Gladbeck. Und das kurz vor Muttertag: Laut Corona-Notbremse ist der Verkauf von Schnittblumen auf Märkten verboten. Warum die Behörden jetzt einlenken.

Das neue Infektionsschutzgesetz treibt auch schon mal komische Blüten. In diesem Fall sogar wortwörtlich, denn dank der Bundes-Notbremse gab es am Dienstag auf dem Wochenmarkt in Gladbeck keine Blumen zu kaufen. Die Frage ist jetzt, dürfen die Blumenhändler auch an den kommenden Wochenmärkten ihre Stände nicht aufbauen? Und das so kurz vor Muttertag?

Der Verkauf von Bekleidung, Handyzubehör, Haushaltswaren etc. ist auf Gladbecker Märkten ebenfalls verboten

Tatsächlich sieht das neue Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor, dass auf Märkten bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 nur Lebensmittel zum Kauf angeboten werden dürfen. Wer Bekleidung, Handyzubehör, Taschen oder ähnliches anbietet, darf momentan also auch in Gladbeck seinen Stand nicht aufbauen.

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Im Fall der verbotenen frischen Blumen gibt es nun allerdings eine Ausnahme: Anemonen, Pfingstrosen, Tulpen und all’ die andere blühende Pracht können die Gladbecker ab sofort wieder auf den Wochenmärkten in der Stadt shoppen. Das bestätigt auf Anfrage Stadtsprecher David Hennig. Es sei tatsächlich so, dass coronabedingt aktuell keine Non-Food-Artikel auf Wochenmärkten angeboten werden dürfen. Allerdings sei das Problem wohl die genaue Auslegung des entsprechenden Gesetzestextes. Hennig: „Bis Dienstagnachmittag war aber tatsächlich der Verkauf von Blumen untersagt.“

Dann hätten aber wohl, vermutet er, einige Nachfragen beim zuständigen NRW-Gesundheitsministerium zum Einlenken der Behörde geführt. Es folgte die Information, dass per Erlass der Verkauf von Blumen auf Wochenmärkten nun wieder erlaubt ist. Als Ausnahmeregelung – und bis zur endgültigen Klarstellung.

Doch nicht nur in Gladbeck ist schon der eine Tag ohne Blumen auf dem Wochenmarkt vielen Leuten unangenehm aufgefallen. In der Nachbarstadt Bottrop hat es sogar einen regelrechten Aufschrei der Empörung gegeben. Und eine Klageandrohung einer Münchener Rechtsanwältin, deren Eltern eine Gärtnerei in Schermbeck betreiben und ihre Schnittblumen unter anderem auch auf Märkten in Bottrop verkaufen. Schließlich, so die Juristin, sei der Verkauf in Blumenfachgeschäften und Gartencentern weiter möglich. Nach kurzer Beratung lenkte die Stadt Bottrop dann ein: Auch dort gibt es die blühende Pracht für die Vase ab sofort wieder auf den Wochenmärkten zu kaufen.

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