Bottrop. Der Bottroper Skandal-Apotheker Peter Stadtmann kommt auf freien Fuß. Das hat am Montag die Strafvollstreckungskammer in Bielefeld entschieden.

Acht Jahre hat Peter Stadtmann im Gefängnis verbracht, zwei Drittel seiner zwölfjährigen Haftstrafe sind abgesessen. Am Montag hat die XVI. Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes Bielefeld entschieden: Die restlichen vier Jahre seiner Haftstrafe werden zur Bewährung ausgesetzt; der Skandal-Apotheker soll noch am 30. Dezember aus dem Gefängnis entlassen werden.

Peter Stadtmann war im Sommer 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem ihm die XXI. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Essen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in mindestens 14.537 Fällen sowie Betrug in 59 Fällen nachgewiesen hatte. Der Bottroper Apotheker, dem die Approbation entzogen wurde, hat über Jahre Krebsmedikamente gestreckt und an seine Kunden verkauft.

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Peter Stadtmann wird am Landgericht Bielefeld angehört

Er war bereits im November 2016 festgenommen worden und hat bis zu seiner rechtmäßigen Verurteilung in Untersuchungshaft gesessen. Zwei Mitarbeiter hatten den Skandal aufgedeckt. Nun, nach zwei Dritteln seiner Haftstrafe, ist die vorzeitige Entlassung unter Bewährungsauflagen von Amts wegen geprüft worden. Dafür ist Peter Stadtmann am Montag angehört worden und die Kammer habe „die Abwägungsentscheidung zu seinen Gunsten entschieden“, wie Landgerichtssprecher Guiskard Eisenberg auf Nachfrage mitteilt. Zur Begründung oder weiteren Details äußert sich Eisenberg nicht.

Kriterien für eine vorzeitige Haftentlassung sind laut § 57 des Strafgesetzbuches unter anderem „eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit“, das Verhalten während des Vollzugs sowie die Persönlichkeit des Inhaftierten. Auch dass Peter Stadtmann Ersttäter war, dürfte ihm zugutegekommen sein.

Die Berichterstattung über Peter Stadtmann

Der Bottroper hat in der JVA Bielefeld-Senne, der größten Haftanstalt für den offenen Vollzug in Europa, den Großteil seiner Haftstrafe abgesessen, das Landgericht Bielefeld war deshalb die zuständige Strafvollstreckungskammer. Noch im Laufe des Montags soll der Beschluss der Justizvollzugsanstalt zugestellt und Peter Stadtmann entlassen werden, so Eisenberg. Das heißt, der Ex-Apotheker kann den Jahreswechsel auf freiem Fuß verbringen.

Bewährung für Bottroper Skandal-Apotheker

Der Skandal-Apotheker hatte bereits 2023 einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, ihn dann aber wieder zurückgezogen. Nun wird er unter Bewährungsauflagen entlassen, das heißt, er muss straffrei bleiben. In der Regel betrage die Bewährungszeit, so Guiskard Eisenberg, drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft Essen könnte gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.

Peter Stadtmann war bereits im Sommer 2022 mehrfach in Bottrop gesehen worden, sagten damals mehrere Opfer des Apotheker-Skandals. Er hat die letzten Jahre seiner Haftstrafe im offenen Vollzug verbracht, ist außerhalb der JVA einer Arbeit nachgegangen und hat zeitweise für mehrere Tage das Gefängnis verlassen können. Viele Bottroperinnen und Bottroper fragen sich, ob er zurück in die Stadt kommt. Seine Immobilien sind im Zuge des Insolvenzverfahrens verkauft worden, seine Eltern leben aber noch in Bottrop.