Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen

Unser Verwalter - ehemals Eigentümer in unserer Eigentümergemeinschaft mit 152 Einheiten - will die Verwalterbestellung, und damit den bestehenden, Ende 2013 auslaufenden Verwaltervertrag für das letzte Jahr auf seine Frau übertragen. Sie ist als Angestellte in der Hausverwaltung tätig. Dieses Vorhaben hat er uns in der Einladung zur Eigentümerversammlung mitgeteilt. Doch wir bezweifeln, dass diese Übertragung so einfach möglich ist. Müsste nicht ein gänzlich neuer Vertrag mit seiner Frau abgeschlossen werden?

Eine schlichte "Übertragung" des Verwaltervertrages an die Ehefrau des bisherigen Verwalters ist selbstverständlich nicht möglich. Es muss der ursprüngliche Vertrag gekündigt und ein neuer mit der Frau des bisherigen Verwalters abgeschlossen werden. Hierfür ist ein entsprechender Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung erforderlich, aber auch ausreichend.

Auf unserem vermieteten Einzelhaus liegt eine Vorkaufsoption mit Grundbucheintrag. Muss der Vorkaufsberechtigte bei einem Verkauf der Immobilie die jetzigen Mieter übernehmen? Und kann er sein Vorkaufsrecht eventuell sogar verlieren, wenn er das ablehnt?

Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts gilt zwingend der Paragraf 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Mithin muss der neue Eigentümer also bei einem Verkauf die bisherigen Mieter übernehmen.

Experte: Falk v. Rechenberg ( www.rechenberg-junker.de )

Zusendungen von Fragen an: Wohnen.leben@abendblatt.de