Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen.

Meine Frau und ich besitzen in einer Eigentümergemeinschaft jeweils hälftig zwei Wohnungen. Haben wir dann nicht auch bei Abstimmungen zwei Stimmen? Wie ist die Rechtslage?

Sie sprechen das Kopfprinzip des § 25 Absatz 2 des WEG an. Danach hat jeder Wohnungseigentümer nur eine Stimme, auch wenn er mehrere Wohnungen hat. Das Prinzip gilt auch, wenn eine Wohnung mehreren gehört - zum Beispiel einem Ehepaar. Hier ist der Fall genauso zu sehen.

Wegen der im Haus liegenden Briefkastenanlage erhalte ich mein abonniertes Abendblatt nicht. Der Verwalter weigert sich, an den Zusteller einen Schlüssel für das Haus auszugeben. Trage ich ein Risiko, wenn ich den Schlüssel ausgeben wüde?

Die Zustellung einer Zeitung aufgrund eines privatrechtlichen Lieferungsvertrages ist etwas anders als die durch die Post. Sie müssen daher das Risiko, das mit deren Auslieferung einhergehen kann, tragen. In vielen Gemeinschaften wird aber beschlossen, die Zeitungszustellung zur Gemeinschaftsaufgabe zu erklären.

Experte: Matthias Rose ( www.wentzel-dr.de )

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