Gladbeck. Ein 30-Jähriger ist auf offener Straße mit einem Messer angegriffen worden und wäre fast verblutet. Jetzt stehen die Angeklagten vor Gericht.
Erst wurde geprügelt, dann floss Blut: Vor rund neun Monaten ist ein 30-Jähriger in Gladbeck auf offener Straße mit einem Messer angegriffen worden. Wie schwer die Verletzung war, wurde dem Opfer erst Stunden später bewusst. „Ich bin vor dem Krankenhaus zusammengeklappt“, sagte der Gladbecker am Dienstag bei seiner Zeugenvernehmung am Essener Landgericht.
Es war schon nach Mitternacht, als das Drama seinen Lauf nahm. Der 30-Jährige war angeblich auf dem Weg nach Hause, als er laut Anklage von drei jungen Männern angegriffen wurde, die nun auch angeklagt sind. Vorneweg: ein 17-Jähriger, der später auch das Messer gezogen haben soll. Mit ihm hatte es offenbar Stress um eine Freundin gegeben.
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Den Messerstich hatte der Gladbecker erst gar nicht bemerkt
Viel gesprochen wurde in dieser Nacht offenbar nicht. „Ich bin sofort geschlagen worden“, so der 30-Jährige. „Dann habe ich mich natürlich gewehrt.“ Den Messerstich hatte er erst gar nicht bemerkt. „Ich dachte, das war auch ein Faustschlag.“ Erst als Blut durch T-Shirt und Pullover sickerte, war ihm klar, dass nicht nur die Nase gebrochen war, sondern dass es nun auch richtig ernst wurde. Es sollen Nachbarn gewesen sein, die ihm schließlich geraten haben, jetzt besser zu gehen. „Ich bin dann durch die Gärten und über Schleichwege gelaufen“, so der 30-Jährige im Prozess. „Ich hatte Angst, dass man mir noch einmal auflauert.“
Irgendwann muss er dann erstmals das Bewusstsein verloren haben. „Ich lag in einem Garten, hatte Magenkrämpfe.“ Trotzdem rappelte er sich noch einmal auf, schleppte sich zum Krankenhaus. Als er dort in den frühen Morgenstunden auftauchte, hat das Personal wahrscheinlich erstmal einen Schrecken bekommen. „Mein ganzes Gesicht war voller Blut“, sagte der Gladbecker. „Von meiner gebrochenen Nase.“ Doch die Nase hatte die Ärzte erst einmal nicht interessiert. Der 30-Jährige musste sofort notoperiert werden. Die Klinge des Messers hatte sich in den Bauch gebohrt. Es war zu inneren Blutungen gekommen. Ohne Behandlung wäre er gestorben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag und auf gefährliche Körperverletzung. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Mitte Juni zu rechnen.