Die Haspa verbucht vor dem Hamburgischen Oberlandesgericht einen Punktsieg. Erste Urteile werden im April erwartet.
Hamburg. Knapp eineinhalb Jahre nach der Pleite der Lehman-Bank sinken die Chancen zahlreicher deutscher Anleger auf eine Entschädigung. Im Berufungsverfahren gegen Schadenersatzurteile für wertlose Lehman-Zertifikate vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Vorsitzende Richter Ralph Panten zu erkennen gegeben, dass er sich dem „grundsätzlichen Ansatz“ des vorangegangenen Rechtspruchs nicht anschließen werde.
Die Hamburger Sparkasse war Anfang Juli 2009 in zwei Fällen von dem Hamburger Landgericht zu einem Schadenersatz von jeweils 10.000 Euro verurteilt worden. Die Mitarbeiter der Haspa hätten bei der Beratung nicht über eine fehlende Sicherung der Einlagen informiert, hieß es in der Begründung des Urteils. Auch über die Gewinnspanne der Bank seien die Kunden nicht informiert worden, was diesen eine Beurteilung des Geschäfts erschwert habe.
Konkreter Inhalt des Beratungsgesprächs wichtig
Im Berufungsverfahren betonte Richter Panten am Oberlandesgericht nun, dass man stärker auf die Besonderheiten des Einzelfalls eingehen müsse. Ausschlaggebend zur Klärung der Frage, ob anleger- und produktgerecht beraten worden sei, seien zwei Punkte: Zum einen, welche konkreten Interessen der Kunde hatte, als er in das Beratungsgespräch ging. Zum anderen, welche konkreten Risikohinweise der Kunde dabei erhalten habe.
Nach Angaben der Haspa hatte die Bank in einem Prospekt zu dem verkauften Zertifikat klargemacht, dass sie an dem Produkt verdiene. Für genauere Einzelheiten hätten die Kunden nachfragen müssen. Das Landgericht war der Ansicht, die Haspa hätte ihre Marge der Kundin gegenüber offenlegen müssen. Die Haspa hat bereits freiwillig 9,5 Millionen Euro an 1.000 Käufer der Lehman-Zertifikate gezahlt. Insgesamt hatten 3.700 Kunden Papiere im Wert von 54 Millionen Euro über die Haspa erworben.
Bereits Ende des Jahres 2008 hatte ein Rentnerehepaar in Frankfurt wegen der Lehman-Zertifikate geklagt, allerdings erfolglos. Das Paar hatte argumentiert, die Sparkasse Frankfurt habe sie nicht ausreichend auf mögliche Risiken hingewiesen. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab.
Das Hamburgische Oberlandesgericht will die ersten Urteile im aktuellen Verfahren am 14. April verkünden.