Halden. . Das Gerätehaus in Hagen-Halden erhitzt weiter die Gemüter: Der Feuerwehrverband kritisiert die Anwohner, die fühlen sich zu Unrecht angegriffen.
Der Bebauungsplan für das Feuerwehrgerätehaus an der Sauerlandstraße in Halden wäre wohl auch ohne die geplatzte Grundsteinlegung vor Gericht gelandet. Die Anwohner, die sich gegen den Bau des Gebäudes an dieser Stelle aussprechen, hatten schon Anfang des Jahres den Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei aus Ibbenbüren beauftragt. Der berät unter anderem auch die windkraftkritische Hohenlimburger Bürgerinitiative „Gegenwind-Hagen“.
Am Ende in ganz Hagen zehn Gerätehäuser
Die Löschgruppen Fley, Halden und Herbeck sollen mit insgesamt zehn Fahrzeugen in dem neuen Gerätehaus untergebracht werden.
Der Prototyp für die neuen Feuerwehrgerätehäuser ist das 2008 eingeweihte Gebäude in Haspe. Statt früher 22 soll es am Ende nur noch zehn Gerätehäuser geben, an denen teilweise mehrere Löschgruppen zusammengezogen werden.
Die Standorte der Gerätehäuser wurden so ausgewählt, dass die Feuerwehrleute sie schnell erreichen können. Die Zielmarke liegt bei neuneinhalb Minuten vom Meldungseingang bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Ort des Unglücks.
Der Jurist hatte im Auftrag seiner Mandaten einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht, in dem die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans angezweifelt wird. Zudem wird mit einem Eilantrag ein Baustopp verlangt. Die Stadt Hagen, die das Gerätehaus baut, geht hingegen weiter davon aus, dass noch kein Baustart erfolgt sei, da bislang ja weder Bauantrag noch Baugenehmigung vorhanden seien. Gleichwohl hatte sie am 23. November zu einer Grundsteinlegung eingeladen, die kurz zuvor – die Gäste waren bereits anwesend – wieder abgesagt wurde. Aus Angst vor einer Klage.
Anwohner: Falscher Ort für Gebäude
Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei war am Mittwoch den ganzen Tag in einem Gerichtsverfahren gebunden und stand so für ein Gespräch mit der WP zur genauen Stoßrichtung seiner Anträge beim Oberverwaltungsgericht Münster nicht zur Verfügung. Und auch die Anwohner wollen sich nicht weiter äußern. Zu sehr seien sie Kritik und Angriffen ausgesetzt gewesen, nachdem sie sich im Jahr 2015 zunächst im Beschwerdeausschuss der Stadt und später in der WP gegen das Gerätehaus positioniert hatten.
Nur soviel war am Mittwoch aus Kreisen der nun klagenden Anwohner zu hören: Die Stadt habe lange nicht auf die Schreiben ihres Anwalts geantwortet, dann sei aus heiterem Himmel die Grundsteinlegung
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angesetzt worden – und zwar ohne die Anwohner zu informieren. Das habe für große Verärgerung gesorgt. Die rechtlichen Schritte richteten sich aber ausdrücklich nicht gegen die Feuerwehr, deren ehrenamtliches Engagement man sehr schätze, sondern nur gegen das Gerätehaus an diesem Ort – und den Eingriff in die Natur. Es gebe andere Orte im nahen Gewerbegebiet, die viel geeigneter seien.
Feuerwehrverband kritisiert Rechtsstreit
Aus Sicht der Feuerwehr sind die rechtlichen Schritte der Anwohner allerdings nicht nachvollziehbar. Viele Kameraden hätten ihren Unmut über diesen Schritt geäußert, berichtet Christian Sommer, Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes: „Ich glaube, früher hätte sich das niemand getraut.“
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Das Gerätehaus in Halden solle doch die optimale Sicherheit im Ort gewährleisten, auch die Sicherheit der Kläger: „Wenn ich eines verlangen kann, dann doch wohl Wertschätzung gegenüber meinen ehrenamtlich tätigen Kameraden, die an 365 Tagen im Jahr ihr Leben riskieren, um ihren Mitmenschen zu helfen“, sagt Christian Sommer, der durch den Rechtstreit auch die Gefahr der Spaltung in der Haldener Bürgerschaft sieht. Die freiwilligen Feuerwehreinheiten seien Teil der Gesellschaft und des Vereinslebens. Dass im Gerätehaus Übungsabende und vielleicht auch einmal eine Feier stattfinden würden, bedeute nicht, dass es dort über Gebühr laut zugehe: „Wer absolute Ruhe will, der muss in den Wald ziehen.“
Versöhnliche Zeichen in Richtung Anwohner
Gleichwohl sendet Christian Sommer auch versöhnliche Zeichen in Richtung der Anwohner: Er bot den Klägern an, jederzeit für vermittelnde Gespräche zur Verfügung zu stehen. Zudem appellierte er an Verwaltung
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und Politik, an einem Strang zu ziehen. Selbst wenn die Stadt in einem Rechtsstreit am Ende die Oberhand behielte, sei es für die Feuerwehr fatal, dass ein solches Verfahren den Bau des Gerätehauses unabsehbar verzögern könne.
Die Stadt zeigt zumindest bei einem Punkt Optimismus: Sie sieht laut Sprecher Thomas Bleicher keine Gefahr, dass die trotz des fehlenden Bauantrags ausgesprochene Einladung zu der Grundsteinlegung letztlich den Bau des Gerätehauses gefährden wird. Ob die Einschätzung stimmt, wird sich am Oberverwaltungsgericht in Münster zeigen müssen.