Hagen. Die Pannen-Serie um ein Feuerwehr-Gerätehaus in Hagen nimmt einfach kein Ende. Jetzt ist Wasser in den Neubau eingedrungen. Die Hintergründe.
Wenn man es böse formulieren möchte: Diese Nachricht kann kaum überraschen. Die Eröffnung eines nagelneuen Feuerwehr-Gerätehauses an der Sauerlandstraße in Hagen muss erneut verschoben werden. Die Feierlichkeiten an dem Gebäude, in dem die Freiwilligen Einheiten Halden, Fley und Herbeck sowie die Jugendfeuerwehr einziehen sollten, sollten eigentlich am kommenden Freitag, 7. Juni, über die Bühne gehen. Daraus aber wird nun nichts. Denn von außen ist Wasser in das Gebäude eingedrungen.
Dieser Wasserschaden wiederum ist nur eine weitere Panne, dass dieses Bauprojekt zu einem der peinlichsten der Stadt macht. Geplant wird das Projekt seit 2013. Die Possen-Serie nahm ihren Anfang dann im November 2018 - also vor fünfeinhalb Jahren. Damals war am Tag der Grundsteinlegung plötzlich aufgefallen, dass die Stadt Hagen als Bauherr gar keinen Bauantrag gestellt hatte. Auch diese Zeremonie musste dereinst abgesagt werden. Allerdings hatte sich da eine illustre Gästeschar bereits an der Baustelle versammelt.
Verzögerungen und Ärgernisse
„Ich habe das eben erst erfahren, aber unter diesen Umständen ist es besser, Spatenstich und Grundsteinlegung zu verschieben“, erklärte der einst auch für die Feuerwehr zuständige Rechtsdezernent Thomas Huyeng kleinlaut. „Ich kann nur sagen, dass es mir sehr leid tut.“
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Was darauf folgte, waren weitere Verzögerungen und Ärgernisse: Anwohner, die die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans anzweifelten, gingen gegen die Stadt und den ersten Bebauungsplan vor. Im Dezember 2019 erklärte daraufhin das Oberverwaltungsgericht in Münster diesen dann für null und nichtig. Das Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten musste überarbeitet werden. Eine 69 Meter lange Schallschutzmauer musste geplant und später gebaut werden.
Kosten laufen aus dem Ruder
Trotzdem folgte die nächste Klage im Namen der Anwohner gegen den zwischenzeitlich erneuerten B-Plan - diesmal allerdings, wie die Richter in Münster im Oktober 2022 feststellten, ohne Folgen. Dafür stellte sich im Frühjahr 2023 heraus, dass der einst avisierte Kostenrahmen sich längst nicht mehr halten ließ. Von 7,4 statt ursprünglich 5,1 Millionen Euro war die Rede.
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Wie sich der neueste Wasserschaden nun auf die Kalkulation auswirkt, ist völlig offen: „Die Schadensbeseitigung wird Mehrkosten verursachen“, sagt Michael Kaub, Sprecher der Stadt Hagen. „Die können aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beziffert werden.“
Wasser läuft unter Estrich
Fest steht, dass in der finalen Bauphase Wasser von außen eingedrungen ist. „Es hat sich unter dem Estrich in mehreren Räumen, unter anderem der Fahrzeughalle verteilt“, sagt Kaub. Nach Feststellung sei umgehend die zuständige Versicherung eingeschaltet worden. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft der Stadt und die Versicherung hätten direkt nach Feststellung angefangen, die Leckage zu orten und die Räumlichkeiten zu trockenen. Außerdem sei ein Konzept erarbeitet worden, wie die Leckage behoben werden könne.
„Dies alles hat Zeit in Anspruch genommen“, sagt Michael Kaub, „Zeit, die jetzt zur Fertigstellung der Räumlichkeiten fehlt.“ Die Entscheidung, die Eröffnung zu verschieben, sei daher in Absprache mit der Feuerwehr getroffen worden.
Löschzüge können nicht einziehen
Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die drei Löschzüge erst zu einem späteren Zeitpunkt als (zuletzt) vorgesehen das Gerätehaus vollständig beziehen können. „Durch den Eintritt des Wassers wäre eine vollständige Nutzung des Gebäudes nicht möglich gewesen“, sagt Kaub. „Einen negativen Einfluss auf die Arbeit und das Engagement der Löschzüge gibt es aber nicht, da die Bestandshäuser wie bisher genutzt werden können.“
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Wann die Kameraden aus Halden, Herbeck und Fley nun das Gebäude nutzen können, ist offen. „Einen aktualisierten Zeitplan gibt es derzeit noch nicht“, sagt Michael Kaub. „Dieser kann erst aufgestellt werden, wenn das Wasser vollständig aus dem Gebäude entfernt ist und die Böden abgetrocknet sind.“ Derzeit seien Firmen dabei, die Leckage zu schließen, den Schaden zu beseitigen sowie die aus dem Schaden resultierenden oder liegen gebliebenen Restarbeiten zu erledigen.