Das Hanseatische Oberlandesgericht urteilt, dass Käufer von Zertifikaten der Pleite-Bank Lehman keinen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Hamburg. Gut eineinhalb Jahre nach der Pleite der Lehman-Bank sind die Chancen zahlreicher Anleger auf eine Entschädigung gesunken. Das Oberlandesgericht Hamburg hat in zwei Berufungsverfahren Schadenersatzurteile für wertlose Lehman-Zertifikate über jeweils 10.000 Euro gegen die Hamburger Sparkasse aufgehoben. Der Vorsitzende Richter Ralph Panten machte in der Urteilsbegründung klar, die Anleger seien sehr wohl darüber aufgeklärt worden, dass sie bei einer Pleite der Lehman-Bank ihr Geld verlieren könnten. Das hatten die Anleger bestritten.

Panten hatte im Verlauf des Verfahrens schon zu erkennen gegeben, dass er sich dem „grundsätzlichen Ansatz“ des vorhergehenden Urteils des Landgerichts nicht anschließen werde. „Es ist darauf hingewiesen worden, dass das Emittentenrisiko getragen wird, also bei Insolvenz der Anleger auf seinen Kosten sitzenbleibt“, sagte Panten.

Die Hamburger Sparkasse war Anfang Juli 2009 in zwei Fällen vom Hamburger Landgericht zu einem Schadenersatz von jeweils 10.000 Euro verurteilt worden. Die Mitarbeiter der Haspa hätten bei der Beratung nicht über eine fehlende Sicherung der Einlagen informiert, hieß damals es in der Begründung des Urteils. Auch über die Gewinnspanne der Bank seien die Kunden nicht informiert worden, was diesen eine Beurteilung des Geschäfts erschwert habe.

Im Berufungsverfahren hatte Richter Panten erklärt, dass man stärker auf die Besonderheiten des Einzelfalls eingehen müsse. Ausschlaggebend zur Klärung der Frage, ob anleger- und produktgerecht beraten worden sei, seien zwei Punkte: Zum einen, welche konkreten Interessen der Kunde hatte, als er in das Beratungsgespräch ging. Zum anderen, welche konkreten Risikohinweise der Kunde dabei erhalten habe.

Nach Angaben der Haspa hatte die Bank in einem Prospekt zu dem verkauften Zertifikat klargemacht, dass sie an dem Produkt verdiene. Für genauere Einzelheiten hätten die Kunden nachfragen müssen. Das Landgericht war in erster Instanz der Ansicht, die Haspa hätte ihre Marge offenlegen müssen.