Kreis Kleve. Umweltminister Oliver Krischer macht konkrete Zusage: Einen Nationalpark Reichswald gibt es nur, wenn die Trinkwasserversorgung sichergestellt ist.
NRW-Umweltminister Oliver Krischer hat gegenüber den Stadtwerken Kleve und Goch noch einmal deutlich klargestellt, dass ein möglicher Nationalpark Reichswald die Trinkwasserversorgung in keiner Weise gefährdet. In einem an die Stadtwerke-Geschäftsführer Claudia Dercks und Carlo Marks gerichteten Schreiben, das der NRZ vorliegt, heißt es wörtlich: „Das Umweltministerium wird als Herr des Verfahrens sicherstellen, dass von der Ausweisung eines Nationalparks Reichswald keine Einschränkung für die bestehende bzw. zukünftige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ausgeht. Als oberste Umweltschutzbehörde sind wir dieser Verpflichtung ebenso rechtlich wie auch aus Überzeugung verbunden, wie Sie als Wasserversorger.“
Im Kreis Kleve läuft aktuell der Bürgerentscheid um eine Bewerbung für einen möglichen Nationalpark Reichswald. Noch bis einschließlich Mittwoch, 11. Dezember, um 12 Uhr sind die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Bis zum 28. November hatten dies laut Angaben der Kreisverwaltung bereits knapp 81.000 Menschen getan.
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Stadtwerke haben Mitspracherecht
In dem Brief erläutert Minister Oliver Krischer, dass die Stadtwerke Kleve und Goch im Rahmen eines förmlichen Ausweisungsverfahrens zum Nationalpark als Träger öffentlicher Belange ein Mitspracherecht hätten. „Eine frühzeitige Einbindung würde bereits während der Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes erfolgen. Ein weiterer Abstimmungsschritt ist während der parallel erfolgenden öffentlichen Auslegung dieses Entwurfes vorgesehen“, so Krischer.
Als Teil der Daseinsvorsorge handele es sich bei der Trinkwasserversorgung um ein überragendes öffentliches Interesse, verweist der Grünen-Politiker aus Literatur zu Artikel 20a des Grundgesetzes. „Sollte sich zeigen, dass durch die Ausweisung eines Nationalparks die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung beeinträchtigt werden könnte, wäre aufgrund der oben benannten Rechtsgrundlagen der Erlass einer Ministerverordnung zur Festlegung eines Nationalparks rechtlich nicht möglich. Nur wenn eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung ausgeschlossen werden kann, kann der Nationalpark Reichswald ausgewiesen werden“, betont Krischer.
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Minister Krischer macht Stadtwerken Zusicherungen
Er sichert den Stadtwerken Kleve und Goch in dem Schreiben noch einmal zu, dass „im Rahmen eines förmlichen Ausweisungsverfahrens für einen Nationalpark Reichswald umfangreiche Unberührtheitsklauseln und Ausnahmetatbestände in die Nationalparkverordnung aufgenommen würden, die sicherstellen, dass der Schutzstatus ,Nationalpark‘ die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in keiner Weise gefährdet“. Konkret soll dies bedeuten, dass die Trinkwassergewinnungs-, -verteilungs- und Grundwasserbeobachtungsanlagen weiterbetrieben und unterhalten werden könnten. Oliver Krischer betont ausdrücklich, dass „die Ausweisung eines Nationalparks im Reichswald keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit bestehender Genehmigungen und wasserrechtlicher Bewilligungen hätte“.
„Die Kosten hierfür würden vom Land getragen werden“
Was zukünftige wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für eine Erweiterung bestehender Wasserrechte und Gewinnungsanlagen betrifft, unterbreitet der NRW-Umweltminister den Stadtwerken einen konkreten Lösungsvorschlag: „Damit die Ausweisung des Nationalparks hierbei keine Erschwernis darstellt, sichere ich Ihnen gerne nochmals zu, im Rahmen der Erarbeitung einer möglichen Nationalparkverordnung die Zonierung des Nationalparks gemeinsam mit Ihnen zu entwickeln und in dieser Frage mögliche Erweiterungen der Trinkwassergewinnungsanlagen bzw. deren Veränderungen mitzudenken und zu ermöglichen.“
Auch bei „unvorhergesehenen Ereignissen“ könne sichergestellt werden, dass „keine Risiken für die Trinkwasserversorgung entstehen“, bekräftigt er. Erforderliche Gebote, die sich an die Nationalparkverwaltung richten, können demnach in der Nationalparkverordnung aufgenommen werden.
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Gutachten zur Trinkwasserqualität beauftragen
In dem Schreiben geht Krischer auch auf die Auswirkungen von naturnahen Wäldern auf die Wasserqualität ein. Im großen NRZ-Interview hatte die Klever Stadtwerke-Chefin Claudia Dercks ihre Sorge geäußert, dass die Nitratwerte im Grundwasser überschritten werden könnten, wenn mit dem Totholz im Reichswald eine weitere Stickstoffquelle hinzukäme. Wegen der jetzt schon hohen Stickstoffbelastung gilt das Umfeld des Reichswaldes als ein „mit Nitrat belastetes Gebiet“ nach Düngeverordnung.
Für den Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheids bietet der Minister an, gemeinsam mit den Stadtwerken ein Gutachten über mögliche Auswirkungen einer Nationalparkausweisung auf die Trinkwasserqualität zu beauftragen. „Die Kosten hierfür würden vom Land getragen werden“, betont er.
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„Ein Nationalpark hat viele Vorteile für den Schutz der Umwelt und damit auch für den Schutz des Grundwassers, Ihrer Trinkwasserressource“, fasst NRW-Umweltminister Oliver Krischer in dem Schreiben zusammen, das laut seiner Aussage mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt ist. „Ich freue mich, wenn wir mögliche Bedenken zukünftig im direkten Austausch miteinander klären und wir uns gemeinsam für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzen.“