Düsseldorf. Der Feuerwerksverkauf startet auch in Düsseldorf am 28. Dezember. Was für Sonderregeln hierbei gelten und Sicherheitstipps zu beachten sind.

An diesem Samstag, 28. Dezember, startet offiziell der Feuerwerksverkauf zu Silvester. Im Zuge dessen erinnern Feuerwehr und Ordnungsamt in Düsseldorf nun an die bestehenden Regeln zum Jahresabschluss. Denn zusätzlich zu den allgemein geltenden Gesetzen existieren in der Landeshauptstadt noch einige Sonderregeln, auf die all diejenigen achten sollten, die es zu Silvester im wahrsten Sinne des Wortes krachen lassen wollen.

Vor Silvester: In welchem Zeitraum dürfen Feuerwerkskörper gekauft werden?

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern darf normalerweise nur zwischen dem 29. bis zum 31. Dezember erfolgen. In diesem Jahr ist der Verkauf allerdings bereits ab dem 28. Dezember möglich, da einer der Verkaufstage auf einen Sonntag fällt. Und auch dann darf der Verkauf nur an Personen erfolgen, die 18 Jahre oder älter sind. Bereits jetzt schon im Verkauf befindet sich sogenanntes Ganzjahres- oder Kinder- und Jugendfeuerwerk. Zu diesem gehören etwa Bengalos, Feuerwirbel, leuchtende Bodenkreisel, Wunderkerzen und Knallfrösche. Diese dürfen dann auch schon am Jugendliche ab 12 Jahren verkauft werden.

Feuerwerksverkauf vor Silvester: Worauf sollten die Düsseldorfer achten?

Idealerweise sollte man nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kaufen und verwenden. Es wird darauf hingewiesen, auf das CE-Prüfsiegel zu achten. Neben diesem sollte die vierstellige Nummer 0589 stehen. Diese steht für das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM), welches Feuerwerkskörper testet. Bei nicht geprüften Böllern und Raketen besteht die Chance, dass die Sprengwirkung zu stark sein oder die Zündschnur zu schnell abbrennen könnte – es besteht erhöhte Verletzungsgefahr. Außerdem sollte man unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen.

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Zum Jahreswechsel: Wann darf in Düsseldorf „geknallt“ werden?

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Dienstag, 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, 1. Januar 2025, „geknallt“ werden darf. Und tatsächlich erlaubt die deutsche Sprengstoffverordnung, dass von 0 Uhr am frühen 31. Dezember an bis zum Ende des Neujahrstages Feuerwerk gezündet werden darf. Außerhalb dieses Zeitraumes bedarf es allerdings einer Sondergenehmigung, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Verbotszonen in Düsseldorf: Wo dürfen Feuerwerk und Böller nicht gezündet werden?

Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen ist untersagt. Außerdem gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt von Dienstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 6 Uhr. Taschenkontrollen gibt es in der Altstadt so zwar nicht, jedoch muss damit gerechnet, werden, dass das Ordnungsamt gefundene Feuerwerkskörper einzieht und entsorgt.

Die Verbotszone in der Düsseldorfer Altstadt liegt zwischen der Ratinger Straße, der Heinrich-Heine-Allee, der Flinger Straße und der Rheinkniebrücke. Eine genaue Übersicht findet sich auch hier:

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Silvester in Düsseldorf: Welche Sicherheitstipps gelten beim Feuerwerk?

„Wir möchten niemandem das Abschießen von Feuerwerk verbieten. Aber jeder, der Böller, Knallfrösche oder Raketen abschießt, sollte bedenken, dass davon bei unsachgemäßem Gebrauch erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgeht“, erklärt David von der Lieth, Leiter der Düsseldorfer Feuerwehr. „Insbesondere nach Alkoholkonsum sollte auf das Abschießen von Feuerwerk verzichtet werden.“ Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper nicht in die Hände von Kindern gelangten. Und auch Kinder- beziehungsweise Jugendfeuerwerk sollte am besten unter Aufsicht benutzt werden.

Daneben sollte nach dem Anzünden der Zündschnur schnell ein Sicherheitsabstand eingenommen werden. Ordnungsamt und Feuerwehr empfehlen hier acht Meter. Auch sollten beispielsweise Feuerwerksbatterien und Raketen nur von einer stabilen Unterlage aus in den Himmel starten. Das Abfeuern vom Balkon oder gar aus der Hand sollten um jeden Preis vermieden werden. Vermeintliche Blindgänger sollten nicht angefasst werden, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Die Blindgänger stattdessen mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen.

Nach dem Feuerwerk: Wie entsorgt man den Silvestermüll?

Spätestens am nächsten Morgen sollten die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgt werden. Hierzu eignet sich die Restmülltonne. Auf keinen Fall sollten die Feuerwerksreste direkt nach dem „Knallen“ in der Mülltonne landen. Hier können noch glimmende Reste auch Stunden später noch zu einem Brand in Müllbehältern führen.

Unfälle durch Feuerwerk

Immer wieder kommt es in der Silvesternacht zu Verletzungen durch unsachgemäßen Einsatz von Feuerwerk. Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Gehörschäden können die Folge sein - aber auch abgerissene Finger, wenn etwa ein Böller in der Hand explodiert. Vom Silvesterabend 2023 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2024 zum Beispiel mussten 205 Menschen durch den Rettungsdienst versorgt werden. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus. Ein Anstieg zum Vorjahr.

Auch die Brandschutzeinheiten sind zum Jahreswechsel besonders gefordert. In der Zeit von 22 Uhr am Silvesterabend 2023 bis zum Neujahrsmorgen 2024 rückten die Feuerwehrleute 112 Mal zu Brandeinsätzen im Stadtgebiet aus. Bei den meisten Bränden in der Stadt handelte es sich um Kleinbrände, oft verursacht durch Feuerwerkskörper.

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