Hagen. . Angeblich soll ein städtischer Hausmeister aus Hagen unterschlagene Fundsachen im Internet versteigert haben. Unter dem Nicknamen „schwatta 1969“ waren bei Ebay im großen Stil (300 Verkaufsbewertungen) Sportartikel angeboten worden. Die Stadt Hagen kündigte dem Verdächtigen seinen Job. Doch aufgrund eines Formfehlers bleibt der Mann im Dienst, entschied jetzt das Hagener Arbeitsgericht.

Der städtische Hausmeister (43) aus dem Hagener Norden, der als „schwatta 1969“ im großen Stil unterschlagene Fundsachen bei Ebay versteigert haben soll, muss weiter beschäftigt werden. Das entschied das Arbeitsgericht in Hagen. Die fristlose Entlassung vom 14. Februar 2013 wurde aufgrund eines formalen Fehlers bei der Anhörung des Personalrats für unwirksam erklärt.

Für großes Aufsehen, selbst in Funk und Fernsehen, hatte Anfang des Jahres diese Geschichte gesorgt: Unter dem Nicknamen „schwatta 1969“ waren bei Ebay im großen Stil (300 Verkaufsbewertungen) Sportartikel versteigert worden. Trainingshosen, Trikots oder Turnschuhe befanden sich im Angebot.

Die Basketballer von Boele-Kabel staunten allerdings nicht schlecht, als sie in dem Internet-Auktionshaus auch zwei orange-weiße Bälle mit dem Schriftzug „Boele“ entdeckten, die dort als „hochwertige Lederbälle, Neupreis 200 Euro“ angeboten wurden – zweifelsfrei Vereinseigentum.

Hausmeister hat Fundsachen bei Ebay zu Geld gemacht

Es handelte sich offensichtlich um Fundsachen, die der Hausmeister aus dem Schulzentrum im Hagener Norden bei Ebay für sich zu Geld gemacht hatte. Er war daraufhin fristlos entlassen worden. Bei der Staatsanwaltschaft ist zudem noch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig.

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Hagens Oberbürgermeister Jörg Dehm hatte sich sehr viel Mühe gemacht: Die von ihm eigenhändig unterschriebene „Außerordentliche Verdachtskündigung“ ist stolze vier Seiten lang – war aber für die Katz’.

Der durch die Stadt erhobene gravierende Vorwurf von Fundunterschlagungen sei durchaus geeignet, die außerordentliche Verdachtskündigung zu bestätigen, so die 1. Kammer des Arbeitsgerichts unter Vertretungs-Richter Thomas Wolkenhauer (Dortmund), „da haben wir keine Bauchschmerzen.“ Doch wäre bei der Anhörung des Personalrats ein gravierender Formfehler passiert.

Entlastendes Schreiben der Ex-Freundin nicht vorgelegt

Ein wichtiges Schreiben der Ex-Freundin des Hausmeisters, das diesen von den Strafvorwürfen eventuell entlasten konnte und der Stadt als Fax vorlag, war dem Personalrat nicht direkt zugänglich gemacht worden. Eine bloße Information darüber am Telefon reiche aber nicht aus, so die Auffassung der Kammer.

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Die ehemalige Freundin des Hausmeisters hatte gegenüber der Stadt schriftlich sinngemäß behauptet, ihr 13-jähriger Sohn hätte die „Boele“-Bälle vor der Schule gefunden, bei Ebay eingestellt und dabei den Account von „schwatta 1969“ ohne dessen Wissen missbraucht.

„Ich habe mir wirklich nichts zu Schulden kommen lassen“, beteuerte der Hausmeister vor Gericht erneut. Die Stadt will prüfen, ob sie in die zweite Instanz geht. „Bis dahin“, erklärt Stadtsprecher Karsten-Thilo Raab, „bleibt der Hausmeister freigestellt.“