt für Gladbeck in Frage, „wenn beispielsweise die Fördervoraussetzungen nicht erfüllbar oder zu spezifisch“ sind. Die Stadtverwaltung nehme jedoch unter anderem in folgenden Bereichen größere Fördersummen in Anspruch: Innenstadt (Städtebauförderung Sozialer Zusammenhalt), Sportpark Mottbruch (Städtebauförderung Wachstum und nachhaltige Erneuerung), Straßenbaumaßnahmen (Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau) und für Schulen im Zusammenhang mit der „Digitalen Ausstattungsoffensive“.
Ein wahres Wortungetüm steht für die Fakten, die Hintergrund und Basis für pekuniäre Unterstützungsleistungen bilden: das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Der Bund stellte insgesamt sieben Milliarden Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung, „hälftig aufgeteilt auf Kapitel 1 ,Infrastrukturprogramm’ und Kapitel 2 ,Schulsanierungsprogramm’ mit unterschiedlichen Förderzielen“. Aus dem ersten Kapitel habe die Stadt Gladbeck im Zeitraum 2015 bis 2023 ein Förderbudget von rund 8,15 Millionen Euro bekommen – dies mit der Möglichkeit, einen Teil davon an andere Träger weiterzugeben. „Von dem Förderbudget konnten bisher 99,9 Prozent der Mittel abgerufen werden; die noch verbleibende Summe von knapp 9000 Euro wird im laufenden Jahr noch abgerufen und fließt in die Fenstersanierung am Standort Weusters Weg der Wilhelmschule“, kündigt Christiane Schmidt an.
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Sie berichtet: „Oft erleben wir eine öffentliche Wahrnehmung, nach der Fördermittel von Städten nicht, nicht vollumfänglich oder nicht rechtzeitig abgerufen werden. Eine solche Einschätzung teilt die Stadt Gladbeck nicht.“ Vielmehr scheine besagte Wahrnehmung eher der Erwartung geschuldet zu sein, dass bei Neuauflage eines Förderprogramms Projekte schon – konform mit den Förderrichtlinien – in der Schublade liegen und nur noch Mittel abgerufen werden müssten: „Dies ist in der Praxis meistens nicht so.“
„Wer bestellt, bezahlt“ – das mag im Privatleben Geltung haben, nicht so in den Städten, wird immer wieder Kritik an der Praxis laut. „Das Konnexitätsprinzip in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung soll die Kommunen gegen die Abwälzung finanzieller Lasten durch das Land schützen. Dies führt allerdings nicht dazu, dass das Land bei zusätzlichen Aufgaben die finanziellen Folgen übernimmt. Vielmehr erlahmt das Interesse des Landes an Regelungen und führt zu Ausweichreaktionen, indem es versucht, durch Verzicht auf ein Gesetz oder auf Umwegen (Förderpolitik) eine Regulierung herbeizuführen, ohne dabei die Konnexitätspflicht auszulösen.“
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Ein weiteres Problem, das im Bericht der Transparenzkommission des Landes NRW angeführt wird: In den vergangenen Jahrzehnten sei eine kleinteilige Förderlandschaft entstanden. Mit negativen Folgen: eine unübersichtliche Förderkulisse, aufwendige Antragsverfahren und Verwendungsnachweisführung und zu eng gefasste Förderziele. Die Kommission empfiehlt daher den „Verzicht auf zeitlich befristete Förderungen, die lediglich den Charakter einer Anschubfinanzierung haben, […] Vereinheitlichung von Verfahren und Regeln sowie die Entkopplung von Zuwendungs- und Vergaberecht“.
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Im Sinne der Ergebnisse der Transparenzkommission sollen Förderprogramme für Kommunen so gestaltet werden, „dass diese für alle Kommunen handhabbarer werden und so das jeweilige Förderziel landesweit flächendeckend erreicht werden kann“. Dazu gehöre unter anderem die Schaffung einer neuen digitalen Förderplattform, auf der verpflichtend alle Landesbehörden „sämtliche vorhandenen und zukünftigen Förderprogramme darstellen und über die auch die jeweiligen Antragsverfahren und Mittelverwendungsnachweise medienbruchfrei abgewickelt werden“. Die Zahl der Angebote werde verringert, indem thematisch passende zusammengelegt werden, „um den Kommunen so mehr Eigenverantwortung in der Wahl der Mittel zur Erreichung des vom Land mit dem Programm beabsichtigten Ziels zuzugestehen“.
„Digitale Sofortausstattung“
Als Beispiel aus dem Bereich „Corona-Pandemie“ nennt die Stadtverwaltung Gladbeck die „Digitale Sofortausstattung an den Schulen“. „Diese umfasst eine Förderung von Lehrer- und Schülergeräten, die ebenfalls vollständig abgerufen wurde“, so Christiane Schmidt, Kommunikationschefin im Rathaus.
Die Bewilligung der Schülergeräte machte 634.639,10 Euro (90-Prozent-Förderung, 10 Prozent Eigenanteil) von 704.599 Euro aus. Abruf und Abrechnung: 704.586,08 Euro für 1504 Endgeräte, davon 1085 iPads und 419 Laptops. Die Bewilligung der Lehrergeräte schlug mit 361.000 Euro (100-Prozent-Förderung) zu Buche. Abruf und Abrechnung: 360.227,32 Euro für 768 Endgeräte, davon 332 iPads und 436 Laptops.
Konnexitätsprinzip: Laut nordrhein-westfälischer Landesverfassung können „die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Gesetz oder Rechtsverordnung zur Übernahme und Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben“ verpflichtet. Der Zusatz besagt: Wenn dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden.