Experten aus der Wohnungsbranche beantworten im Wochenrhythmus Ihre Fragen
Unser Nachbar hat auf seinem Dach eine Fotovoltaikanlage angebracht, um die Sonnenenergie nutzen zu können. Allerdings wurde bei der Montage nicht bedacht, dass uns die Reflektoren mindestens eine halbe Stunde am Tag auf unseren Terrassen blenden. Unser Nachbar meint, er könne nichts daran ändern, da es sich bei der Sonneneinstrahlung um die Folge eines Naturereignisses handele, die Störung daher zumutbar sei. Was können wir tun?
Bei allem gesellschaftlichen Interesse und der staatlichen Unterstützung für die Solarenergie müssen dabei doch die elementaren nachbarrechtlichen Regeln eingehalten werden. Das entschied jedenfalls das Landgericht Heidelberg (Az. 3 S 21/08). Der Hausbesitzer musste danach die Konsequenzen ziehen und seine Anlage neu ausrichten lassen. Die Richter wiesen im konkreten Fall darauf hin, dass die Reflektoren nicht ortsüblich angebracht seien.
Bei der Errichtung einer Dichtwand ist unsere Baufirma wegen der Bodenbeschaffenheit anders vorgegangen als vorgesehen. Dadurch kam es zu erheblichen Mehrkosten, über die wir nicht informiert wurden. Wir weigern uns, die Mehrkosten zu zahlen. Zu Recht?
Ja, denn in einem vergleichbaren Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-23 U 47/08) entschieden, dass die Firma keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Bauherren vorweisen konnte, wonach dieser mit zusätzlichen Arbeiten und Kosten einverstanden ist. Das hätte aber entweder durch einen Vertragszusatz oder durch schlüssiges Verhalten der Fall sein müssen.
Experte: Ivon Kappel, Infodienst Recht & Steuern ( www.lbs.de/recht )
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