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Unsere Tochter wohnt in einer Mietwohnung. Nun soll das Dach des Hauses isoliert und die entstehenden Kosten auf alle Mieter umgelegt werden. Da wir für unsere Tochter bezahlen, sind wir natürlich daran interessiert, nur die Umlagen zu übernehmen, die zulässig sind. Wie sieht die Rechtslage aus?

Gemäß § 559 BGB kann der Vermieter elf Prozent der tatsächlich entstandenen Modernisierungskosten auf die Jahresnettomiete aller Mieter umlegen. Ohne weitergehende Kenntnis der Umstände gehe ich hier davon aus, dass es sich bei den durchgeführten Maßnahmen um Modernisierungsarbeiten handelt, da wahrscheinlich die Energiekosten für das ganze Haus gesenkt werden sollen. Die elf Prozent nach Wohnfläche auf die Mieter umzulegen, wird in der Rechtsprechung in den meisten Fällen als sachgerecht angenommen, es sei denn, von der Modernisierung profitieren bestimmte Mieter überhaupt nicht.

Experte: Carl Christian Voscherau ( www.breiholdt-voscherau.de )

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