Bottrop. Baustellen sind für einige Autofahrer ein Ärgernis. Wie die Stadt Bottrop koordiniert und wieso sich Sperrungen teils nicht verhindern lassen.

An einigen Stellen im Stadtgebiet wird das Straßenbild momentan von großen Baustellen geprägt. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen derzeit vor allem rund um das Vorhaben auf der Hackfurthstraße sowie die Baustellen an der Knappenstraße, an der Armeler Straße und am umstrittenen Kreisverkehr am Lamperfeld geduldig sein.

Doch neben den Großprojekten sind es oftmals auch kleinere Arbeiten, die für Verkehrsteilnehmer ärgerliche Sperrungen mit sich bringen. Besonders in den sozialen Netzwerken sind hämische Kommentare, häufig an „die Stadt“ gerichtet, die Folge – auch wenn der Verwaltung manchmal die Hände gebunden sind.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bottrop verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren WhatsApp-Kanal

Fernwärme-Ausbau in Bottrop sorgt für Baustellen und Sperrungen

Denn viele der Baustellen entstehen derzeit, weil die Iqony GmbH neue Immobilien an das Fernwärmenetz anschließt. Insgesamt, so teilt Daniel Mühlenfeld, Pressesprecher des Essener Versorgungsbetriebs, auf Anfrage mit, wurden von 2022 bis 2024 158 Fernwärmeleitungen in Bottrop neu angeschlossen. In diesem Jahr plane man ebenfalls mit 50 bis 60 Neuanschlüssen, die unvermeidbar auch Einschränkungen oder Sperrungen im Straßenverkehr mit sich bringen.

Die Stadt, die 1993 einen Gestattungsvertrag mit der STEAG Fernwärme (2023 umbenannt in Iqony, Anmerkung d. Red.) geschlossen hat, muss in den meisten Fällen mit den Baustellen leben. Verhindern kann sie Fernwärmebaustellen nicht, wenngleich es sowieso nicht gewünscht wäre. Im Gegenteil: Die Stadt versucht, den Ausbau gemeinsam mit der Iqony zu koordinieren.

Auch interessant

So informiert die Stadt vor jeder Straßenbaumaßnahme über die geplanten Arbeiten. Im Zuge von Bürgerversammlungen, zu denen alle betroffenen Eigentümer eingeladen sind, werden auch die Versorger in Kenntnis gesetzt. Das bestätigt auch Mühlenfeld: „Die Stadt informiert über ihre Baumaßnahmen rechtzeitig.“ Grundlegend sei Iqony im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung mit allen Kommunen, in denen sie Fernwärme anbietet, im engen und regelmäßigen Austausch.

Wegen des Verkehrs: Straßenverkehrsamt genehmigt Fernwärme-Baustellen nicht immer

Sollten Anwohnerinnen und Anwohner dann Interesse an einem Anschluss an das Fernwärmenetz bekunden, sollten sie sich, so empfiehlt es die Stadt, mit der Iqony in Verbindung setzen. Sinnvoll wäre auch ein Zusammenschluss mehrerer Anwohner, damit der Ausbau durch den Versorger wirtschaftlicher wird. Die Iqony prüft nach einer Anfrage dann die technische und wirtschaftliche Machbarkeit und macht den Kundinnen und Kunden ein individuelles Angebot.

Wenn dieses angenommen wird, folgen die weiteren Schritte. Dann müssen Unternehmer mit dem Straßenverkehrsamt in Kontakt kommen und sich dort Anordnungen einholen, wie Arbeiten abzusperren und zu kennzeichnen sind. Auch, ob und wie der Verkehr zu leiten und zu regeln ist und inwiefern mögliche Sperrungen und Umleitungen auszuweisen sind, gibt das Bottroper Amt vor.

In einem Anhörungsverfahren wird dann vonseiten des Straßenverkehrsamts geprüft, ob Maßnahmen unter Umständen verschoben werden müssen. Das können Fernwärme-Vorhaben dann, wenn ansonsten die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet wäre.

Wo die Stadt eine Baustelle in der Innenstadt vorerst verhindert hat

Dabei unterliegt eine potenzielle Verschiebung im Einzelfall einer Gesamtabwägung aller Umstände. Dabei spielen nicht nur Auswirkungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende, sondern auch die generelle Verkehrsbedeutung der Straße sowie Firmeninteressen und das Allgemeinwohl eine Rolle, teilt die Stadt schriftlich mit.

Baustelle (Fernwärme) Goebenstraße / Kirchhellener Straße am 19.02.2025
In der Goebenstraße (links) ist eine Baustelle samt Vollsperrung genehmigt worden, auf der Kirchhellener Straße an der Ecke zur Goebenstraße ist hingegen eine Genehmigung verwehrt worden. Die Arbeiten können erst stattfinden, wenn der Kreisverkehr-Bauarbeiten wenige Meter zuvor abgeschlossen worden sind. © WAZ | Nolin Wischermann

So ist seit Anfang Februar auch die Goebenstraße, etwa auf Höhe der Einmündung zur Kirchhellener Straße, für Pkw vollständig gesperrt, weil dort am Fernwärmenetz gearbeitet wird. Obwohl sich die Nebenstraße nur rund 200 Meter von der Kreisverkehr-Baustelle entfernt befindet, ist die Sperrung dort genehmigt worden. Das Straßenverkehrsamt hatte die Beeinträchtigung der Baustelle in der Goebenstraße als so gering betrachtet, dass die Fernwärme-Arbeiten, die rund acht Wochen andauern sollen, freigegeben werden konnten.

Eine Ecke weiter hingegen hat die Stadt ihr Veto eingelegt: Denn im vergangenen Sommer sollte ein Fernwärmeanschluss auf der Kirchhellener Straße, auf Höhe der Goebenstraße, erfolgen. „Diesem wurde aufgrund der aktuellen Baustelle Am Lamperfeld nicht zugestimmt“, erklärt die Stadt. Erst nach der Fertigstellung des Knotenpunkts, wie der ovale Kreisverkehr offiziell heißt, kann der Fernwärme-Ausbau einige Meter weiter nördlich beginnen. So konnte die Stadt weitere Verkehrseinschränkungen verhindern.

Aufbruchsperre: Wie Bottrop Straßen möglichst unberührt lassen will

Grundsätzlich hat die Stadt Bottrop zudem auf Grundlage einer vom Fachbereich Tiefbau im Bau- und Verkehrsausschuss im März 2021 eingebrachten Vorlage eine Aufbruchsperre in Verkehrsflächen für die Dauer von fünf Jahren nach Neu- und Umbau oder einer grundhaften Instandsetzung beschlossen. Damit will die Stadt verhindern, dass fachmännisch gebaute Straßen schneller abgenutzt werden, als notwendig, denn, erklärt so die Stadtverwaltung: „Dieser Abnutzungsprozess der Fahrbahnen wird durch Straßenaufbrüche beschleunigt. Diese, häufig als Flickstellen erkennbar, bilden eine wesentliche Schwachstelle, da sie in der Regel die Homogenität des Aufbaus zerstören und damit Angriffsfläche für Folgeschäden darstellen.“

Diese Schäden bedeuten dann „einen früheren und höheren Unterhaltungsaufwand“. Unter bestimmten Umständen kann jedoch trotz Aufbruchsperre eine Genehmigung erfolgen. Arbeiten für erforderliche Reparaturmaßnahmen, Neubauten oder auch Fernwärmeanschlüsse bedeuten dann jedoch besondere Wiederherstellungsauflagen und die Zahlung einer Unterhaltungsmehrkostenpauschale.