Halden. Das Gerätehaus Halden der Feuerwehr Hagen darf bedenkenlos weitergebaut werden. Das hat ein Gericht jetzt entschieden.
Der bereits seit Monaten in die Höhe wachsende Rohbau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Halden, der inzwischen Firsthöhe erreicht hat, entsteht dort legal und kann absehbar ohne weitere juristische Fallstricke zu Ende gebaut werden. Das von Anwohnern angestrebte Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan der Stadt Hagen hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster keinen Erfolg.
Nach der Verhandlung und Entscheidung des Senats betonte Dirk Rauschenberg, Vorsitzender Richter am OVG, zudem, dass eine erneute Revision zunächst nicht zugelassen wurde. Diese Entscheidung könne, so der Jurist, nur durch eine Nichtzulassungsbeschwerde erstritten werden, die dann letztlich in zweiter Instanz zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig führen würde. Diese müsste spätestens einen Monat nach Zustellung der Urteilsbegründung erfolgen.
Stadt fühlt sich bestätigt
„Wir betrachten das Urteil als eine Bestätigung unserer seinerzeit getroffenen Entscheidung, mit dem Bauvorhaben trotz laufenden Klageverfahrens zu beginnen“, sieht sich der Hagener Rechts- und Feuerwehrdezernent Sebastian Arlt bestätigt. „Mit ihm verbinden wir die Hoffnung, dass es trotz offensichtlicher Meinungsverschiedenheiten eine Grundlage für ein gedeihliches nachbarschaftliches Miteinander sein kann. Jedenfalls sind die Rechtsfragen nun geklärt und wir können uns auf die aus Brandschutz-Sicht sehr wichtige Fertigstellung des Feuerwehrhauses freuen.“
Zum Hintergrund: Trotz des anhängigen juristischen Streits hatte die Stadt Hagen bereits im Frühjahr dieses Jahres damit begonnen, den Bauplatz an der Einmündung Sauerland-/Industriestraße zu planieren und diesmal ganz ohne öffentliches Grundsteinlegungsgetöse den Funktionsbau aus der Erde zu stampfen. „Aus unserer Sicht sind alle Voraussetzungen erfüllt“, gab sich Arlt seinerzeit schon sehr selbstbewusst, dass das juristische Restrisiko überschaubar sei.
Erste Grundsteinlegung platzt
Bei diesem Projekt zumindest nicht in jeder Phase eine Selbstverständlichkeit: Denn beim ersten Grundsteinlegungsversuch im November 2018 stellte sich im Beisein der geladenen Gäste überraschend heraus, dass die Stadt es versäumt hatte, überhaupt einen Bauantrag zu stellen – entsprechend lag auch keine Genehmigung vor. Aus Sorge vor gravierenden rechtlichen Konsequenzen wurde der Termin daraufhin kurzerhand abgeblasen, die versammelte Gästeschar zog hungrig und durstig wieder von dannen.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens fühlte sich die Stadt berufen, den von den Anwohnern angefochtenen Bebauungsplan im Rahmen eines sogenannten „Heilungsverfahrens“ noch einmal nachzubessern. Dabei ging es vor allem um den mangelhaften Lärmschutz, so dass der 8,50 Meter hohe Bau hinter einer drei bis vier Meter hohen und 69 Meter langen Lärmschutzwand verschwinden wird.
Zweifel an der Planung
In dem jetzt entschiedenen Normenkontrollverfahren ging es vorzugsweise um die Frage, ob die Planung letztlich auf einem inzwischen überholten Feuerwehrbedarfsplan fußt, skizzierte der Jurist und Anwohner-Vertreter Hendrik Kaldewei seinerzeit den Streitpunkt. Denn grundsätzlich basiert der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2011. Dieser ist inzwischen jedoch durch eine Entscheidung des Rates überholt und durch eine Neuauflage längst abgelöst worden. Anlass genug für die Anwohner, die in ihren Augen widersprüchliche Gemengelage vom Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Mit dem neuen Feuerwehrgerätehaus soll das völlig aus der Zeit gefallene und unterdimensionierte Haldener Spritzenhaus durch einen etwa vier Millionen Euro teuren Neubau ersetzt werden. Dort werden künftig neben den freiwilligen Kräften aus Halden auch die Einheiten aus Fley und Herbeck unterkommen.