Hagen. Nach der Grundsteinlegungs-Posse jetzt die juristische Niederlage für die Stadt Hagen. Doch sie sagt weiter: Das Feuerwehrgerätehaus wird kommen.
Nach der Posse um die Grundsteinlegung beim geplanten neuen Feuerwehrgerätehaus in Halden gibt es nun gut ein Jahr später auch eine juristische Niederlage für die Stadt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Dienstag den Bebauungsplan, der die Grundlage der Baugenehmigung hätte sein sollen, für unwirksam erklärt. Das hat Gerichtssprecherin Dr. Gudrun Dahme der WP bestätigt.
Eine Anwohnerin hatte – auch im Sinne weiterer Nachbarn – gegen den Bebauungsplan geklagt und nun Recht bekommen. Aus Sicht ihres Anwalts ist das neue Feuerwehrgerätehaus damit nicht umsetzbar. Die Stadt hingegen deutet den Richterspruch anders. Mit einer Änderung des Bebauungsplans könne man schon bald das das neue Gerätehaus an der Sauerlandstraße für die Löschgruppen aus Halden, Herbeck und Fley sowie die Jugendfeuerwehr verwirklichen. Die Feuerwehrleute warten sehnsüchtig auf das neue Domizil, denn zum Beispiel in Halden ist das bestehende Gebäude viel zu klein für die heutigen Feuerwehrfahrzeuge.
Die Vorgeschichte
Schon seit mehr als vier Jahren formulieren die direkten Anwohner des geplanten Feuerwehrgerätehauses ihre Bedenken. Sie befürchten eine Beeinträchtigungen ihres Lebensumfeldes durch eine verbaute Sicht und vor allem durch eine erhöhte Lärmbelastung. Sie fordern einen anderen Standort, fanden aber letztlich kein Gehör. Vor gut einem Jahr sollte dann die Grundsteinlegung für das neue Gerätehaus, das das letzte von acht Neubauten im Stadtgebiet sein soll, erfolgen.
Doch dieser Akt geriet zur Posse: Die Gäste waren schon vor Ort, als der symbolische Akt abgesagt wurde. Denn erst in letzter Minute fiel auf, dass die Stadt, die das Gerätehaus ja bauen will, noch gar keinen Bauantrag gestellt, geschweige denn eine Baugenehmigung erhalten hatte. Thomas Huyeng, als städtischer Beigeordneter sowohl für Recht als auch für die Feuerwehr zuständig, sah das Risiko, dass die Anwohner die Grundsteinlegung als vorgezogenen Baustart werten könnten.
Kurz darauf wurde tatsächlich bekannt, dass eine Anwohnerin rechtlich gegen das Feuerwehrgerätehaus vorgeht und ein so genanntes Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angestrengt hat. Im August hatte sie noch eine juristische Niederlage in einem Eilverfahren hinnehmen müssen. Mit dem hatte sie verhindern wollen, dass noch vor der endgültigen Entscheidung die Baugenehmigung durch die Stadt erteilt wird. Doch diese Eilbedürftigkeit sahen die Richter damals nicht, merkten aber schon an: Es sprächen „durchaus gewichtige Gründe“ dafür, „dass sich der Bebauungsplan im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird“.
Das Urteil
Und so ist es jetzt auch gekommen. Der Bebauungsplan ist unwirksam. Zu den Gründen konnte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Dienstag aber noch nichts sagen: Die Richter hatten ihr Urteil nicht mündlich begründet, mit Spannung dürfen Stadt und Klägerin daher nun auf den schriftlichen Richterspruch warten. Nur soviel ist bekannt: In der mündlichen Verhandlung spielte ein größere Rolle, dass die Richter Festlegungen in dem Bebauungsplan als nicht hinreichend bestimmt gewertet hatten. Bekannt wurde auch: Just einen Tag vor der Verhandlung war der Bauantrag für das Gerätehaus Halden von der städtischen Immobilien-Tochter bei der Stadt eingereicht worden.
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Eine Revision ließ der Senat am Oberverwaltungsgericht in Münster übrigens nicht zu. Dagegen könnte die Stadt nun aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Und obwohl es noch keine Begründung gibt, wird das Urteil von den beiden Seiten schon jetzt höchst unterschiedlich interpretiert.
Das sagt die Stadt
Nach Lesart der Stadt Hagen bedeutet das Urteil keineswegs das Aus für das Projekt Feuerwehrgerätehaus Halden. Grundsätzlich habe das Gericht nämlich festgestellt, dass der Standort nicht zu beanstanden sei, da die Immobilie durchaus nachbarschaftsverträglich gestaltet werden könne. Dafür müssten jedoch Schallprobleme gelöst werden, indem beispielsweise der Baukörper gedreht oder auch eine Schallschutzwand errichtet werde.
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Dies alles, so Stadtsprecher Thomas Bleicher, könne in einem veränderten Bebauungsplan geheilt werden, dessen Bearbeitung etwa eine halbes Jahr in Anspruch nehme. Parallel dazu sei seitens der Stadt inzwischen auch der Bauantrag für den Neubau gestellt, dessen Bearbeitung ebenfalls ein halbes Jahr in Anspruch nehme. Damit könnte in den Augen der Stadt Hagen im Sommer 2020 eine dann rechtssichere Baugenehmigung für das Feuerwehrgerätehaus vorliegen.
Das sagt der Anwalt
Ganz anders dagegen die Sicht von Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei aus Ibbenbüren, der die Anwohnerin vertreten hat: „Das ist ein klarer Sieg für meine Mandantin.“ Zwar habe das Gericht das drängendste Problem aus Sicht der Anwohner, nämlich die Lärmbelastung, nicht als unüberwindbar angesehen. Doch der Jurist glaubt nicht, dass sich durch einen neuen oder veränderten Bebauungsplan die Grundproblematik lösen lässt: „Der Standort ist schlichtweg nicht geeignet.“
Schon die übergeordnete Regionalplanung gehe hier von einem Grünzug aus, der in einer lärmgeplagten Stadt wie Hagen dringend notwendig sei. Ausnahmen müssten wohl begründet sein. Aus Sicht von Anwalt Kaldewei gebe es aber keine hinreichenden Argumente, dass das Gerätehaus gerade dort stehen müsse. Im Zweifel wird die juristische Auseinandersetzung also weiter gehen.