Halden. Mit einem „Heilungsverfahren“ möchten Stadt und Rat jetzt doch den Weg frei machen für das neue Feuerwehrgerätehaus in Halden.

Mit einem sogenannten „Heilungsverfahren“ möchte die Stadt Hagen nach der eher „kranken“ Vorgeschichte die Planungen für das neue Feuerwehrgerätehaus in Halden auf „gesunde“ Füße stellen.

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Das hat der Rat gegen die Stimmen der Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, die grundsätzliche Bedenken gegen den Standort an der Sauerlandstraße hegt, entschieden. Vor allem die drohenden Lärmprobleme wurden nachgearbeitet, um die Beeinträchtigung der Anlieger möglichst gering zu halten.

Nach der Grundsteinlegungsposse Ende 2018, als zum festlichen Startschuss für das Gerätehaus der Freiwilligen Löschgruppen aus Halden, Herbeck und Fley weder ein Bauantrag, geschweige denn eine Baugenehmigung vorlagen, folgte im Dezember die juristische Klatsche für die Stadt Hagen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Dieses erklärte aufgrund des Normenkontrollverfahrens einer Anwohnerin, die auch im Namen zahlreicher Nachbarn handelte, den offenbar mit zu heißer Nadel gestrickten Bebauungsplan für unwirksam. Diese Mängel sollen jetzt mit dem „Heilungsverfahren“ nachgebessert werden, so dass dann doch noch eine rechtssichere Baugenehmigung für das Feuerwehrgerätehaus erlassen werden kann.

Schall-Immissionen nicht berücksichtigt

Dafür wurde in den vergangenen sechs Monaten seitens der Stadt vorzugsweise das Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten überarbeitet. Denn die Münsteraner Oberverwaltungsrichter hatten in ihrer Urteilsbegründung vor allem auf die fehlende Betrachtung der Auswirkung der Schall-Immissionen auf die benachbarten Anwohner während der Alarmeinsätze verwiesen.

Hier wird jetzt der Weg verfolgt, dass im Einsatzfall die Alarmausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge ohne die Geräuschkulisse des Martinshorns erfolgen kann, indem an der Kreuzung eine Bedarfssignalisierung montiert wird. Hinzu kommt die Beschränkung, dass nachts zwischen 2 und 6 Uhr – von den eher seltenen Alarmsituationen mal abgesehen – keine Geschäftsfahrten mit Feuerwehr-Lkw zugelassen werden. Auch die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen für die Berufsfeuerwehr sind künftig nicht mehr vorgesehen.

Lärmschutzwand wird begrünt

Der Baukörper des Gerätehauses soll zudem entlang der Südseite des Baugebietes so ausgerichtet werden, dass die geräuschmindernde Wirkung der Immobilie genutzt wird. Dabei gehen die Planer von einer Gebäudehöhe von 8,50 Metern aus. Als weitere Schallschutzmaßnahme ist auch noch eine Lärmschutzwand vorgesehen. Diese wird zwischen drei und vier Metern hoch sein, eine Länge von 69 Metern haben und auf der Nordseite, also aus Blickrichtung der Anwohner, begrünt werden.

Der Ibbenbürener Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, der die Haldener Anwohner-Klage beim OVG Münster vertreten hatte und auch bei der geplanten Erweiterung des Riepe-Areals (Bebauungsplan Knippschildstraße) die Interessen der Anlieger vertritt, war zuletzt sogar davon ausgegangen, dass der Standort für das Feuerwehrgerätehaus grundsätzlich ungeeignet sei. Dieser Sichtweise waren die Oberverwaltungsrichter jedoch nicht gefolgt und hatten mit Blick auf den Brandschutzbedarfsplan die Standortwahl ausdrücklich bestätigt.