Halden. Unversöhnlich stehen sich die CDU-Ratsfraktion und die klagenden Anwohner in Halden gegenüber: Was wird bloß aus dem Feuerwehrgerätehaus?
Der Streit um das geplante Feuerwehrgerätehaus in Halden zwischen der CDU-Ratsfraktion und dem Anwalt der klagenden Bürger will nicht verstummen. „Natürlich kann jeder gegen alles Störende in der Nachbarschaft klagen, gegen Kindergärten, Seniorenheime oder eben Feuerwehrgerätehäuser. Und selbstverständlich hat ein Anwalt das Recht, daran wirtschaftlich zu partizipieren“, betont Fraktionschef Jörg Klepper. „Mir stößt allerdings übel auf, wenn es nur darum geht, ein dringend nötiges Feuerwehrgerätehaus zu verzögern oder einem Prozessrisiko auszusetzen“, spricht er den Bürgern ein weitergehendes inhaltliches Interesse ab. Die Stadt kündigt derweil an, noch im Februar mit Rodungsarbeiten am Bauplatz beginnen zu wollen. Ein Baubeginn werde sich zeitnah anschließen, da eine Baugenehmigung ja vorliege.
CDU hält an Garten-Überprüfung fest
Nachdem die CDU bislang darauf verzichtet hat, die angeblich illegale Gartennutzung städtischer Flächen in Halden durch die Anwohner sanktionieren zu lassen, hat die Fraktion jetzt noch einmal ausdrücklich betont, nicht davon abrücken zu wollen, diese Nutzung finanziell entschädigen oder sie einziehen zu lassen.
„Wir haben erst mit dem Ergebnis der Verhandlungen in Halden erfahren, dass ein Teil der Anwohner unentgeltlich städtische Grundstücke nutzt. Für sich gesehen ist das schon ein interessanter Vorgang“, kommentiert CDU-Fraktionschef Jörg Klepper.
Gleichzeitig betont er, dass seine Partei weder Populismus noch Racheaktionen umtrieben, wenn sie das überprüfen und korrigieren lasse. „Geprüft wird unabhängig davon, ob jemand klagt oder nicht. Es ist nicht nur eine Frage des Geldes in einer klammen Kommune, es ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, die der Rechtsanwalt der Kläger überall zu Recht einfordert.“
Die Auseinandersetzung in dem Quartier war zuletzt verbal eskaliert. Immerhin hatte CDU-Ratsherr Detlef Reinke den Haldenern offen damit gedroht, die angebliche Vereinnahmung städtischer Flächen für Gartenzwecke konsequent verfolgen zu wollen, wenn diese denn die juristische Auseinandersetzung, bei der Bürger bereits erfolgreich vor dem OVG Münster gegen die Stadt zu Felde gezogen sind, fortsetzen würden. Daraufhin hatte deren Anwalt Hendrik Kaldewei der CDU wiederum ein merkwürdiges Rechtsverständnis attestiert: „Wo käme unsere Gesellschaft hin, wenn vor der Erhebung einer Klage - gewissermaßen als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung - noch überprüft werden müsste, ob dies auch der lokalen Politik genehm wäre?“
CDU hält Klage für aussichtslos
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„Nach Abschluss des vom Oberverwaltungsgericht Münster geforderten Heilungsverfahrens sind alle Bedingungen für das Gerätehaus erfüllt“, meint Reinke, der eine erneute Klage für wenig aussichtsreich hält. Stattdessen suggeriere der jetzt auf den Weg gebrachte erneute Widerspruch den Eindruck, die Feuerwehr, die an der Einmündung Sauerland-/Industriestraße mit den Löschgruppen Halden, Fley und Herbeck unterkommen soll, sei hier nicht willkommen. „Dabei begrüßt die Mehrheit der Haldener den Neubau.“ In zahlreichen Gesprächen und einem Mediationsverfahren sei versucht worden, für das Projekt zu werben. Dennoch hofft der CDU-Politiker, dass die klagenden Bürger noch Einsicht zeigen und „die neuen Nachbarn freundlich begrüßen“. „Vielleicht waren die Menschen in der Vergangenheit einfach nur schlecht beraten“, kann sich Fraktionschef Klepper eine Spitze in Richtung des federführenden Juristen nicht verkneifen.
Gleichzeitig fragt sich der CDU-Frontmann, selbst seit Jahrzehnten in der Feuerwehr engagiert, woher der Prozessbevollmächtigte der Kläger seine Feuerwehr-Expertise nehme. „Es trifft jedenfalls nicht zu, dass der neue Brandschutzbedarfsplan die Notwendigkeit des Feuerwehrgerätehauses grundsätzlich in Frage stellt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Berufsfeuerwehr wird dezentraler organisiert und in Zukunft noch deutlich öfter gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ausrücken, um Schadensereignisse gemeinsam zu bekämpfen. Die Feuerwache in Halden wird also nicht obsolet, sondern eher noch bedeutsamer als heute. Die Freiwillige Feuerwehr ist und bleibt auch in Zukunft bei kleineren Einsätzen ein unverzichtbarer Bestandteil der Gefahrenabwehr“, so die Lesart des CDU-Fraktionschefs.
Anwalt hält Wache für überflüssig
Bürger-Anwalt Kaldewei argumentiert hingegen, dass der neue Brandschutzbedarfsplan ein völlig neues Wachenkonzept vorsehe, das sowohl die Rolle der freiwilligen Kräfte als auch die einzuhaltenden Hilfsfristen neu definiere und vom Gericht bislang in keiner Weise gewürdigt worden sei. So komme der Freiwilligen Feuerwehr künftig die Rolle der Sicherstellung einer Linienorganisation bei größeren Einsatzlagen zu. „Die Erstreaktionskräfte sollen indes im Wesentlichen durch die Berufsfeuerwehr abgedeckt werden“, so der Jurist. „Vor diesem Hintergrund geht es überhaupt nicht um die polemisch aufgeworfene Frage, notwendige Einrichtungen der Lebensrettung und Gefahrenprävention zu verhindern, es stellt sich vielmehr die berechtigte Frage, ob das Feuerwehrgerätehaus für diesen Zweck unter Berücksichtigung des neuen Feuerwehrbedarfsplans überhaupt wirklich erforderlich ist.“ Erst recht, wenn damit eine Verschlechterung der Wohnsituation der Anwohner verbunden sei. Ein Streit, den ein Gericht wird auflösen müssen.