Halden. Bereits 2018 wollte die Stadt den Grundstein für das Feuerwehrgerätehaus in Halden legen. Bis heute ist nichts passiert. Hier die Perspektiven:
Noch vor der Vegetationsperiode begann die Stadt Hagen im Februar dieses Jahres damit, per Kettensäge den erforderlichen Raum für das neue Feuerwehrgerätehaus in Halden zu schaffen. Parallel verkündete die Stadt, dass ein Baubeginn sich zeitnah anschließen werde, da ja inzwischen auch die erforderliche Genehmigung vorliege. Geschehen ist seitdem an der Ecke Sauerland-/ Industriestraße rein gar nichts – die einzigen, die sich auf dem Areal bewegen, sind die Insekten, die die inzwischen üppig nachwachsende Pflanzenwelt goutieren.
Doch hinter den Kulissen des Rathauses, so versichert der inzwischen zuständige Feuerwehr-Dezernent Sebastian Arlt, laufe die Vorbereitung der Investition unvermindert weiter: „An der Beurteilung des Projektes hat sich nichts geändert“, verweist er auf laufende Planungen und Bietergespräche. Entsprechend würden bereits in diesem Jahr 600.000 Euro für Planungsleistungen abgerufen, während dann im zurzeit entstehenden Doppelhaushalt 2022/23 die eigentlichen Investitionskosten in Höhe von 3,75 Millionen Euro bereitgestellt würden. „Ich bleibe auf dem Kurs“, unterstreicht Arlt, dass Brandschutz absolute Priorität habe und das juristische Risiko der weiterhin anhängigen Bürgerklagen „vertretbar“ sei. Der verantwortliche Dezernent rechnet mit einer Grundsteinlegung im Frühjahr 2022, also knapp vier Jahre später als ursprünglich geplant.
Unbefriedigendes Heilungsverfahren
Nachdem beim ersten Versuch am Tag des Festaktes im Rathaus festgestellt werden musste, dass nicht einmal eine Baugenehmigung beantragt worden war und zudem die Bürger auf juristischem Wege auf die Barrikaden gingen, glaubt die Stadt nach einem sogenannten „Heilungsverfahren“ auf der sicheren Seite zu sein. Fakt ist aber auch, dass der Anwalt der gegen den Bau protestierenden Anwohner, der Ibbenbürener Advokat Hendrik Kaldewei, zum einen eine Anfechtungsklage gegen die erteilte Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht in Arnsberg platziert hat. Parallel läuft zudem ein Normenkontrollverfahren gegen das neue Bebauungsplanverfahren beim Oberverwaltungsgericht: „Zentraler Punkt hierbei ist, dass die Planung auf einem inzwischen überholten Feuerwehrbedarfsplan fußt“, erläutert Kaldewei. Er erwartet in beiden Verfahren in diesem Jahr keine Entscheidungen der Gerichte mehr.
Jahrelanges Ringen um Bauprojekt
Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Halden, das das bestehende, völlig unterdimensionierte und aus der Zeit gefallene Spritzenhaus ersetzen soll, steht bislang unter keinem guten Stern.
Am Tag der Grundsteinlegung im November 2018 stellte sich beispielsweise heraus, als die geladenen Gäste sich bereits versammelten, dass weder ein Bauantrag gestellt noch eine entsprechende Genehmigung erteilt worden waren.
Aus Sorge vor juristischen Konsequenzen wurde der Termin kurzerhand abgeblasen. Ein von einigen Anwohnern angestrengtes Normenkontrollverfahren ergab letztlich, dass der mit heißer Nadel gestrickte Bebauungsplan vom Gericht als unwirksam betrachtet wird.
Im Rahmen eines sogenannten „Heilungsverfahrens“ versuchte die Stadt zuletzt, vor allem die mangelhaften Lärmschutzmaßnahmen zu verbessern. Dazu zählt, dass der 8,50 Meter hohe Bau zusätzlich noch durch eine drei bis vier Meter hohe und stolze 69 Meter lange Lärmschutzwand von der angrenzenden Wohnbebauung abgeschirmt wird. Zudem sind – von akuten Einsätzen der Ehrenamtlichen mal abgesehen – keine Nachtausfahrten gestattet.
Grundsätzlich fußt der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses auf dem Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2011. Dieser ist inzwischen durch eine Entscheidung des Rates jedoch überholt und durch eine Neuauflage längst abgelöst worden. Vor diesem Hintergrund gehen zumindest die protestierenden Anwohner davon aus, dass die tatsächliche Notwendigkeit der ungeliebten Wache noch einmal grundsätzlich geprüft werden muss.
Zuletzt hatte die CDU-Ratsfraktion die klagenden Anwohner dafür kritisiert, dass sie mit einer „Verschleppungsstrategie“ und „juristischen Winkelzügen“ versuchen würden, den Neubau der Wache für die Freiwilligen-Einheiten aus Fley, Halden und Herbeck zu torpedieren. Im Rahmen des Heilungsverfahrens, so die Haltung der Union, seien sowohl in puncto Lärmschutz als auch mit Blick auf die Abstände sämtliche Bedingungen vollumfänglich erfüllt worden.
Doch die Kritik der Anwohner geht längst einen Schritt weiter. Anwalt Kaldewei spricht mit Blick auf den zuletzt neu beschlossenen Brandschutzbedarfsplan, dessen Herzstück ein völlig neues Wachenkonzept bilde, von einer „gewichtigen Änderung der Sachlage“. Darin seien nicht bloß die Rolle der Freiwilligen Feuerwehren neu definiert, sondern auch die einzuhaltenden Hilfsfristen. Damit sei die Notwendigkeit des Feuerwehrgerätehauses in Halden – zumindest an dem ausgeguckten Standort direkt neben der Wohnbebauung – grundsätzlich in Frage gestellt. Somit sei eine Verschlechterung der Wohnsituation der Anwohner kaum zu rechtfertigen, setzt der Jurist auf eine Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht.
CDU betont Bedeutung der Wache
Eine Einschätzung, die CDU-Fraktionschef Jörg Klepper, selbst seit Jahrzehnten bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, so gar nicht teilt: „Es trifft jedenfalls nicht zu, dass der neue Brandschutzbedarfsplan die Notwendigkeit des Feuerwehrgerätehauses grundsätzlich in Frage stellt. Das Gegenteil ist der Fall“, bezweifelt der Boelerheider die Feuerwehr-Expertise des Bürger-Anwalts. „Die Berufsfeuerwehr wird dezentraler organisiert und in Zukunft noch deutlich öfter gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ausrücken, um Schadensereignisse gemeinsam zu bekämpfen. Die Feuerwache in Halden wird also nicht obsolet, sondern eher noch bedeutsamer als heute“, argumentiert Klepper.
Ein elementarer Dissens, der angesichts der unversöhnlichen Positionen letztlich von einem Gericht entschieden werden muss. Mit dem zähen Planungsfortschritt, der mit Blick auf den einst für 2018 bereits fest terminierten Spatenstich arg irritiert, hat die Stadt an dieser Stelle zunächst einmal bis ins nächste Jahr Zeit gewonnen. Um dann erneut durch Rodungsarbeiten Platz zu schaffen für eine mögliche Grundsteinlegungen – weiterhin überschattet von einem juristischen Risiko.