Gladbeck. Der Stadt Gladbeck liegt ein Schreiben der Mieter des Brand-Hochhauses vor. Welche Forderungen sie konkret stellen – und was die Stadt dazu sagt.

Das Brand-Hochhaus am Busfortshof in Gladbeck entwickelt sich auch nach der Räumung immer mehr zu einem Problemfall. In jüngster Zeit hat es mehrere Vorfälle an der Immobilie gegeben, die auch zu Anzeigen geführt haben. Und zum ersten Mal seit Räumung des Hauses Anfang März melden sich nun auch die Mieter zu Wort. Sie haben ein klares Anliegen.

Mieter-Verein: Die Bewohner des Hauses am Busfortshof in Gladbeck wollen sich einbringen

Der Stadtverwaltung liegt seit Dienstag ein offener Brief vor. Verfasst ist er von einem Vertreter des Vereins Mietergemeinschaft Essen, gerichtet an die Bauaufsicht der Stadt. Viele Bewohner sollen ihn unterschrieben haben. Die klare Forderung: Die Menschen wollen so schnell wie möglich zurück in ihre Wohnungen am Busfortshof. Deshalb seien sie auch bereit bei der Beseitigung der, wie es in dem Schreiben heißt, „kleineren Brandschutzmängel“ selber mit anzupacken. So will man sich beispielsweise um die Entsorgung des Mülls im Treppenhaus kümmern.

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Die Stadtverwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, alle „zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen die Eigentümer und die Hausverwaltung“ zu nutzen, damit das Haus so schnell wie möglich wieder bewohnbar gemacht werden kann. Zudem wird eine umfassende Information der Mieter gefordert. So zum Beispiel auch über die 67 Punkte umfassende Liste mit Baumängeln, die Thema im jüngsten Planungsausschuss war, die den Mietern aber nicht bekannt sei.

Bewohner schildern ihre jetzigen Wohnverhältnisse als viel zu eng und unzumutbar

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Wir Bewohner des Hauses Busfortshof 18 leben seit der Räumung vom 9. März 2021 in unzumutbaren, viel zu engen Wohnverhältnissen bzw. in Übergangsheimen, welche den Anforderungen an den derzeitigen Infektionsschutz keineswegs gerecht werden.“ Da die Bewohner bereit seien, sich an der Beseitigung der Brandschutzmängel zu beteiligen, bleibe „als einziger Räumungsgrund (...) der Einbau einer Brandschutztür zum Kellergeschoss. Da die Stadt „in Fällen von mangelndem Brandschutz jedoch auch die Möglichkeit der Ersatzvornahme“ habe, fordert der Essener Verein die Umsetzung dieser Maßnahme nun ein.

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Kritisiert wird in dem Brief auch die Unterbringung von Familien in einem Übergangsheim in Bottrop. Dort sei noch nicht einmal W-Lan vorhanden, „so dass die schulpflichtigen Kinder im Distanzunterricht abgeschnitten sind“. „Mittlerweile ist nur noch eine Familien in Bottrop untergebracht, die anderen wohnen mittlerweile in Gladbeck“, erklärt Stadtsprecher David Hennig auf Anfrage. Für 20 Familien habe die Stadt inzwischen Wohnraum besorgt, vier Familien seien anderweitig untergekommen. Über eine W-Lan-Versorgung der noch in Bottrop verbliebenen Familie werde man zeitnah nachdenken.

Stadt: Der Verein Mietergemeinschaft Essen geht von der falschen Rechtsgrundlage aus

Darüber hinaus werde sich die Verwaltung natürlich auch ausführlich mit den weiteren in dem Schreiben aufgelisteten Forderungen auseinander setzen. Schon jetzt könne man aber feststellen, dass der Essener Mieterverein in einem Punkt von einer falschen Rechtsgrundlage ausgegangen sei, so Hennig weiter. In dem Schreiben wird nämlich auch angesprochen, dass die „Vollziehung einer Räumung erst dann erfolgen soll, wenn die Bewohner mit angemessenem Wohnraum versorgt sind“. Dabei beziehe man sich auf das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW. Die Stadt Gladbeck habe die Räumung aber auf Grundlage des Bauordnungsrechtes angeordnet – um Gefahren von den Bewohnern abzuwehren.

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Schon in den Tagen bevor das Schreiben der Mieter Dienstag die Stadtverwaltung erreichte, hat sich die Stadt intensiv mit der Problemimmobilie auseinandersetzen müssen. Zwei Mal in kurzer Zeit sind an dem Brandhochhaus nämlich gleich an mehreren Wohnungen die Siegel aufgebrochen worden. „In beiden Fällen wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet“, so Hennig. Die Eigentümer hätten daraufhin ein eingeschlagenes Fenster repariert und eine Tür im hinteren Bereich gesichert. Von der Stadt ist zudem die Empfehlung an sie gegangen, das Haus doch noch weitergehend zu sichern – z.B. durch einen Bauzaun, Videokameras oder einen Objektschutz. Hennig: „Dazu zwingen können wir sie allerdings nicht.“ Momentan schaue der KOD und auch die Bauaufsicht regelmäßig am Busforthof nach dem Rechten. Der eigentliche Objektschutz sei aber nicht Aufgabe der Stadt.

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