Es geht um Fragen der Haftung für fehlerhafte oder verspätete Kapitalmarktinformationen. Mehrere Anleger klagen deshalb gegen Conergy.

Hamburg. Im Rechtsstreit zwischen Aktionären und dem Solarunternehmen Conergy hat das Landgericht Hamburg eine Musterentscheidung beantragt. Das Oberlandesgericht soll demnach insgesamt sieben Streitpunkte beurteilen. „Zu diesen Fragen soll ein Musterentscheid mit bindender Wirkung für die ähnlich gelagerten Verfahren herbeigeführt werden“, sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn am Freitag.

Der Musterentscheid gehe auf eine Initiative des beklagten Unternehmens zurück. Es gehe darin beispielsweise um Fragen der Haftung für fehlerhafte oder verspätete Kapitalmarktinformationen. In Hamburg klagen mehrere Anleger gegen das Solarunternehmen, weil es 2007 – im Jahr der Beinahe-Pleite – zu spät über die tatsächliche wirtschaftliche Situation informiert haben soll.

Konkret soll Conergy überhöhte Umsatzzahlen ausgewiesen und Lieferverzögerungen zu spät veröffentlicht haben. Bis zu einer Pflichtmitteilung Ende Oktober 2007 habe es den Eindruck eines prosperierenden Unternehmens erweckt, teilten die Münchner Anwälte mehrerer Kläger am Freitag mit. Der Kurs der Aktie war nach der Veröffentlichung dieser ad-hoc-Mitteilung um über 95 Prozent eingebrochen. Das Papier ist seit mehr als einem Jahr nur noch ein Pennystock.

Die Münchener Kanzlei vertritt 13 der 17 Kläger, die vor dem Hamburger Landgericht Schadenersatz fordern. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass mit der Musterentscheidung nun der Weg bis zum Bundesgerichtshof (BGH) frei sei, um höchstrichterlich das Bilanzierungs- und Publikationsverhalten von Conergy klären zu lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte, dass gegen einen Musterentscheid Rechtsbeschwerde vor dem BGH eingelegt werden könne. „Das bezieht sich dann aber nur auf die Entscheidung zu diesen sieben Verfahrensfragen“, erklärte Müller-Horn.

Das Unternehmen selbst begrüßte eine solche Musterentscheidung. „Diese Einleitung geht auf einen Antrag von Conergy zurück, um den Gesamtprozess zu vereinfachen und Kosten zu sparen“, teilte das Solarunternehmen am Freitag mit. Conergy befindet sich im operativen Geschäft inzwischen auf Erholungskurs. Im ersten Quartal erzielte das Unternehmen erstmals seit der Restrukturierung einen leichten Gewinn vor Zinsen und Steuern.