Düsseldorf. In NRW-Kitas wird es weiter keine flächendeckenden “Lolli-Tests“ geben. Für das erste Halbjahr sollen die Kita-Gebühren zum Teil erlassen werden.
- Für flächendeckende Lolli-Tests in Kitas fehlen in NRW Laborkapazitäten. Minister Stamp sucht Alternativ-Tests ohne Laborauswertung.
- Die NRW-Regierung will Kita-Beiträge für Mai und Juni erstatten. Eine Rückzahlung für die Monate davor (außer Januar) ist nicht geplant.
- Die "Bundesnotbremse" fordert Schul- und Kita-Schließungen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 165.
- Familienminister Stamp kündigt für Kitas in NRW eine "bedarfsorientierte Notbetreuung" an.
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) sucht weiter nach Corona-Tests für Kindertagesstätten. Die aktuell genutzten Nasen-Abstriche werden als wenig kindgerecht kritisiert. Sobald es verfügbare Alternativen für kleine Kinder gebe, werde man sie nutzen, sagte Stamp am Mittwoch.
Lolli-Test nur in NRW-Grundschulen – nicht in Kitas
Stamp reagierte damit auf Kritik, dass von kommender Woche an nur in Grundschulen Lolli-Tests zum Einsatz kommen, aber nicht in Kitas. Dabei hatte sich der jetzt genutzte Nasenabstrich gerade bei Kleinkindern als schwierig erwiesen.
„Das ist keine Frage des Geldes, sondern von Logistik und Laborkapazitäten“, sagte der Minister. Die bisher vom Land eingekauften Lolli-Tests müssen in Laboren ausgewertet werden. Da im Kita-Bereich wöchentlich 1,8 Millionen Tests in 10.500 Einrichtungen verbraucht würden, sei das Schulmodell wegen der Masse an Tests nicht übertragbar.
Zurzeit suche das Ministerium nach Lolli-Tests ohne Laborauswertung. Eine Anschaffung sei jedoch erst in einigen Wochen realistisch.
Erstes Halbjahr 2021: Land will Hälfte der Kita-Gebühr erlassen
Die Landesregierung stellte zugleich klar, dass sie weiter bereit sei, den Eltern für das erste Halbjahr 2021 die Kita-Gebühren zur Hälfte zu erlassen. Allerdings müssten sich auch die Kommunen an diesem Entschädigungsmodell beteiligen. Konkret sollen nach der Gebührenerstattung im Januar auch für die Monate Mai und Juni keine Beiträge eingezogen werden.
Für Februar, März und April mussten dagegen Kita-Gebühren gezahlt werden, obwohl Eltern einige Wochen lang aufgerufen waren, ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in die Einrichtung zu schicken.
Stamp sprach von einer „fairen Lösung“ für die Eltern: „Wir haben nach wie vor die Hoffnung, dass wir es im Juni nur noch mit minimalen Beschränkungen zu tun haben. Sollte es wider Erwarten noch im Juli zu Störungen im System kommen, werden wir das auch noch mal entsprechend berücksichtigen.“
Erstattung der Kita-Gebühr auch bei Nutzung der Notbetreuung
Die Erstattung soll es für alle Eltern geben, unabhängig davon, ob sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben oder nicht.
In Kitas in Städten mit Bundes-Notbremse gehen aktuell 46 Prozent der Kinder in die Betreuung – in denselben Städten seien es vor der Notbremse 67 Prozent gewesen. In Regionen unter der Notbremsen-Inzidenz sind die Kitas zu 70 Prozent ausgelastet.
Tests in Schulen einfacher zu organisieren als in Kitas
In der Vorwoche hatte sich der Familienminister bereits zum Thema Lolli-Tests geäußert. Das Schulministerium hatte angekündigt, bis Mitte Mai PCR-basierte Lolli-Tests an allen Grund- und Förderschulen anzubieten.
Die 3700 Schulstandorte seien alle über die Schulaufsicht zentral erreichbar, erklärte Stamp am Donnerstag im NRW-Landtag. Im Zweifel können Schulen auch dienstlich zum Testen angewiesen werden. In der Kindertagesbetreuung gehe es aber um 10.500 Kitas in unterschiedlicher Trägerschaft plus rund 20.000 Tageseltern. Der Aufwand für Logistik und Labor-Kapazitäten sei also acht Mal so hoch.
"Lolli-Pool-Tests" in NRW-Kitas: Städte berichten von positiven Erfahrungen
Die derzeit laufenden lokalen Lolli-Pool-Tests mit anschließender PCR-Labor-Auswertung in Köln, Leverkusen und Mönchengladbach seien bisher gut gelaufen, berichtete Stamp. Wenn auch andere Städte solche Tests organisieren könnten, erstatte das Land die Kosten.
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Dort wo die Voraussetzungen nicht vorhanden seien, gebe es Überlegungen als Alternative Lolli-Schnelltests nach einer Schulung der Mitarbeitenden in Kitas einzusetzen, sagte Stamp. „Entsprechende Produkte sind am Markt erhältlich.“ Mit den Trägern gebe es darüber Einigkeit, allerdings gebe es bei Eltern und Gewerkschaften „noch ganz erhebliche Vorbehalte“. Für eine solche Test-Strategie sei aber eine breite Unterstützung aller Beteiligten nötig.
Die derzeit am Markt verfügbaren Spuck-Tests, die die SPD fordere, seien „für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet und bieten auch für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt wenig verlässliche Test-Ergebnisse, weshalb wir auf diese nicht zugreifen“, erklärte der Minister. Die SPD-Opposition hielt Stamp vor, einige Kommunen seien bei ihrer Test-Strategie weiter als die Landesregierung.
Corona und Kitas in NRW: Diese Regeln gelten durch die Notbremse
- Die Bundes-Notbremse greift in Kommunen, deren Inzidenz drei Tage lang über 165 liegt – ab dem übernächsten Tag gibt es eine „bedarfsorientierte Notbetreuung“.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Eltern, die die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, zum Beispiel wegen Berufstätigkeit. Außerdem wird Betreuung in „besonderen Härtefällen“ in Absprache mit dem Jugendamt ermöglicht sowie für Kinder mit Behinderungen und Vorschulkinder.
- Wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt, geht der Kita-Betrieb in NRW in den bisher gültigen „eingeschränkten Regelbetrieb“ über mit festen Gruppen und reduzierter Stundenzahl.
Positiv getestete Kinder dürfen nicht mehr in die Kita
Bei einem positiven Testergebnis dürfen Erzieher und Tageseltern keine Kinder mehr betreuen. Positiv getestete Kinder dürfen nicht mehr zur Betreuung kommen. Ein positives Selbsttestergebnis löse zwar keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus, stellte das Familienministerium klar. Es sei aber unverzüglich ein aussagekräftigerer PCR-Test in einem Testzentrum oder einer Praxis vorzunehmen.
Bis zum Ergebnis seien alle Kontakte zu vermeiden und häusliche Quarantäne angesagt. Bei einem PCR-Nachweis erfolgten alle weiteren Schritte gemäß den landesrechtlichen Verordnungen beziehungsweise nach der Verfügung der örtlich zuständigen Behörden. Dies gelte auch für die Rückkehr des Kindes in die Betreuung und für die Wiederaufnahme der Tätigkeit eines infizierten Beschäftigten.
Ohne Notbremse gilt die reduzierte Betreuungszeit in den Kitas
Für die Kommunen und Städte, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, gilt weiterhin die pauschal um zehn Wochenstunden reduzierte Betreuung in festen Gruppen. Zudem gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung mit Blick auf Hygienemaßnahmen und organisatorischen Vorgaben etwa zur Gruppentrennung.
In der Kindertagespflege erfolge die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. (mk/dae/tobi)
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