Halden. Und noch eine Kostenexplosion in Hagen: Diesmal erfordert der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Halden einige Extra-Millionen.
Das zurzeit in Hagen-Halden entstehende Feuerwehrgerätehaus an der Sauerlandstraße stand bekanntlich bislang unter keinem glücklichen Stern: Zunächst stellte sich am Tag der Grundsteinlegung heraus, dass die Stadt es versäumt hatte, einen Bauantrag zu stellen. Dann wurde das gesamte Objekt über mehrere Instanzen zum Gegenstand einer intensiven juristischen Auseinandersetzung, weil die Nachbarschaft des angrenzenden Wohnquartiers um ihre wohlverdiente Ruhe fürchtete.
Jetzt folgt der nächste Nackenschlag für das Projekt: Die Kosten für den Funktionsbau, die ursprünglich mit 5,1 Millionen Euro kalkuliert worden waren, steigen jetzt um fast 2,3 Millionen Euro auf dann 7,4 Millionen Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss folgte letztlich dem Vorschlag der Verwaltung, die Gelder aus den bereitgestellten Töpfen für die Feuerwachen Mitte und Nord kurzerhand nach Halden umzuleiten. Damit ist dort der Weg frei für eine Kostensteigerung von 45 Prozent.
Hintergrund für diesen drastischen Anstieg sind die rasanten Preisentwicklungen auf dem Bausektor. Allein für Rohbau-, Dachdecker- und Zimmerarbeiten werden 850.000 Euro zusätzlich erforderlich. Eine weitere Million fließt in die Technik, vorzugsweise in Elektroarbeiten, verbesserte Standards für die Feuerwehr sowie für Richtfunk und Telefonie.
1,2 Millionen für Außenanlagen
Für einige Verwunderung sorgte bei der Politik allerdings ein Plus von 400.000 Euro bei der Gestaltung der Außenanlagen. Hier gab es durchaus Zweifel, dass dies allein mit dem gerichtlich verfügten Bau einer Lärmschutzwand zu begründen sei. Daher werden die Gesamtkosten für die Flächengestaltung rund um die eigentliche Immobilie, die sich auf stolze und skeptisch beäugte 1,2 Millionen Euro aufaddieren, jetzt noch einmal kleinteiliger aufgeschlüsselt.
Dennoch gibt es zu dem Bauprojekt auch noch eine gute Botschaft: Die vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erhobene Klage, die sich gegen die erteilte Baugenehmigung für den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Halden richtete, ist durch den vom Kläger beauftragten Rechtsanwalt zurückgenommen worden. Damit ist das Verfahren eingestellt und der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Bereits im Herbst 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster das angestrebte Normenkontrollverfahren der Anwohnerinnen und Anwohner gegen den Bebauungsplan der Stadt Hagen abgelehnt. Das Urteil ist rechtskräftig.