Vor mehreren Amtsgerichten haben die geschädigten Anleger der Haspa Recht bekommen. Nun geht der Streit in die nächste Runde.
Hamburg. Der Rechtsstreit zwischen Anlegern und der Hamburger Sparkasse (Haspa) um Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman Brothers geht heute in die zweite Runde. Nachdem die Amtsgerichte in mehreren Verfahren zugunsten der geschädigten Anleger geurteilt haben, wird sich erstmals das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) mit dem Thema beschäftigen. Die Haspa hatte gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt.
Zur Verhandlung stehen vor der 13. Zivilkammer des OLG unter dem Vorsitz von Ralf Panten zunächst zwei ähnlich gelagerte Fälle. Beide Anleger hatten auf Empfehlung ihres Haspa-Beraters 10.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert und ihr Geld nach der Insolvenz des Instituts im September 2008 verloren. Nun fordern sie Schadenersatz. In der ersten Instanz konnten sich die Anleger durchsetzen. Vor allem zwei Argumente waren für die Richter ausschlaggebend: Zum einen habe die Haspa nicht darauf hingewiesen, dass die Zertifikate keiner Einlagensicherung unterliegen und somit das Risiko eines Totalverlusts nicht ausgeschlossen werden kann. Zum anderen habe die Bank ihre eigenen Gewinninteressen gegenüber den Anlegern nicht offen gelegt.
Ob diese Argumente vor höheren Instanzen bestehen können, ist nach Einschätzung von Rechtsgelehrten völlig offen. Der Hamburger Professor Rüdiger Veil von der Bucerius Law School hat in einem Gutachten festgestellt, dass die Haspa nicht über die fehlende Einlagensicherung informieren musste. Grund: Zum Zeitpunkt der Geschäfte – in den Jahren 2006 und 2007 – sei die Insolvenz einer systemrelevanten Bank wie Lehman Brothers nach Einschätzung aller Marktteilnehmer so gut wie ausgeschlossen gewesen. Deshalb sei es kein Beratungsfehler der Haspa, wenn nicht auf die Einlagensicherung hingewiesen wurde. Andere Experten sehen das anders.
Urteile sind bei den heutigen Verhandlungen noch nicht zu erwarten. Lehman-Geschädigte haben eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude angekündigt. Bundesweit ist eine Vielzahl von Verfahren zwischen Anlegern und Banken anhängig; viele Banken haben aber auch ihre Anleger teilweise entschädigt oder Angebote unterbreitet. Bundesweit soll es 30.000 bis 50.000 Geschädigte geben. Die Haspa hatte an 3700 ihrer Kunden Lehman-Zertifikate verkauft und hat mittlerweile zehn Millionen Euro Entschädigungen gezahlt.