Hagen. .

Die Stadt hat offenbar nichts als Ärger mit ihren Hausmeistern, die sich nicht an die Gesetze halten können. Der eine war mit einem Rauschgift-Rucksack unterwegs, ein anderer klaute Portemonnaies im Lehrerzimmer, ein dritter soll Fundstücke und Vereinsbälle bei Ebay versteigert haben. Dagegen ist der 56-Jährige mit seinem speziellen Fall von Urkundenfälschung doch ein kleines Licht.

Der Hausmeister im Asylbewerberheim (1680 Euro netto im Monat) verdingt sich in seiner Freizeit als Hobbyverkäufer auf Trödelmärkten. Die alten Sachen transportiert er bevorzugt in einem Volvo mit Münsteraner Kennzeichen. Doch dann war da im letzten Sommer dieses Reh, das ihm in Witten-Annen gegen die Kühlerhaube sprang. Nicht nur, dass das Wildtier dabei die Stoßstange eindrückte und den Kühler verbeulte, auch das vordere Nummernschild fiel bei dem Unfall ab und ging verloren.

Und das sollte noch Folgen für den städtischen Hausmeister haben. Denn anstatt sich sich ein neues vorderes Nummernschild prägen zu lassen, legte er einfach das hintere Nummernschild auf einen Farbkopierer und machte davon eine Papierkopie, die er an dem verbeulten Volvo vorne anbrachte. Beim flüchtigen Hingucken sah alles ganz echt aus.

Doch die Polizeibeamten, die den Hausmeister am 23. August gegen 14.25 Uhr auf der Loxbaumstraße stoppten, bemerkten es. Weil der Fahrzeughalter „ein amtliches Siegel“, die runde NRW-Plakette, „zum Zwecke der Täuschung“ mitkopiert hatte, wurde er angezeigt. Die Staatsanwaltschaft brachte den kuriosen Fall als „Urkundenfälschung“ zur Anklage (Az. 94 Cs 852/12).

„Das ist doch eher grober Unfug“, schimpfte Anwalt Rainer Helling. „Hätte er ein selbst geschriebenes Pappschild vorne angebracht oder wäre er ohne vorderes Nummernschild durch die Gegend gefahren, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Aber diese Fotokopie wird nun groß kriminalisiert.“

Amtsrichter Albrecht Bogumil wies auf den eindeutigen Gesetzes-Kommentar hin: „Kennzeichenschilder sind Beweiszeichen und enthalten die Erklärung, dass das Fahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist.“ Doch der Richter war bereit, das Verfahren gegen 900 Euro Buße einzustellen.

Für den Hausmeister zwar ein „teures Lehrgeld“, doch er ist jetzt nicht vorbestraft. Das rettet ihm den Arbeitsplatz: Die anderen beiden Hausmeister waren von der Stadt entlassen worden.