Die Sparkasse begründet dies mit dem geringen Streitwert: Es geht um 1000 Euro. Der Anwalt will den Prozess dennoch nicht absagen.
Hamburg. Die Hamburger Sparkasse hat erstmals in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg wegen wertloser Lehman-Zertifikate eine Anlegerin voll entschädigt, bevor es zur Gerichtsverhandlung gekommen ist. Die Verhandlung ist für den 12. November angesetzt.
„Insgesamt wurden 103,6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Zinsen erstattet und damit auch die verheimlichte Gewinnspanne der Haspa beim Verkauf an die Anleger“, sagte der Hamburger Anwalt Can Ansay. Er vertritt eine 66-Jährige Anlegerin, die lediglich 1000 Euro in ein Lehman-Zertifikat investiert hatte. Die Haspa begründete ihre Entscheidung mit dem geringen Streitwert. „Da stehen Kosten und Aufwand in keinem Verhältnis“, sagte ein Haspa-Sprecher.
Es gebe eine geringe Anzahl solcher Fälle, in denen nur niedrige einstellige Beträge in Lehman-Zertifikate investiert wurden. Diese Anleger könnten sich jetzt ermutigt sehen, doch noch Schadenersatz von der Haspa zu verlangen. Wegen des hohen Kostenrisikos war das bisher sehr schwierig. Die Anlegerin hatte deshalb zur Vermeidung des Prozesskostenrisikos ihre Ansprüche an den Anwalt abgetreten.
Bisher war die Haspa in drei Fällen vom Landgericht Hamburg zum Schadenersatz wegen wertloser Lehman-Zertifikate verurteilt worden. In allen drei Fällen hatte die Sparkasse Berufung eingelegt. Im Fall der 66-Jährigen verzichtet die Haspa auch auf eine Berufung.
Anwalt Ansay will den Verhandlungstermin nicht absagen. „Der Richter kann noch darüber entscheiden, wer die Kosten in diesem Verfahren zu tragen hat“, sagt er. Damit rechnet auch die Haspa. Noch wichtiger wäre Ansay eine Feststellung des Gerichts, dass die Forderung seiner Mandantin berechtigt war. „Die Haspa hatte zuvor einen Vergleich mit 100 Prozent Schadenersatz und Schweigepflicht angeboten“, sagte Ansay. Das hatte er abgelehnt.