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Kann ich die beiden Hunde meiner Nachbarn – sie bellen oft am Tag und verschmutzen den Hausflur stark – eigentlich mietmindernd geltend machen?

Bellende und den Hausflur verschmutzende Hunde beeinträchtigen den Mietgebrauch einer Wohnung sicherlich nicht unerheblich, jedenfalls dann, wenn sie nicht nur gelegentlich und "moderat", sondern wenn sie ständig und laut bellen. Eine Mietminderung (§ 536 ff. BGB) dürfte daher gerechtfertigt sein. Die Höhe richtet sich allerdings nach dem für Juristen so erquicklichen "Einzelfall". Vielleicht helfen aber auch Gespräche zwischen Vermieter,Hundbesitzer und betroffenem Mieter

Experte ist Ingo Lill ( www.lill-law.de )