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Es handelt sich um eine Mietwohnung im Erdgeschoss eines Hochhauses mit sieben Stockwerken. Das Fallrohr, durch das das Wasser aus den Spülen in den Küchen abfließt, wird immer erst dann gereinigt, wenn es total verstopft ist. Schmutzwasser überschwemmt dadurch die Küche im Erdgeschoss. Gibt es eine Verordnung, wonach Fallrohre in bestimmten Abständen gereinigt werden müssen?
Nein, die gibt es nicht. Hilfreich wäre zunächst, dass man alle Bewohner im Haus dazu auffordert, Fett aus Pfannen und Töpfen mit Küchentüchern aufzunehmen und über den Müll zu entsorgen, damit die Fallrohre sich durch Fettablagerungen nicht verschließen. Kommt die Verstopfung der Abwasserleitungen regelmäßig vor, so liegt allerdings auch eine Obliegenheitsverpflichtung beim Eigentümer, dafür Sorge zu tragen, dass Schäden durch Rückstau nicht in den Wohnungen entstehen können.
Krankheit und Alter zwingen mich, den Winterdienst an eine Fachfirma zu vergeben. Der Plan für unsere WEG regelt die Zuständigkeit nach Eigentumsanteilen ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Lage zur Straße. Können Kosten auch anders verteilt werden?
Nein, jeder Eigentümer muss seinen Verpflichtungen aus dem Plan nachkommen. Kann ein Eigentümer aus Krankheitsgründen oder Alter den Reinigungsaufwand nicht mehr nachgehen, muss er für Ersatz sorgen. Sinnvoll wäre es vielleicht, dass die WEG beschließt, den Winterdienst einem Fremdunternehmen zu übergeben.
Experte: Heinrich Stüven ( www.grundeigentuemerverband.de )
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