Essen. Mit Hagen ist in der Nacht zum 3. Juni in der letzten NRW-Stadt die Bundesnotbremse ausgelaufen. Damit entfällt die nächtliche Ausgangssperre.

  • Die Bundes-Notbremse ist nach dem 30. Juni nicht verlängert worden. Damit ist auch die rechtliche Regelung für die Ausgangssperre in NRW ausgelaufen.
  • Bis dahin ist dann auch in NRW eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft getreten. Diese galt von 22 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen.

72 Tage nachdem im erste NRW-Landkreis eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft trat, ist die letzte Verfügung ausgelaufen. Seit Fronleichnam (3. Juni) gilt vorerst in keiner nordrhein-westfälischen Stadt mehr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Um Mitternacht endete die Regelung in Hagen. Und auch die Bundes-Notbremse ist seit Ende Juni ausgelaufen. Die Ausgangssperre war Teil dieser Notbremse. » Lesen Sie dazu: Hagen: Ab Donnerstag Ausgangssperre weg und Lockerungen

Den Anfang hatte in NRW am 24. März der Kreis Minden-Lübbecke gemacht und eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr morgens verhängt.

Am 9. April zogen der Märkische Kreis und einen Tag darauf der Kreis Siegen-Wittgenstein nach. » Reportage vom 9. April: Ausgangssperre in Menden – Der letzte Döner um 20.59 Uhr

Die rechtliche Grundlage bildete bis Ende Juni die sogenannte Bundesnotbremse: Überschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt in NRW die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100, greift die Corona-Notbremse. Dann gilt auch eine nächtliche Ausgangssperre. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Grenzwert von 100, tritt die Notbremse außer Kraft.

Ausgangssperre: Auch in der NRW-Stadt Duisburg galt die Corona-Notbremse. Am Pfingstmontag endete die Maßnahme.
Ausgangssperre: Auch in der NRW-Stadt Duisburg galt die Corona-Notbremse. Am Pfingstmontag endete die Maßnahme. © Michael Dahlke / FUNKE Foto Services

Ausgangssperre in NRW: Corona-Notbremse hält rechtlich stand

Insgesamt hielt die Corona-Notbremse des Bundes der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht weiter stand. So lehnten die Richter und Richterinnen weitere Eilanträge ab und nahmen eine Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Der generelle Tenor: Das Infektionsrisiko und damit die Gefahren für die Gesundheit unzähliger Menschen wögen schwerer als die Folgen der Eingriffe. (mein/ck/dpa)

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