Gladbeck. Ein 43-Jähriger aus Gladbeck ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er konsumierte Amphetamine und wurde als Kind sexuell missbraucht.

Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften ist ein 43-Jähriger vom Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt worden. In seinem „letzten Wort“ hatte der Angeklagte beteuert: „Ich würde es gerne rückgängig machen, kann es aber leider nicht.“

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei unter anderem zwei Handys mit 1306 kinder- und 151 jugendpornografischen Dateien sichergestellt. Mit gesenktem Kopf hörte der Angeklagte zu, als der Staatsanwalt widerliche Details verlas – bis hin zu Sexszenen erwachsener Männer mit Kleinkindern.

Der Gladbecker versicherte, selbst nie Minderjährige angerührt zu haben

Der 43-Jährige legte ein umfassendes Geständnis ab und versicherte, selbst nie Minderjährige angerührt zu haben. Mit seiner damaligen Partnerin habe er, unter Einfluss von Amphetaminen und Cannabis, zur sexuellen Stimulation im Internet zunächst „normale“ Pornos angeschaut und sei dabei auf immer neue Seiten geraten, schließlich auch zu den angeklagten Darstellungen. „Wenn ich mir die Dateien im klaren Zustand angeschaut oder meine selbst geschriebenen sexuellen Fantasien gelesen habe, habe ich mich geekelt“, sagte er.

Auch seine Vergangenheit könne eine Mitursache für sein Fehlverhalten sein, so der Angeklagte. Im Alter von acht bis 14 Jahren sei er von seiner Mutter sexuell missbraucht worden, leide an posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen, sei deshalb mehrfach stationär behandelt worden.

Der Angeklagte leide bis heute unter dem sexuellen Missbrauch durch seine Mutter, so ein Psychiater

Die mentalen Erkrankungen bestätigte ein Psychiater, der den 43-Jährigen im Auftrag des Gerichts begutachtet hatte. Der Angeklagte leide wegen des sexuellen Missbrauchs durch seine Mutter bis heute unter Albträumen. Der schädliche Gebrauch von Stimulanzen und die enthemmende und schlafverzögernde Wirkung von Amphetaminen hätten für die Tat sicher eine Rolle gespielt, so der Gutachter. Einsicht- und Steuerungsfähigkeit seien dadurch aber nicht schwer beeinträchtigend gewesen. Deshalb halte er den Angeklagten für voll schuldfähig.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte um ein „mildes Urteil mit Bewährung“ gebeten. Die Menge und der heftige Inhalt der kinder- und jugendpornografischen Darstellungen sprächen gegen den Angeklagten, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley in der Urteilsbegründung. Sein Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit wertete das Gericht als strafmindernd und attestierte ihm zudem eine positive Sozialprognose: Er konsumiere keine Amphetamine mehr, nur noch gelegentlich Cannabis, und er bereite sich darauf vor, wieder Arbeit zu finden. Deshalb werde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Auflage: Der 43-Jährige muss 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.

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