Bottrop. Der Bottroper Skandal-Apotheker Peter Stadtmann hat seinen Antrag auf Haftentlassung zurückgezogen. In einem Jahr aber könnte er freikommen.
Der verurteilte Bottroper Skandal-Apotheker Peter Stadtmann hat seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgezogen. Das teilte die Essener Staatsanwaltschaft auf Anfrage am Freitag mit.
Peter Stadtmann war im Sommer 2018 zu zwölf Jahren Haft wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt worden. Bereits seit November 2016, nachdem seine Alte Apotheke in der Bottroper Innenstadt durchsucht worden war, saß er im Gefängnis. Regulär endet seine Haftzeit also Ende 2028.
Das Gericht kann bereits nach der Hälfte der Haftzeit eine Vollstreckung der restlichen Strafe zur Bewährung aussetzen, allerdings nur nach strengen Kriterien. Ob Stadtmann schlicht keine Chance auf vorzeitige Haftentlassung nach nun sieben Jahren im Gefängnis hatte oder welcher andere Grund für die Rücknahme des Antrags ausschlaggebend war, ist unklar. Sein Anwalt lehnt öffentliche Stellungnahmen zu dem Fall ab.
Bottroper Skandal-Apotheker Peter Stadtmann könnte im Dezember 2024 freikommen
Die nächste Chance auf Entlassung hat Peter Stadtmann im Dezember dieses Jahres. Dann – nach zwei Dritteln der Haftzeit – wird seine Haft schon von Amtswegen geprüft. Und dann werden seine Chancen freizukommen vermutlich deutlich besser stehen. Im Strafgesetzbuch heißt es: „Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.“
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Peter Stadtmann wird ohnehin nie wieder als Apotheker arbeiten dürfen. Er hatte sich vergeblich gegen den Entzug seiner Approbation gewehrt. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte der Vorsitzende Richter: „Er ist unwürdig zur Ausübung dieses verantwortlichen Berufs und unzuverlässig.“ Auch gegen seine Verurteilung wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz war Stadtmann durch alle Instanzen gezogen, scheiterte aber letztlich mit seiner Verfassungsbeschwerde.