Kreis Kleve. Wer jetzt noch nicht gewählt hat, sollte sich beeilen. Eine Bürgerin fragt wegen fehlender Unterlagen: Sie sei irritiert. Der Kreis klärt auf.

Der Bürgerentscheid zum Thema Nationalpark biegt auf die Zielgrade ein. Bis Mittwoch, 11. Dezember, um Punkt 12 Uhr müssen de Briefwahlunterlagen bei der Kreisverwaltung eingegangen sein, damit die Stimme zählt.

Zuletzt gab es zahlreiche Irritationen. Eine Bürgerin aus Kevelaer teilte beispielsweise in der vergangen Woche (sechs Tage vor Ende der Frist) der NRZ mit: „Bis heute habe ich keine Post zum Bürgerentscheid Reichswald bekommen. Vorige Woche habe ich im Kevelaerer Bürgerbüro nachgehakt, da hieß es: ,Ja, da scheint es mit dem Verschicken Probleme gegeben zu haben.‘“ Ersatzpapiere habe sie bis heute nicht, so die Wahlberechtigte am 5. Dezember. Kritisch fügt sie hinzu: „Da fragt sich doch, ob ein Bürgerentscheid Bürgerentscheid sein kann, wenn die Zustellung durch die Post nicht gewährleistet ist.“

Moos wächst im Reichswald bei Kleve auf Felsen. 265.000 Menschen dürfen in einer reinen Briefwahl darüber abstimmen, ob der Reichswald ein Nationalpark werden soll.
Moos wächst im Reichswald bei Kleve auf Felsen. 265.000 Menschen dürfen in einer reinen Briefwahl darüber abstimmen, ob der Reichswald ein Nationalpark werden soll. © dpa | Oliver Berg

Kreis: Probleme beim Versand der Abstimmungsunterlagen nicht bekannt

Der Kreis Kleve nimmt dazu umgehend Stellung: Mit dem Druck und dem Versand der Abstimmungsunterlagen sei ein externer Dienstleister beauftragt worden. Basis für die Erstellung der Unterlagen seien die Daten aus den Abstimmungsverzeichnissen der kreisangehörigen Kommunen, die zusammen das Abstimmungsverzeichnis des Kreises bilden. Konkret bedeute dies: „Diese wurden zum Stichtag 30. Oktober 2024 aufgebaut. Für Personen, die beispielsweise am 1. November in den Kreis Kleve zugezogen sind, haben die Kommunen nach Erhalt der hierfür erforderlichen Unterlagen nachträglich Abstimmungsunterlagen erstellt und zugesandt.

Probleme beim Versand der Abstimmungsunterlagen seien der Verwaltung nicht bekannt, jedoch seien wie bei allen Wahlen, auch bei dem Bürgerentscheid Postrückläufer festzustellen, so der Kreis. Hierfür könnten verschiedene Gründe ursächlich sein, beispielsweise fehlende Hausnummern oder fehlende beziehungsweise unvollständige Beschriftungen der Briefkästen.

Bürger können Ersatzabstimmunterlagen beantragen

Nochmal teilt die Kreisverwaltung mit, was Bürger bei fehlenden Unterlagen machen können: „Abstimmungsberechtigte, die keine Abstimmbenachrichtigung erhalten haben, können seit dem 25. November bei der Kommune, in der sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind (in der Regel die Wohnortkommune) Ersatzabstimmunterlagen beantragen. Sollte ein Umzug (innerhalb des Kreisgebietes) stattgefunden haben, erhalten sie die Unterlagen in der Kommune, in der sie am 30.10.2024 gemeldet waren.“

Kreisverwaltung unterstützt anfragende Personen

Von dieser Möglichkeit hat die Leserin, die sich nunan die NRZ gewandt hat, Gebrauch gemacht. Aus welchen Gründen die Ersatzabstimmungsunterlagen noch nicht ausgestellt wurden oder zugegangen sind, könne seitens der Kreisverwaltung nicht beurteilt werden. Es bestehe in solchen Fällen die Möglichkeit, sich nochmals mit der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen und die Unterlagen gegebenenfalls vor Ort abzuholen. Die Kreisverwaltung unterstütze anfragende Personen in diesen Fällen bei Bedarf mit den Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Kommunen. In Kevelaer beispielsweise sei das Wahlamt in der Abteilung 4.4 (Sicherheit und Ordnung) angesiedelt.

In der Klever Kreisverwaltung sind schon zigtausende Stimmen eingegangen.
In der Klever Kreisverwaltung sind schon zigtausende Stimmen eingegangen. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist und der Kreis Kleve die Bewerbung beim Land NRW einreicht, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Zum einen müssen mindestens 15 Prozent der Abstimmungsberechtigten mit Ja für einen möglichen Nationalpark Reichswald gestimmt haben. Zum anderen muss es in Summe mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen geben.

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Knapp 14.000 Stimmen aus Kleve

13.792 Stimmen – und damit kreisweit die meisten – sind bislang aus Kleve eingegangen. Aus Goch kamen bis jetzt 9895 Stimmen aus Emmerich 6250, aus Rees 5511 und aus Kalkar 4033. In den Gemeinden sieht das Abstimmungsbild folgendermaßen aus: Bedburg-Hau (4577), Kranenburg (3490), Weeze (2336) und Uedem (2260).

Der Kreis Kleve weist darauf hin, dass sich die Zahlen auf bis zum 28. November abgegebene Stimmumschläge beziehen. Eine Angabe, wie viele dieser abgegebenen Umschläge gültige Stimmen enthalten, sei nicht möglich. Die tatsächliche Zahl der Abstimmungsberechtigten könne zudem erst nach der Auszählung abschließend benannt werden. 

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Abgabefrist ist am 11. Dezember um 12 Uhr

Eine Teilnahme am Bürgerentscheid ist noch bis einschließlich Mittwoch, 11. Dezember, um 12 Uhr möglich. „Das bedeutet: Der Stimmbriefumschlag muss bis zu diesem Termin beim Landrat des Kreises Kleve eingehen. Stimmbriefe, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können bei der Stimmenzählung nicht berücksichtigt werden“, betont die Kreisverwaltung.

„Nach Rücksprache mit der Deutschen Post AG sollte eine fristgerechte Zustellung bis zu diesem Datum erfolgen, falls der Umschlag bis spätestens Dienstag, 10. Dezember, vor der letzten Leerung des jeweiligen Postbriefkastens eingeworfen wurde. Eine Garantie für eine fristgerechte Zustellung gibt es allerdings nicht. Daher empfiehlt es sich, die Abstimmungsunterlagen so früh wie möglich auf den Postweg zu geben“, so der Kreis Kleve.

So läuft die öffentliche Auszählung

Die öffentliche Auszählung der Stimmen beginnt am Mittwoch, 11. Dezember, ab 12 Uhr in der Aula des Berufskollegs in Kleve, Felix-Roeloffs-Straße 7. Dazu sind insgesamt mehr als 170 Helferinnen und Helfer der Kreisverwaltung im Einsatz.

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So geht der Kreis Kleve dabei vor: Im ersten Schritt werden die Absender der eingegangenen Unterlagen mit dem sogenannten Negativverzeichnis abgeglichen. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis der für ungültig erklärten Stimmscheine, beispielsweise aufgrund von Wegzügen aus dem Kreisgebiet. Wenn der Stimmschein nicht für ungültig erklärt oder zu beanstanden ist – beispielsweise wegen einer fehlenden Unterschrift – und auch der Stimmumschlag nicht zu beanstanden ist – beispielsweise, weil nicht der amtliche Stimmumschlag verwendet wurde –, wird der Stimmumschlag in die Urne gelegt.

„Erst in einem zweiten Schritt werden dann die anonymen Umschläge mit dem Stimmzettel geöffnet und das Abstimmungsergebnis für die jeweilige Kommune ermittelt“, stellt die Kreisverwaltung fest. So sei gewährleistet, dass ausschließlich Stimmberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen, ohne Rückschlüsse auf individuelle Stimmabgaben zu erhalten. „Es wird somit einige Tage dauern, bis das Ergebnis feststeht“, so der Kreis Kleve.

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Es gibt weitere Irritationen rund um den Bürgerentscheid zum Nationalpark Reichswald. Völlig verunsichert meldete sich beispielsweise die Kleverin Christa van der Hurk bei der NRZ. Sie berichtete, dass sie mit ihrem Mann Günter persönlich bei der Kreisverwaltung ihre Wahlunterlagen abgegeben habe, das Kreishaus aber mit einem „unguten Gefühl“ wieder verlassen habe. Sie fragt: „Warum war da keine Wahlurne, in die ich meine Unterlagen stecken durfte?“ Am Empfang habe man die Papiere nur entgegengenommen und auf einen Stapel mit anderen Wahlunterlagen gelegt. Dazu fragt van der Hurk: „Wer kontrolliert denn, ob die Unterlagen nicht im Papierkorb landen?“ Sie frage sich jetzt, ob da wirklich alles mit rechten Dingen zugehe, weil man ja wissen müsse, dass „die bei der Kreisverwaltung nahezu zu 100 Prozent das Projekt ablehnen.

Nach Städten und Gemeinden sortiert in 16 unterschiedliche Urnen

Der Kreis Kleve erklärt dazu: „Die Abstimmungsunterlagen werden nicht ,willkürlich‘ in eine Urne geworfen, sondern bereits nach Städten und Gemeinden sortiert in 16 unterschiedliche Urnen. Dies erleichtert den Abgleich mit der Kartei der Abstimmungsberechtigten mit Start der Auszählung erheblich.“ Ansonsten müssten die zigtausend Briefe ja zunächst den Kommunen zugeordnet werden, was Zeit kostet. Daher werde dieser Schritt vorweg genommen.

Ein Sprecher der Verwaltung konkretisiert: „Dies geschieht in einem gesonderten, abgeschlossenen Raum des Kreishauses. Dort haben Bürgerinnen und Bürger keinen Zutritt, damit sie nicht in Kontakt mit (anderen) Abstimmungsunterlagen kommen.“ Damit man sich mal vorstellen kann, um welche Mengen an Papier es sich handelt, nennt der Kreissprecher eine Zahl: „Bislang sind bereits mehr als 55.000 Umschläge eingegangen.“ Zur Erinnerung: Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: 1. Unter den gültigen Stimmen gibt es mehr „Ja“- als „Nein“-Stimmen. 2. Die Anzahl der gültigen „Ja“-Stimmen beträgt mindestens 15 Prozent aller Abstimmungsberechtigten, also rund 39.750 Ja-Stimmen.

Unterlagen werden in einem nicht zugänglichen Raum gelagert

Auch bei der Abgabe der Unterlagen sei gewährleistet, dass die Unterlagen an einem für Besucherinnen und Besucher nicht zugänglichen Raum gelagert würden. Dies sei bei der verschlossenen Information im Eingangsbereich ebenso gewährleistet wie in den verschlossenen Briefkästen oder den abgeschlossenen Büros des Kreistagsbüros. Täglich und gegebenenfalls sogar mehrmals am Tag würden die so gesammelten Unterlagen in den genannten Raum gebracht und den Urnen der Kommunen zusortiert.

Zu den konkreten Befürchtungen von Christa van der Hurk äußert sich der Kreis ebenfalls: „Die Angst, die Unterlagen könnten ,im Papierkorb landen‘, ist vollkommen unbegründet. Alle Stellen, an denen Wahlunterlagen auflaufen können, wissen um die Wichtigkeit der Unterlagen und wie damit zu verfahren ist.“

So kommt man an neue Wahlunterlagen für den Bürgerentscheid

Eine andere NRZ-Leserin berichtet, sie habe noch keine Wahlunterlagen erhalten und fragt, was sie nun machen solle. Auch dazu gibt die Kreisverwaltung Auskunft: „Wer keine Abstimmungsunterlagen erhalten hat, muss sich an das Rathaus/den Bürger-Service derjenigen Kommune wenden, bei der er oder sie Ende Oktober gemeldet war. Dann können – auch kurzfristig – Ersatz-Unterlagen ausgestellt werden.“ Wie berichtet, müssen diese dann bis zum 11. Dezember um 12 Uhr bei der Kreisverwaltung, Nassauerallee 15-23, in Kleve eingereicht worden sein.