Halden. . Die Posse um die Grundsteinlegung für das Feuerwehrgerätehaus geht in die nächste Runde. Der Anwalt der Anwohner meldet sich zu Wort.

Der Anwalt der Anwohner in Halden, die sich gegen das neue Feuerwehrgerätehaus aussprechen, sieht gute Chancen, den Bau zu verhindern. „Wir haben den Brandschutzbedarfsplan genau studiert und sind der Ansicht, dass das Gerätehaus einsatztaktisch gar nicht notwendig ist“, so Henrik Kaldewei aus Ibbenbüren. Die Einsatzorte könnten auch von den anderen Standorten aus in der vorgegebenen Zeit erreicht werden. Daher stehe das Recht seiner Mandanten, vor einer möglichen Lärmbelastung geschützt zu werden, im Vordergrund.

„Das Ganze geht überhaupt nicht gegen die Feuerwehr“, so Kaldewei. „Aber meine Mandanten werden ohnehin schon durch den Straßenverkehr belastet.“

Die Stadt Hagen widerspricht der Sichtweise: „Die Notwendigkeit und der Ort für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Halden sind im gültigen Brandschutzbedarfsplan sowie im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes festgestellt worden“, sagt Stadtsprecher Thomas Bleicher.

Grundsteinlegung beschleunigt Gang

Die angesetzte und dann in letzter Minute wegen der fehlenden Baugenehmigung wieder abgesagte Grundsteinlegung sei nicht der Anlass für den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster gewesen, habe das Ganze aber beschleunigt, so Hendrik Kaldewei. „Als mich die Anwohner angerufen haben wegen der Aktivitäten auf dem Grundstück, habe ich bei der Stadt nachgefragt. Aber ehrlich gesagt, hatte ich da nicht vertieft über die rechtliche Komponente einer Grundsteinlegung nachgedacht.“ Das Normentrollverfahren in Münster, mit dem die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans angezweifelt wird, habe man ohnehin angestrebt. „Aber vielleicht noch nicht zu diesem Zeitpunkt.“ Nach dem Versuch der Grundsteinlegung, so Kaldewei, habe er nun aber auch den Eilantrag eingereicht, mit dem verhindert werden soll, dass die Stadt den Bauantrag bearbeiten darf. „Das Normenkontrollverfahren dauert sicher zwei, drei Jahre. Ansonsten könnte die Stadt den Antrag genehmigen und eventuell mit dem Bau schon Fakten schaffen.“